Im Schweizer Vorsorgesystem wird die private und freiwillige Selbstvorsorge durch die dritte Säule repräsentiert. Während die Säule 3b flexibel und jederzeit auflösbar ist, handelt es sich bei der Säule 3a um eine gebundene Vorsorge, die mit gesetzlichen Auflagen verknüpft ist.
Die in die Säule 3a eingezahlten Gelder sind bis fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters – also 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen – «gesperrt». Sie können 3a-Gelder nur in Ausnahmesituationen vorzeitig beziehen.
Diesem Nachteil einer geringen Flexibilität steht der Vorteil einer Steuerersparnis gegenüber. Sie können die einbezahlten 3a-Gelder nämlich von den Einkommensteuern in Abzug bringen.
Im Rahmen der Säule 3a haben Sie die Wahl, das Geld in konservative 3a-Sparkonten oder etwas riskantere 3a-Vorsorgelöslungen zu investieren.