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Versicherung der Haftpflicht gegenüber Dritten

Haftpflichtversicherung: Weitere Informationen

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, welche die Kosten eines Haftpflichtanspruchs gegen Sie ganz oder teilweise deckt, wenn der Anspruch aus einem Unfall resultiert. Der Versicherer kann die gesetzliche Haftpflicht für bestimmte Tätigkeiten ausschliessen. Die gesetzliche Haftpflicht für Schäden oder Verletzungen, die Sie vorsätzlich herbeiführen, wird von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen.

Das schweizerische Recht (und ausländische Gesetze in anderen Ländern) legen fest, in welchen Situationen Sie gesetzlich verpflichtet sind, einer anderen Person für Verletzungen und Schäden zu entschädigen. Haftpflichtfälle müssen nicht notwendigerweise von einem Gericht entschieden werden, obwohl dies bei grösseren Forderungen oft der Fall ist.

Die gesetzliche Haftung kann so einfach sein wie die Verpflichtung, einen Freund für die Beschädigung eines geliehenen Geräts zu entschädigen, oder so komplex wie die Entschädigung mehrerer verletzter Personen für den geschätzten lebenslangen Verdienstausfall.

Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Dies unterscheidet die Privathaftpflichtversicherung von der Auto-Haftpflichtversicherung, die für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen verkehren, obligatorisch ist, und von der Berufshaftpflichtversicherung, die für bestimmte Berufsgruppen obligatorisch ist.

Die Prämien für eine Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz beginnen bei rund 50 Franken pro Jahr, können aber auch mehrere hundert Franken pro Jahr betragen.

Es ist wichtig, die Angebote für eine Privathaftpflichtversicherung auf der Grundlage Ihres spezifischen Profils und Ihrer Bedürfnisse zu vergleichen.

Folgende Faktoren können die Kosten beeinflussen:

  • Ob Sie eine Einzel- oder eine Familienversicherung benötigen.
  • Welchen Versicherungsschutz Sie wünschen.
  • Welchen Selbstbehalt Sie wählen.
  • Ob Sie optionale Zusatzversicherungen abschliessen möchten, wie zum Beispiel Grobfahrlässigkeitsschutz, eine Deckung für Pferde oder gefährliche Tiere, eine Deckung für bestimmte Hobbys oder eine selbstständige Tätigkeit.
  • Wo Sie wohnen.
  • Ihre Staatsangehörigkeit.
  • Ob Sie noch andere Versicherungen bei demselben Versicherer haben oder abschliessen.
  • Ob Sie Kinder haben.

Sie können zwischen einer Einzel- und einer Familienversicherung wählen.

Bei einer Einzelversicherung sind die folgenden Personen versichert:

  • Sie als Versicherungsnehmer.
  • Ihre Kinder, wenn sie vorübergehend bei Ihnen wohnen.
  • Ihre Hausangestellten während Ihrer Arbeitszeit.

Die Familienversicherung ist teurer, deckt aber zusätzlich die folgenden Personen ab:

  • Ihren Ehepartner oder Partner.
  • Ihre Kinder bis 25 Jahre, solange diese nicht erwerbstätig sind.
  • Alle anderen Personen ab, die ständig mit Ihnen zusammenleben.

Ja, allerdings können gewisse Deckungen geografisch eingeschränkt sein. Beispielsweise kann die Deckung für die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten selbständigen Erwerbstätigkeit auf Europa beschränkt sein.

Die Deckungssummen sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und liegen zwischen 3 und 10 Millionen Schweizer Franken. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten mehrere Optionen an.

Für bestimmte Deckungen, wie zum Beispiel die Deckung von Ansprüchen, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, können spezielle Limiten gelten, die unter der Versicherungssumme der Police liegen.

Ja, es gibt bestimmte Situationen, in denen die Schweizer Versicherer für Schäden aufkommen, obwohl Sie gesetzlich nicht haftbar sind.

So müssen Sie zum Beispiel nicht für Schäden aufkommen, die von urteilsunfähigen Personen (zum Beispiel Kleinkindern) verursacht werden, sofern Sie als Aufsichtspflichtiger Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben. Die Schweizer Privathaftpflichtversicherungen decken solche Schäden jedoch in der Regel ab.

Am einfachsten können Sie herausfinden, ob Sie für einen Schaden haftbar sind oder nicht, indem Sie sich an Ihre private Haftpflichtversicherung wenden. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen mitteilen, ob Sie tatsächlich haftbar sind oder nicht.

Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung haben Sie in der Schweiz oft die Wahl zwischen verschiedenen Selbstbehalten. Der von Ihnen gewählte Selbstbehalt gilt für jeden einzelnen Schadenfall, den Sie geltend machen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt nur den Teil der Haftpflichtkosten, der Ihren Selbstbehalt übersteigt.

Der Selbstbehalt ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und liegt zwischen 0 und 500 Franken. Je höher Ihr Selbstbehalt ist, desto niedriger ist die jährliche Versicherungsprämie, die Sie bezahlen.

Bei einigen Versicherungsangeboten gibt es separate Selbstbehalte für bestimmte Schadensarten. So kann eine Police mit einem Selbstbehalt von null Franken einen höheren Selbstbehalt für Schäden an Mietwohnungen vorsehen (zum Beispiel 200 Franken pro Schaden).

Es gibt keine Beschränkung, wie oft Sie Ihre schweizerische Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen können. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, bei jeder Leistung vom Vertrag zurückzutreten, was in der Praxis aber nur in Ausnahmefällen vorkommt.

Versicherungsgesellschaften haben das Recht, ihre Leistungen zu kürzen, wenn Schäden oder Verletzungen darauf zurückzuführen sind, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht in grober Weise verletzt haben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen Herd unbeaufsichtigt lassen und dadurch ein Brand in Ihrer Mietwohnung entsteht.

Bei allen Schweizer Privathaftpflichtversicherungen können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, die auf Leistungskürzungen wegen grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die Ihre unterhaltsberechtigten Kinder verursachen, ist durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Wenn Sie eine Einzelversicherung abgeschlossen haben, sind Ihre Kinder nur versichert, solange sie bei Ihnen wohnen.

Wenn Sie eine Familienversicherung abgeschlossen haben, sind Ihre Kinder immer mitversichert, auch wenn sie nicht zu Hause wohnen (zum Beispiel in einem Internat oder einer Wohngemeinschaft). Dies gilt, bis Ihre Kinder entweder erwerbstätig sind (ausgenommen Lehrlinge) oder das 26. Altersjahr erreicht haben.

Für Schäden, die von unmündigen Kindern verursacht werden, haften Sie grundsätzlich nicht, sofern Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Die schweizerischen Privathaftpflichtversicherungen decken solche Schäden in der Regel trotzdem ab. Diese Deckung ist auf eine relativ geringe Versicherungssumme (zum Beispiel einige tausend Franken) beschränkt.

Ja, unbeabsichtigte Schäden an einer gemieteten Wohnung sind durch die Schweizer Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Detaillierte Informationen finden Sie im Leitfaden zur Haftpflichtversicherung für Mietwohnungen.

Früher mussten Velofahrer in der Schweiz eine spezielle Velohaftpflichtversicherung abschliessen und eine Versicherungsplakette am Velo anbringen. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Schäden und Verletzungen Dritter, die durch den Gebrauch von Fahrrädern verursacht werden, sind durch die schweizerische Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Die Haftpflicht für Unfälle, die durch den Gebrauch von E-Bikes verursacht werden, ist gedeckt, wenn das E-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde und eine Leistung von höchstens 500 Watt hat.

Von verirrten Bällen, die Fensterscheiben zertrümmern, bis zu Zusammenstössen auf der Skipiste – bei vielen Sportarten besteht die Gefahr, dass andere Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden.

Die meisten Sportarten sind durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt, doch schliessen die Versicherer in der Regel bestimmte Risikosportarten aus. Folgende Sportarten sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Berufssport (Sport gegen Bezahlung).
  • Jagd.
  • Flugsport (einschliesslich Gleitschirmfliegen, Drachenfliegen und Fallschirmspringen).
  • Motorsport.
  • Pferdesport.
  • Sportarten mit Fahrzeugen, für die eine besondere Auto-Haftpflichtversicherung erforderlich ist.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten optionale Zusatzversicherungen an, die diese Aktivitäten abdecken. Wenn Sie eine bestimmte Sportart oder Aktivität versichern müssen, sollten Sie die Angebote vergleichen und eine Versicherung abschliessen, die den von Ihnen benötigten Versicherungsschutz bietet.

Die Schweizer Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten durch bestimmte Haustiere, darunter Hunde und Katzen, zugefügt werden. Versichert ist auch die Haftung für Verletzungen an Tieren, die Sie vorübergehend für andere Personen hüten.

Pferde sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber bei einigen Versicherern optional mitversichert werden. Gefährliche Tiere (zum Beispiel Giftschlangen) sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen, aber auch hier bieten einige Versicherer eine optionale Deckung für gefährliche Tiere gegen eine zusätzliche Prämie an.

Die Haftung für Verletzungen von geliehenen Pferden und für Schäden an geliehener Reitausrüstung ist in der Regel ausgeschlossen. Viele Versicherer bieten einen optionalen Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung an, der dieses Risiko abdeckt.

Weitere Informationen finden Sie in den Leitfäden für Tierhalter und Reiter.

Schäden und Verletzungen Dritter, die durch das von Ihnen gelenkte Fahrzeug verursacht werden, sind durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs und nicht durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Schäden, die Sie an einem ausgeliehenen Fahrzeug verursachen, sind in der Regel nicht gedeckt. Alle schweizerischen Privathaftpflichtversicherungen bieten jedoch die Möglichkeit, einen speziellen Versicherungszusatz für Schäden an ausgeliehenen Fahrzeugen abzuschliessen. Bei einigen Versicherern sind auch Schäden an gemieteten Fahrzeugen mitversichert.

Die Privathaftpflichtversicherung der Schweiz deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines selbst bewohnten Gebäudes mit maximal drei Wohnungen.

Für Wohnungen in Stockwerkeigentum oder in Mehrfamilienhäusern im Miteigentum ist eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung erforderlich. Die Privathaftpflichtversicherung kann jedoch den Teil der Haftpflichtansprüche gegen Sie decken, der nicht durch die Gebäudehaftpflichtversicherung gedeckt ist.

Die Haftpflicht aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist gedeckt, solange Ihr Einkommen aus einer bestimmten Tätigkeit eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (in der Regel 25'000 Franken pro Jahr).

Folgende selbständige Erwerbstätigkeiten können entweder über die Grundversicherung oder über freiwillige Zusatzversicherungen versichert werden:

  • Schauspieler/in
  • Babysitter/in
  • Kosmetiker/in, Coiffeur/Coiffeuse, Manikürist/in
  • Tagesmutter
  • Reinigungskraft (nur in Privathaushalten)
  • Abwart/in
  • Journalist/in
  • Bergführer/in
  • Fotograf/in
  • Sportlehrer/in
  • Privatlehrer/in
  • Winzer/in
  • Schriftsteller/in

Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden aus der Tätigkeit im öffentlichen Dienst, bei der Feuerwehr, beim Militär oder bei der Polizei.

Unfallbedingte Umweltschäden sind gedeckt, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eintreten.

Gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren können Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.

Die Privathaftpflichtversicherung erbringt jedoch eine Rechtsdienstleistung, da Sie von der Versicherungsgesellschaft darüber informiert werden, ob Sie für Ansprüche, die von Dritten gegen Sie erhoben werden, rechtlich verantwortlich sind oder nicht.

Ja, die Haftung für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen ist in der Regel gedeckt, allerdings gibt es in der Regel Ausschlüsse. So sind beispielsweise Schäden an geliehenen oder gemieteten Autos in der Regel nicht versichert, es sei denn, Sie schliessen einen speziellen Versicherungszusatz ab, der dieses Risiko abdeckt. Gleiches gilt für geliehene oder gemietete Pferde.

Schweizer Privathaftpflichtversicherungen decken in der Regel keine Schäden, die vorsätzlich verursacht werden.

Eine Ausnahme bilden Schäden, die von Kleinkindern und anderen unmündigen Personen verursacht werden. Diese sind je nach Fall auch dann gedeckt, wenn sie vorsätzlich verursacht werden.

Da Sie sich selbst gegenüber nicht haftbar gemacht werden können, deckt Ihre Privathaftpflichtversicherung keine Schäden oder Verletzungen, die Sie selbst oder andere Personen, die bei derselben Versicherung versichert sind, erleiden.

Wenn Sie sich gegen das Risiko von Unfallschäden an Ihrem eigenen Eigentum absichern möchten, können Sie dies über eine Hausratversicherung mit dem Zusatz Hausrat-Kaskoversicherung für selbstverschuldete Unfallschäden tun.

Nein. Obwohl viele Versicherer die Privathaftpflichtversicherung zusammen mit der Hausratversicherung anbieten, handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Versicherungen.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht für unfallbedingte Schäden und Verletzungen Dritter ab.

Die Hausratversicherung schützt Ihr eigenes Hab und Gut vor Diebstahl und Beschädigung.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie reisen, Risikosportarten betreiben, ein aktives gesellschaftliches Leben führen, Haustiere halten oder andere Aktivitäten ausüben, die das Risiko rechtlicher Verpflichtungen mit sich bringen.

Viele Vermieter in der Schweiz verlangen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, um eine Wohnung vermieten zu können. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in der Regel sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in Ihrer Mietwohnung einen Schaden verursachen, relativ hoch ist.

Ausserdem sind die Prämien für eine Privathaftpflichtversicherung relativ niedrig.

Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenleben (zum Beispiel mit einem Elternteil oder einem Lebenspartner), die bereits eine Privathaftpflichtversicherung für den gesamten Haushalt abgeschlossen hat, brauchen Sie keine eigene Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Folgende Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Privathaftpflichtversicherungen an Allianz, Axa, Baloise, Elvia (Allianz), CSS, Generali, Helvetia, Mobiliar, Smile (Helvetia), Sympany, Vaudoise, Visana und Zurich.

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