Das schweizerische Zivilrecht setzt voraus, dass jede Person im Alltag sorgfältig und mit der entsprechenden Rücksicht auf Mitmenschen handeln muss.
Insofern ist in der Schweiz auch jeder Versicherungsnehmer zur Sorgfalt verpflichtet, wenn er die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen möchte.
Wenn Sie als versicherte Person elementare Regeln zur Schadensverhütung missachten, kann Ihnen die Versicherung hingegen die Leistungen kürzen.
Wenn Sie keine genügende Sorgfalt walten lassen, spricht man im Versicherungsjargon auch von einer «Sorgfaltspflichtverletzung».
Auch im Banking und der Vermögensverwaltung ist die Sorgfaltspflicht entscheidend. Die Bank oder der Vermögensverwalter ist verpflichtet, mit den Vermögenswerten seiner Kunden sorgfältig umzugehen.
Dazu gehört eine der Geschäftstätigkeit angemessene Organisation des Vermögensverwalters sowie eine Anlagepolitik, die mit den Anlagezielen des Kunden übereinstimmt.
Auch ein angemessenes Risikomanagement gehört zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht einer Bank.
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