Neutraler Vergleich

Schweizer Autoversicherungen im Vergleich

Der umfassende und unabhängige Vergleich von Schweizer Autoversicherungen in Kooperation mit FinanceScout24. Hier geht es zum Autoversicherungsvergleich.

Die Prämien werden täglich aktualisiert. Letzte Text-Aktualisierung: 7.12.2024.

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Autoversicherungsvergleich

Autoversicherung: Weitere Informationen

Autoversicherungen werden von den folgenden Versicherungen angeboten: Allianz, Axa, Baloise, Elvia (Allianz), Generali, Helvetia, Mobiliar, Postfinance, Simpego, Smile (Helvetia), Sympany, TCS (Baloise), Vaudoise und Zurich.

Alle Schweizer Autoversicherer bieten eine Auto-Haftpflichtversicherung an, die für alle Fahrzeuge obligatorisch ist, die in der Schweiz am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Zusätzlich bieten alle Autoversicherer eine freiwillige Teil- und Vollkaskoversicherung an. Weitere Versicherungen, die angeboten werden können, sind:

  • Pannenhilfe-Versicherung: Diese Versicherung deckt die Kosten der Pannenhilfe. Der Versicherungsschutz ist in der Regel begrenzt (zum Beispiel auf ein oder zwei Vorfälle pro Jahr).
  • Parkschadenversicherung: Diese Versicherung deckt die Kosten für die Reparatur von Beulen und anderen Schäden an Ihrem parkierten Auto, die durch unbekannte Lenker verursacht wurden. 
  • Insassenversicherung: Diese Versicherung deckt bis zu einem bestimmten Betrag die Heilungskosten, wenn der Lenker oder die Insassen bei einem Unfall verletzt werden. Sie beinhaltet in der Regel auch eine Lebensversicherung, die eine bestimmte Summe auszahlt, wenn Sie oder ein Mitfahrer bei einem Unfall ums Leben kommen.
  • Versicherung für mitgeführte Sachen: Sie versichert die im Auto mitgeführten Sachen gegen Schäden, die durch einen Autounfall verursacht werden.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung: Einige Versicherungsgesellschaften bieten zusammen mit ihrer Autoversicherung auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung an. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt Rechtskosten, die bei Verkehrsunfällen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr entstehen. 
  • Ausland-Schadenschutz: Einige Schweizer Autoversicherer bieten eine Versicherung an, die Ihre Haftpflichtansprüche gegenüber ausländischen Fahrzeugen bei Unfällen in Ländern mit tiefen Haftpflichtversicherungssätzen deckt. Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber Auslandschadenschutz.

Einige Versicherer bieten spezielle Versicherungen für Oldtimer an.

In der Schweiz müssen alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen verkehren, haftpflichtversichert sein. Die Auto-Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für Haftpflichtansprüche bei Verletzung Dritter und Schäden an fremdem Eigentum.

Alle anderen Versicherungen sind freiwillig. Welche Autoversicherung für Sie in Frage kommt, hängt von der Art und dem Wert Ihres Fahrzeugs ab und davon, wie stark Sie verschiedenen Risiken ausgesetzt sind.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann sich vor allem bei neueren Fahrzeugen lohnen. Denn der Betrag, den Sie im Falle eines Totalschadens nach einem Unfall geltend machen können, sinkt mit jedem Jahr. Da der Wert älterer Autos in der Regel gering ist, kann es sein, dass die Entschädigung, die Sie bei einem Unfall mit Ihrem (alten) Auto erhalten, nicht hoch genug ist, um die Versicherungsprämie zu rechtfertigen. Wichtig ist jedoch, dass Teil- und Vollkaskoversicherungen auch bei älteren Fahrzeugen immer für Reparaturen aufkommen, wenn diese möglich sind.

Mit dem Versicherungsrechner von moneyland.ch können Sie anhand der Reparaturkosten herausfinden, ob sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung lohnt.  

  • Pannenhilfe-Versicherung: Diese Versicherung kann sich lohnen, wenn Sie nicht bereits über einen Pannendienst verfügen (zum Beispiel über eine TCS-Mitgliedschaft).
  • Parkschadenversicherung: Die meisten Schweizer Versicherungen bieten die Parkschadenversicherung nur in Kombination mit einer Vollkaskoversicherung an. In diesem Fall lohnt sich der Abschluss vor allem, wenn Sie ein relativ neues Auto besitzen. Es ist wichtig zu wissen, dass gewisse Schäden am parkierten Auto, wie zum Beispiel Vandalismus, durch die Teilkaskoversicherung gedeckt sind. Der Nationale Garantiefonds der Schweiz leistet eine gewisse Entschädigung für Schäden an parkierten Fahrzeugen, die durch unbekannte Fahrzeuge verursacht wurden.
  • Insassenversicherung: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind jedoch bereits durch die obligatorische Krankenversicherung (Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende) oder durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers (obligatorisch für Arbeitnehmende von Schweizer Arbeitgebern) gegen unfallbedingte Heilungskosten versichert. Die schweizerische Unfallversicherung des Arbeitgebers beinhaltet auch eine Lebensversicherung in Form einer Hinterbliebenenrente für Ihre Angehörigen. Aus diesen Gründen ist eine Insassenversicherung höchstens dann vorteilhaft, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Personen befördern, die nicht in der Schweiz wohnen.
  • Versicherung für mitgeführte Sachen: Die schweizerische Hausratversicherung deckt persönliche Gegenstände im Auto unter anderem gegen Feuer- und Wasserschäden. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, ist der Nutzen einer zusätzlichen Autoversicherung für mitgeführte Sachen gering und in der Regel nur sinnvoll, wenn Sie häufig teure Gegenstände transportieren.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung: Der Abschluss dieser Versicherung kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn Sie noch keine eigenständige Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Dies gilt vor allem, wenn Sie viel fahren, im Ausland unterwegs sind oder in dicht besiedelten Gebieten fahren, da dort ein höheres Unfallrisiko besteht. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zur Verkehrsrechtsschutzversicherung.
  • Ausland-Schadenschutz: Der Abschluss dieser Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie mit Ihrem Auto in Länder fahren, in denen die Anforderungen an die Autohaftpflichtversicherung sehr niedrig sind. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zum Ausland-Schadenschutz.

Die Kosten für eine Autoversicherung sind sehr unterschiedlich und hängen von der gewählten Versicherungsgesellschaft, dem Wohnort in der Schweiz, dem Alter, der Marke und dem Wert des Autos ab. Auch der gewählte Selbstbehalt hat einen grossen Einfluss auf die Kosten.

Die Prämien für die Auto-Haftpflichtversicherung beginnen bei rund 220 Franken pro Jahr. Die Teilkaskoversicherung, die Elementarschäden, Diebstahl und Vandalismus abdeckt, kostet mindestens rund 50 Franken. 

Die Prämien für eine Vollkaskoversicherung, die sowohl die Teilkasko- als auch die Kollisionskaskoversicherung umfasst, beginnen bei rund 100 Franken pro Jahr. Diese Mindestprämien gelten für ein älteres, günstiges Auto mit dem höchstmöglichen Selbstbehalt und ohne Zusatzversicherungen oder Deckungen. Bei sehr teuren Autos kann die Autoversicherung für Haftpflicht und Vollkasko bis zu mehreren tausend Franken pro Jahr kosten.

Für Zusätze wie Bonus-Malus-Versicherung und/oder Grobfahrlässigkeitsschutz bezahlen Sie zusätzliche Prämien. Sie zahlen auch zusätzliche Versicherungsprämien für Zusatzversicherungen wie Pannenhilfe, Parkschadenversicherung, Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, Insassenversicherung und Versicherung für mitgeführte Sachen.

Die Auto-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die von einem bestimmten Fahrzeug – nicht von einem bestimmten Fahrer – verursacht werden. Auch wenn andere Personen Ihr Auto benutzen und einen Unfall verursachen, greift die Haftpflichtversicherung Ihres Autos. Die Versicherungsgesellschaften verlangen jedoch, dass Sie angeben, wer das Fahrzeug hauptsächlich gefahren hat. Denn Faktoren wie Alter, Fahrpraxis und Alter des Führerausweises spielen bei der Festsetzung der Versicherungsprämie eine Rolle.

Die obligatorische Haftpflichtversicherung für Autos deckt Sie als Fahrer nicht ab, wenn Sie ein anderes Auto lenken. Schäden, die Sie beim Lenken eines anderen Fahrzeugs verursachen, sind aber durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, das Sie lenken, gedeckt. In bestimmten Fällen können Schäden, für die Sie verantwortlich sind und die nicht durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gedeckt sind, von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Teil- und Vollkaskoversicherungen gelten für ein bestimmtes Fahrzeug. Andere Fahrzeuge, die Sie fahren, sind nicht durch die Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs gedeckt. Dasselbe gilt für andere Autoversicherungen.

Eine Ausnahme bildet die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die in der Regel Sie als Fahrer abdeckt, unabhängig davon, mit welchem Fahrzeug Sie in einen Unfall verwickelt sind.

  • Auto-Haftpflichtversicherung

Die Mindestdeckungssummen und die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung sind in der schweizerischen Verkehrsversicherungsverordnung festgelegt. Das Gesetz schreibt vor, dass Fahrzeuge mit einer Haftpflichtversicherung von mindestens 5 Millionen Franken (pro Unfall) versichert sein müssen. Für Fahrzeuge mit 10 bis 50 Sitzplätzen beträgt die Mindestdeckung 10 Millionen Franken, für Fahrzeuge mit mehr als 51 Sitzplätzen 20 Millionen Franken.

Die Deckung der schweizerischen Haftpflichtversicherung ist in der Regel wesentlich höher als die Mindestversicherungssumme. In der Regel decken die Schweizer Versicherer bis zu 100 Millionen Franken Haftpflicht pro Schadensfall.

  • Kaskoversicherung

Die maximale Versicherungssumme in der Teil- und Vollkaskoversicherung ist in der Regel auf den Katalogpreis des Fahrzeugs (empfohlener Neupreis für das jeweilige Modell) begrenzt.

Im Rahmen der Versicherungssumme deckt die Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten ab. Eine Ausnahme bildet das Glas, bei dem die Deckung für die Reparatur oder den Ersatz von Glasteilen auf den Zeitwert des Fahrzeugs begrenzt ist (die Kosten für den Kauf desselben Gebrauchtwagens zu aktuellen Preisen).

Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, entspricht die Entschädigung, die Sie von Ihrer Kaskoversicherung erhalten, dem Zeitwert des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass Sie nur einen Betrag erhalten, der in etwa dem entspricht, was der Kauf eines gleichwertigen Gebrauchtwagens gekostet hätte.

Viele Schweizer Versicherer bieten für die Kaskoversicherung eine Zeitwertzusatz-Versicherung an. Mit dieser Zusatzversicherung können Sie höhere Leistungen beanspruchen, wenn Ihr Auto einen Totalschaden erlitten hat. Eine Übersicht über die Zeitwert-Zusatzversicherungen finden Sie im Ratgeber Teilkasko.

Nur die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am versicherten Fahrzeug, die durch eine selbstverschuldete Kollision verursacht wurden.

Schäden, die Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug an Ihrem Eigentum oder dem Eigentum anderer Personen in Ihrem Haushalt verursachen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie beim Ausparken das geparkte Auto Ihres Ehepartners zerkratzen.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine Zusatzversicherung an, die Eigenschäden abdeckt.

  • Auto-Haftpflichtversicherung

Die schweizerische Auto-Haftpflichtversicherung im Ausland basiert auf dem System der sogenannten Grünen Karte. Die Schweiz ist eines der rund 50 Mitglieder des Grüne-Karte-Systems. Dieses Abkommen ermöglicht es, mit einem in einem Mitgliedsland immatrikulierten Fahrzeug in einem anderen Mitgliedsland zu reisen, ohne für dieses Land eine zusätzliche Auto-Haftpflichtversicherung abschliessen zu müssen. Das Grüne-Karte-System stellt sicher, dass Ihre Haftung bei Unfällen, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden, nach den Gesetzen des Landes gedeckt ist, in dem sich der Unfall ereignet.

Folgende Länder nehmen am System der Grünen Karte teil: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Marokko, Moldawien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich. Weissrussland, Russland und Iran sind ebenfalls Mitglieder des Grüne-Karte-Systems, ihre Mitgliedschaft ist jedoch derzeit ausgesetzt. Der Kosovo ist nicht Teil des Grüne-Karte-Systems.

Die schweizerischen Autoversicherer sind jedoch nicht verpflichtet, alle Länder des Grüne-Karte-Systems zu versichern. In der Regel sind gewisse Mitgliedsländer des Grüne-Karte-Systems in Osteuropa, Asien und Nordafrika von der Deckung ausgeschlossen. Die Ausschlüsse können je nach Schweizer Versicherungsgesellschaft variieren. Auf der internationalen Versicherungskarte, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten, sind die Länder, für die Ihre schweizerische Auto-Haftpflichtversicherung gilt, nicht angekreuzt. Die von der Deckung ausgeschlossenen Mitgliedsländer der Grünen Karte sind durchgestrichen.

Insgesamt 36 Länder, die dem Grüne Karte-System angeschlossen sind, haben ein multilaterales Zusatzabkommen abgeschlossen, das es Ihnen erlaubt, mit Ihrem in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeug die Grenzen dieser Länder zu überqueren, ohne Ihre internationale Versicherungskarte vorweisen zu müssen. Dazu gehören alle EU- und EFTA-Länder sowie das Vereinigte Königreich. Reisen in diese Länder sind in der Regel durch die schweizerische Autoversicherung gedeckt.

Die Haftung für Unfälle, die Sie mit Ihrem Fahrzeug in Ländern ausserhalb des Geltungsbereichs der Grünen Karte verursachen, ist in der Regel nicht durch die schweizerische Haftpflichtversicherung gedeckt. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in diese Länder reisen, müssen Sie eine separate Haftpflichtversicherung für dieses Land abschliessen. Kurzfristige Autoversicherungen für Besuchs- oder Transitreisen können in der Regel an der Grenze abgeschlossen werden.

  • Kaskoversicherung

Die schweizerische Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Ihr Auto ebenfalls nur in bestimmten Ländern. In der Regel ist Ihr Auto auf Reisen in den europäischen Ländern und den Mittelmeeranrainerstaaten versichert, mit Ausnahme gewisser Länder in Osteuropa, Asien und Nordafrika. Einige Reiseversicherer bieten spezielle Kaskoversicherungen für Reisen in Länder an, die von der Kaskoversicherung der Schweizer Autoversicherer nicht gedeckt sind.

  • Pannenhilfe-Versicherung

Diese Versicherung beschränkt sich in der Regel auf die Pannenhilfe in der Schweiz und in Liechtenstein.

Das Nationale Versicherungsbüro (NVB) und der Nationale Garantiefonds (NGF) verwalten das Grüne Karte-System in der Schweiz. Sie bearbeiten Haftpflichtansprüche gegen im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge, wenn sich der Unfall in der Schweiz ereignet. Sie stellen sicher, dass die Geschädigten nach schweizerischem Recht entschädigt werden.

Zudem verwalten sie einen Fonds, aus dem Leistungen für Schäden erbracht werden, die an Ihrem parkierten Fahrzeug durch unbekannte Fahrzeuge verursacht werden. Im Gegensatz zur Parkschadenversicherung der Autoversicherer gilt hier ein Selbstbehalt von 1000 Franken.

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