- Auto-Haftpflichtversicherung
Die schweizerische Auto-Haftpflichtversicherung im Ausland basiert auf dem System der sogenannten Grünen Karte. Die Schweiz ist eines der rund 50 Mitglieder des Grüne-Karte-Systems. Dieses Abkommen ermöglicht es, mit einem in einem Mitgliedsland immatrikulierten Fahrzeug in einem anderen Mitgliedsland zu reisen, ohne für dieses Land eine zusätzliche Auto-Haftpflichtversicherung abschliessen zu müssen. Das Grüne-Karte-System stellt sicher, dass Ihre Haftung bei Unfällen, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden, nach den Gesetzen des Landes gedeckt ist, in dem sich der Unfall ereignet.
Folgende Länder nehmen am System der Grünen Karte teil: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Marokko, Moldawien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich. Weissrussland, Russland und Iran sind ebenfalls Mitglieder des Grüne-Karte-Systems, ihre Mitgliedschaft ist jedoch derzeit ausgesetzt. Der Kosovo ist nicht Teil des Grüne-Karte-Systems.
Die schweizerischen Autoversicherer sind jedoch nicht verpflichtet, alle Länder des Grüne-Karte-Systems zu versichern. In der Regel sind gewisse Mitgliedsländer des Grüne-Karte-Systems in Osteuropa, Asien und Nordafrika von der Deckung ausgeschlossen. Die Ausschlüsse können je nach Schweizer Versicherungsgesellschaft variieren. Auf der internationalen Versicherungskarte, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten, sind die Länder, für die Ihre schweizerische Auto-Haftpflichtversicherung gilt, nicht angekreuzt. Die von der Deckung ausgeschlossenen Mitgliedsländer der Grünen Karte sind durchgestrichen.
Insgesamt 36 Länder, die dem Grüne Karte-System angeschlossen sind, haben ein multilaterales Zusatzabkommen abgeschlossen, das es Ihnen erlaubt, mit Ihrem in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeug die Grenzen dieser Länder zu überqueren, ohne Ihre internationale Versicherungskarte vorweisen zu müssen. Dazu gehören alle EU- und EFTA-Länder sowie das Vereinigte Königreich. Reisen in diese Länder sind in der Regel durch die schweizerische Autoversicherung gedeckt.
Die Haftung für Unfälle, die Sie mit Ihrem Fahrzeug in Ländern ausserhalb des Geltungsbereichs der Grünen Karte verursachen, ist in der Regel nicht durch die schweizerische Haftpflichtversicherung gedeckt. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in diese Länder reisen, müssen Sie eine separate Haftpflichtversicherung für dieses Land abschliessen. Kurzfristige Autoversicherungen für Besuchs- oder Transitreisen können in der Regel an der Grenze abgeschlossen werden.
Die schweizerische Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Ihr Auto ebenfalls nur in bestimmten Ländern. In der Regel ist Ihr Auto auf Reisen in den europäischen Ländern und den Mittelmeeranrainerstaaten versichert, mit Ausnahme gewisser Länder in Osteuropa, Asien und Nordafrika. Einige Reiseversicherer bieten spezielle Kaskoversicherungen für Reisen in Länder an, die von der Kaskoversicherung der Schweizer Autoversicherer nicht gedeckt sind.
Diese Versicherung beschränkt sich in der Regel auf die Pannenhilfe in der Schweiz und in Liechtenstein.