Guten Tag
Dieser spezifische Fall ist abhängig von der gewählten Hausratversicherung.
- Einige Hausratversicherungen kennen die Aussenversicherung, welche Hausrat auch ausserhalb ihres Versicherungsstandortes versichern, während andere nur Ihren Hausrat in Ihrem Zuhause versichern.
- Eine Schweizer Hausratversicherung, die keine Aussenversicherung kennt, wird diesen Schaden nur über die kostenpflichtigen Zusatzdeckung "einfacher Diebstahl auswärts" entschädigen. Dabei würde es in der Regel keine Rolle spielen, ob beim Eindringen ins Hotelzimmer Gewalt angewendet wird oder nicht.
- Bei einer Schweizer Hausratversicherung, die auch eine Aussenversicherung beinhaltet, würde der Hausrat zu denselben Bedingungen versichert wie zu Hause (evtl. aber mit einer geringeren maximalen Schadenslimite). Wir beim Einbruch in Ihr Hotelzimmer Gewalt angewendet (indem zum Beispiel das Türschloss aufgebrochen wird), gilt dies dann als Einbruchdiebstahl. Dieser hat eine höhere Deckung als die Zusatzoption "einfacher Diebstahl auswärts".
- Schauen Sie also die AGBs Ihrer Versicherung genau an oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob ein auswärtiger Diebstahl im Hotelzimmer gedeckt wäre.
- Wichtig: Melden Sie den Schaden sofort dem Hotel.
- Je nach Fall kann das Hotel haftbar gemacht werden. Im Fall von Schweizer Hotels haften diese bis zu maximal 1000 Franken pro Gast. Je nach Fall und Hotel müssen Sie also gar nicht Ihre Versicherung bemühen, da die Haftversicherung des Hotels einspringen könnte. Haftpflichtversicherungen zahlen aber in der Regel nur den Zeitwert, während Schweizer Hausratversicherungen in der Regel zum höheren Neuwert entschädigen.