Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Ihre finanzielle Haftpflicht, falls Sie aus Versehen Schäden an fremdem Eigentum oder Verletzungen anderer Personen verursachen. Sie ist zwar nicht obligatorisch, aber es ist dringend empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Denn Haftpflichtansprüche können extrem hoch sein – vor allem, falls Sie anderen Personen Verletzungen zufügen, die zu dauerhafter Invalidität führen.
Die Privathaftpflichtversicherung beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz. Sie prüft, ob Sie tatsächlich haftbar sind, wenn Ansprüche gegen Sie erhoben werden.
Hier nennt moneyland.ch die wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz abschliessen wollen:
1. Ist eine Haftpflichtversicherung das Gleiche wie eine Hausratversicherung?
Nein. Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Haftpflicht- und Hausratversicherungen zwar oft zusammen an, aber die beiden haben nichts miteinander zu tun. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Ihre gesetzliche Haftung für Schäden sowie Verletzungen und ist sehr zu empfehlen. Die Hausratversicherung hingegen versichert Ihr persönliches Eigentum vor Schäden und Verlust. Sie lohnt sich in der Regel, wenn Sie Dinge besitzen, die Sie gegen diese Risiken absichern möchten. Weitere Informationen zu den Leistungen von Hausratversicherungen finden Sie hier.
2. Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung deckt viele finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten. Privathaftpflicht lässt sind grob in zwei Hauptkategorien unterteilen:
- Gesetzliche Haftung für unbeabsichtigte Verletzungen anderer Personen
- Gesetzliche Haftung für unbeabsichtigte Beschädigung des Eigentums anderer Personen
Die erste Kategorie – unabsichtliche Verletzungen anderer Personen – wird in fast allen Fällen von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Diese Deckung ist der wichtigste Teil einer Privathaftpflichtversicherung, denn Verletzungen anderer Personen können riesige Kosten verursachen.
Beispiel für die Haftung bei Verletzungen: Sie kollidieren beim Velofahren mit einem Fussgänger und verursachen ihm eine Kopfverletzung. Diese führt zu einer dauerhaften Behinderung. Die Person – in diesem Beispiel ein 60-jähriger Neurochirurg – kann deshalb ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ein Gericht entscheidet, dass Sie für den Verlust des jährlichen Gehalts von 697’000 Franken haften, das der Mann in den fünf Jahren bis zur Pensionierung verdient hätte. Ihre Gesamtschuld beträgt somit fast 3.5 Millionen Franken.
Die zweite Kategorie – Schäden an fremdem Eigentum – ist grösstenteils gedeckt. Die Details zur Deckung sind jedoch komplizierter. Ob die Versicherung Schäden übernimmt, hängt davon ab, um welche Art von fremdem Eigentum es sich handelt und wie der Schaden entstanden ist. Jede Haftpflichtversicherungs-Police hat eigene Bedingungen, was gedeckt ist und was nicht.
Eine Privathaftpflichtversicherung kann eine Einzelperson oder einen ganzen Haushalt versichern.
3. Was ist nicht versichert?
Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt keine Kosten für Verletzungen, die Ihnen zugefügt werden, beziehungsweise Schäden an Ihrem Eigentum. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Unfälle, Naturereignisse oder Diebstahl verursacht werden (gegen solche Schäden können Sie sich mit einer Hausratversicherung schützen). Die Haftpflicht gegenüber Mitgliedern Ihres Haushalts ist in der Regel nicht versichert.
Jegliche Schäden oder Verletzungen, die Sie vorsätzlich verursachen, sind nicht versichert. Ebenfalls von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind illegale Handlungen.
Je nach Versicherungsangebot sind bestimmte Schäden gedeckt oder nicht. Bei manchen Policen gibt es optionale Zusatzklauseln, mit denen weitere Schäden gedeckt sind, die nicht Teil der Grundversicherung sind. Folgende Schäden sind teils von der Versicherung ausgeschlossen oder benötigen eine Zusatzklausel:
- Schäden an Drittpersonen im Rahmen von sportlichen Aktivitäten
- Schäden am Eigentum Ihrer Gäste
- Umweltschädigung (zum Beispiel chemische Verseuchung)
- Schäden oder Verletzungen an Drittpersonen im Rahmen von Extremsport wie etwa Gokart, Deltasegeln, Kitesurfing und Gleitschirmfliegen
- Schäden an Wertsachen (zum Beispiel Schmuck), Dokumenten oder Schlüsseln, die Ihnen andere Personen anvertraut haben
- Schäden oder Verletzungen an Drittpersonen im Zusammenhang mit Modellflug (inklusive Drohnen)
- Schäden oder Verletzungen an Drittpersonen, die durch das Führen von Flugzeugen oder Booten und anderen Wasserfahrzeugen entstehen, für die keine spezielle Versicherung notwendig ist
- Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit der Nutzung von geliehenen, gemieteten oder geteilten Fahrzeugen (für Schäden, die nicht von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gedeckt sind)
- Schäden oder Verletzungen an Drittpersonen im Zusammenhang mit Waffenbesitz
- Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit und Erwerbstätigkeit
- Verletzungen oder Schäden, die von Ihnen anvertrauten Haustieren oder Kindern verursacht werden
Falls Sie für solche Schäden haftbar gemacht werden könnten, sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise die Zusatzklauseln wählen, die diesen Bedürfnissen entsprechen.
Sie sollten sich zudem bewusst sein, dass es bei Angeboten, die diese speziellen Gefahren abdecken, separate Obergrenzen für die Deckung geben kann. Diese Grenzen können viel niedriger als die Versicherungssumme der Police sein. So übernehmen beispielsweise Versicherungen, die Haftpflichtansprüche für Sachschäden im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten decken, in der Regel nur maximal 1000 bis 2000 Franken des verursachten Schadens.
4. Übernimmt die Haftpflichtversicherung Schäden an Mietwohnungen?
Ja. Da Ihre Mietwohnung das Eigentum des Vermieters ist, haften Sie für die Reparatur oder den Ersatz von Dingen, die Sie beschädigen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden. Das gilt sowohl für Schäden, die Sie selbst reparieren, als auch solche, die der Vermieter selbst reparieren muss, nachdem Sie ausziehen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zudem in der Regel die Kosten für den Ersatz von verlorenen Hausschlüsseln für gemietete Wohnungen. Sie finden detaillierte Informationen dazu in diesem Ratgeber-Artikel zu Schäden an Mietwohnungen.
5. Gilt die Haftpflichtversicherung auch für Haustiere?
Verletzungen an Haustieren anderer Personen – auch an Tieren, die Ihnen anvertraut wurden – sind normalerweise versichert. Die wichtigste Ausnahme sind Pferde. Bei vielen Policen haben Sie die Option, zusätzlich die Haftpflicht für Verletzungen an ausgeliehen und gemieteten Pferden zu versichern. Reitwettbewerbe und andere Veranstaltungen sind in der Regel ausgeschlossen, aber einige Versicherungen bieten dafür eine Zusatzklausel.
Von Ihren Haustieren verursachte Verletzungen und Schäden an anderen Personen oder deren Eigentum sind in der Regel von der Schweizer Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Diese Deckung gilt jedoch nur für Tiere, die typischerweise als Haustiere gehalten werden (zum Beispiel Katzen und Hunde). Falls beispielsweise Ihr Hund während eines Spaziergangs eine andere Person angreift und verletzt, ist Ihre Haftpflicht normalerweise gedeckt. Manche Versicherungen übernehmen sogar die Kosten für Verletzungen und Schäden an Drittpersonen oder deren Eigentum, wofür Sie gar nicht haftbar gemacht werden können – jedoch nur bis zu einer relativ niedrigen Obergrenze.
Wenn Sie Tiere halten, die als gefährlich gelten (zum Beispiel Affen, grosse Reptilien und giftige Tiere), sind von diesen Tieren verursachte Schäden oder Verletzungen an Drittpersonen in der Regel nicht versichert. Bei einigen wenigen Versicherungen können Sie jedoch eine Zusatzklausel abschliessen, mit der Sie auch als Halterin oder Halter solcher Tiere versichert sind.
Die Haftpflicht für von Pferden verursachte Schäden müssen Sie meistens mit einer separaten Pferdehaftplicht-Klausel separat versichern. Nicht alle Versicherungen bieten eine solche Klausel.
Viele Angebote – aber nicht alle – decken auch Schäden und Verletzungen, die Ihr Haustier verursacht, während es von einer anderen Person unbezahlt und freiwillig beaufsichtigt wird. Je nach Police sind Verletzungen und Schäden an der beaufsichtigenden Person selbst oder an anderen Drittpersonen versichert. Ihre Haftpflicht ist nicht gedeckt, wenn Ihr Haustier von einem bezahlten Tierhüter betreut wird oder sich in einem Tierheim befindet.
Falls Sie ein Haustier besitzen, ist es sinnvoll, die Deckung für Haustiere zu berücksichtigen, wenn Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung wählen.
6. Gilt die Haftpflichtversicherung für Kinder?
Ja. Wenn Sie eine Familienpolice haben, sind auch von Ihren Kindern verursachte Schäden versichert. Kinder haften erst für ihre Handlungen, wenn sie urteilsfähig sind – das ist in der Regel ab dem Alter von sieben Jahren. Für Schäden oder Verletzungen, die von nicht urteilsfähigen Kindern verursacht werden, gibt es keine Haftpflicht, solange deren Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Die zumutbare Sorgfaltspflicht der Eltern berücksichtigt die Tatsache, dass Kinder nicht ständig beaufsichtigt werden können. Fast alle Schweizer Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden, die von Kindern verursacht werden, die nicht dafür haftbar gemacht werden können (in der Regel maximal zwischen 100’000 und 500’000 Franken). Wenn Ihr Kleinkind also beispielsweise das Trampolin eines Freundes beschädigt oder das Auto eines Nachbarn zerkratzt, können Sie den Schaden begleichen und die Versicherung übernimmt die Rechnung.
Je nach Angebot und Zusatzklauseln sind weitere Situationen versichert. Dazu gehören:
- Schäden oder Verletzungen an Drittpersonen, die ein Kind einer anderen Person verursacht, das sich zeitweise in Ihrer Betreuung befindet
- Verletzungen an Kindern anderer Personen, die sich zeitweise in Ihrer Betreuung befinden, sowie Schäden an deren Eigentum, wenn Sie selbst dafür haften
- Schäden oder Verletzungen an Ihnen beziehungsweise Ihrem Eigentum, die von zeitweise bei Ihnen wohnenden Kindern anderer Personen verursacht werden
- Schäden und Verletzungen an Drittpersonen, die Ihre Kinder verursachen, während sie bei jemand anders zu Gast sind
- Schäden und Verletzungen an Personen, in deren Wohnung Ihre Kinder zeitweise zu Gast sind
Falls Sie regelmässig die Kinder einer anderen Person betreuen oder falls Ihre Kinder oft von anderen Personen betreut werden, ist es wichtig, dass Ihre Versicherung diese Situationen deckt.
7. Gilt die Haftpflichtversicherung für meine Hausangestellten?
Wenn Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Au-pairs und andere Hausangestellte, die Sie direkt beschäftigen, während der Arbeit bei Ihnen Drittpersonen aus Versehen Schäden oder Verletzungen zufügen, ist Ihre Haftung als privater Arbeitgeber über die Haftpflichtversicherung versichert. Allerdings deckt nur eine Versicherung (Zurich) auch die Haftpflicht Ihrer eigenen Hausangestellten für Schäden, die sie Ihnen oder Ihrem Eigentum zufügen.
Anders ist es bei Hausangestellten, die nicht direkt bei Ihnen angestellt sind. Für Verletzungen oder Schäden, die von selbstständig oder für Agenturen arbeitenden Hausangestellten verursacht werden, haftet in der Regel deren Unternehmen.
8. Bin ich im Rahmen meiner Arbeit haftpflichtversichert?
Wenn Sie für einen Schweizer Arbeitgeber arbeiten, haftet in der Regel der Arbeitgeber für Verletzungen und Schäden, die Sie bei der Arbeit verursachen. Ihr Arbeitgeber kann eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen, um dieses Risiko zu versichern.
Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt möglicherweise Schäden im Rahmen Ihrer Erwerbstätigkeit, für die Sie persönlich haften. Die meisten Angebote beinhalten eine Versicherung für Schäden im Rahmen von Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist, dass es sich um eine freiberufliche Arbeitstätigkeit handelt und die Einkünfte einen bestimmte Schwellenwert nicht überschreiten. Folgende Nebenerwerbstätigkeiten sind in der Regel versichert oder können mit einer Zusatzklausel versichert werden:
- Babysitting
- Journalismus
- Bergführungen
- Kinderhüten
- Fotografie
- Skiunterricht
- Sporttraining
- Nachhilfeunterricht
- Schriftstellerei
Manche Versicherungen bieten Zusatzklauseln für andere Beschäftigungen, wie etwa Jagd, Hauswartung, Viehzucht, Polizei, Lehrarbeit und Winzerei.
Falls Ihr Job oder Ihre Teilzeitbeschäftigung Risiken in Sachen Haftpflicht mit sich bringt, sollten Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung wählen, die Sie dagegen schützt.
Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Militärdienst, Zivildienst und Engagement bei der Feuerwehr ist in den meisten Policen versichert.
9. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch für das Führen von Fahrzeugen?
Die Schweizer Privathaftpflichtversicherung gilt für Schäden an Drittpersonen, die Sie beim Führen eines (nicht motorisierten) Velos verursachen. In der Regel sind zudem motorisierte Fahrzeuge eingeschlossen, für die keine eigene Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist – zum Beispiel Elektrovelos mit begrenzter Tretunterstützung bis maximal 25 Kilometer pro Stunde und elektrische Rollstühle.
Schäden und Verletzungen an anderen Personen, die beim Führen eines Fahrzeugs entstehen, für das eine eigene Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Stattdessen werden diese Haftpflichtansprüche mit der eigenen, obligatorischen Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrzeugs versichert (etwa die Auto-Haftpflichtversicherung).
10. Brauche ich eine Versicherung für Schäden an geliehenen Fahrzeugen?
Bei fast allen Schweizer Privathaftpflichtversicherungen können Sie Schäden an fremden Autos und Motorrädern mitversichern. Einige dieser Zusatzversicherungen – aber nicht alle – gelten auch für Schäden an geliehenen Booten. Diese Versicherung übernimmt in der Regel den Selbstbehalt der obligatorischen Auto-Haftpflichtversicherung eines unentgeltlich geliehenen Fahrzeugs sowie eine allfällige Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Sie deckt zudem Haftpflichtansprüche, die die obligatorische Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nicht übernimmt. Einige dieser Zusatzversicherungen übernehmen ausserdem die Differenz, falls der Fahrzeughalter nach einem von Ihnen verursachten Unfall höhere Versicherungsprämien zahlen muss (bei einer Auto-Versicherung mit Bonus-Malus-System).
Wichtig zu wissen: Die Auto-Haftpflichtversicherung, die für alle in der Schweiz zugelassenen Autos obligatorisch ist, bietet in der Regel eine ausreichende Deckung. Der Hauptvorteil einer zusätzlichen Leihwagen-Versicherungsklausel ist somit, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung bei einem Unfall mit einem geliehenen Fahrzeug den Selbstbehalt und allfällige Prämienerhöhungen übernimmt. Wenn Sie häufig Autos mit einer hohen Franchise ausleihen, kann eine solche Versicherung sinnvoll sein.
Ebenfalls wichtig: Gemietete Autos, etwa von Autovermietungen, Carsharing-Plattformen, Privatpersonen, sowie Leihwagen von Garagen sind generell ausgeschlossen. Die Helvetia gehört zu den wenigen Versicherern, die mit der Komfortdeckung für fremde Motorfahrzeuge auch Mietwagen in die Deckung für die Benützung fremder Motorfahrzeuge einschliessen.
11. Gilt die Haftpflichtversicherung auch für Schäden an Personen, die im gleichen Haushalt leben?
Falls Sie einer Person eine Verletzung zufügen, die mit derselben Police versichert ist wie Sie, übernimmt die Haftpflichtversicherung deren Ansprüche nicht. Dasselbe gilt, wenn Sie Eigentum einer Person beschädigen, die über dieselbe Police versichert ist wie Sie selbst.
12. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sein?
Die maximale Deckungssumme beträgt entweder 3, 5, 10, 15 oder 20 Millionen Franken. Nicht alle Versicherungen bieten alle diese Optionen. Generell gilt: Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist die Prämie für die Versicherung. Es lohnt sich also zu überlegen, wie viel Deckung Sie wirklich brauchen. In folgenden Fällen kann eine höhere Deckungssumme sinnvoll sein:
- Sie besitzen Hunde, Pferde oder andere Tiere, die Verletzungen oder Schäden verursachen könnten.
- Sie fahren Fahrzeuge (inklusive Velos), die keine spezielle Haftpflichtversicherung haben.
- Sie treiben Sport, insbesondere Skifahren und Extremsport – denn da besteht die Gefahr, dass Sie Drittpersonen Verletzungen zufügen oder deren Eigentum beschädigen.
- Sie reisen international. In bestimmten anderen Ländern (zum Beispiel in den USA) können die gesetzlichen Haftpflichtansprüche extrem hoch sein.
- Ihr Lebensstil bringt Sie in Kontakt mit vielen anderen Personen und deren Eigentum.
Falls Sie nur selten Tätigkeiten nachgehen, die zu Haftpflichtansprüchen führen könnten, dürfte eine Versicherungssumme von 3 Millionen Franken ausreichen. Andernfalls sind mindestens 5 Millionen Franken zu empfehlen. Reisen Sie ins Ausland, insbesondere in Länder wie Kanada und die USA, könnte eine Deckungssumme von 10 oder 20 Millionen Franken für Sie geeignet sein.
Gut zu wissen: Die Versicherungssumme hat einen relativ geringen Einfluss auf die Kosten der Versicherung. Da Haftpflichtansprüche sehr hoch sein können, kann es sich lohnen, etwas höhere Prämien zu zahlen, um eine höhere Deckung zu erhalten.
13. Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Prämien für eine Schweizer Privathaftpflichtversicherung sind relativ niedrig. Die günstigste und einfachste Haftpflichtversicherung für eine Person mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Franken und einer Franchise von 500 Franken kostet weniger als 50 Franken pro Jahr. Policen mit einem Selbstbehalt von 0 Franken und einer hohen Deckungssumme (10 Millionen Franken) gibt es für weniger als 100 Franken pro Jahr.
Mehrere Faktoren bestimmen, wie viel Sie für die Versicherung zahlen müssen:
- Die Versicherungssumme: Je mehr Deckung Sie benötigen, umso höher sind die Prämien.
- Der Selbstbehalt: Je niedriger die Franchise ist, umso mehr zahlen Sie für die Versicherung.
- Ob Sie ein Eigenheim besitzen oder eine Wohnung mieten.
- Ob Sie eine Einzelperson oder eine Familie versichern.
- Ob Sie zusätzliche Versicherungsklauseln oder einen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen.
Von diesen Faktoren haben der Selbstbehalt und die Zusatzklauseln den grössten Einfluss auf die Prämie. Wegen der möglichen Mieterschäden verlangen viele Versicherungen von Mieterinnen und Mietern höhere Prämien als von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern. Familien und Paare zahlen in der Regel mehr als alleinstehende Erwachsene.
14. Welche Franchise soll ich wählen?
Die Franchise ist der absolute Selbstbehalt, den Sie jedes Mal, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, selbst zahlen müssen. Wenn Sie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung mit einer Franchise von 200 Franken abschliessen, übernimmt die Versicherung nur denjenigen Teil der Kosten, der 200 Franken übersteigt.
Je nach Angebot können Sie eine Franchise zwischen 0 und bis zu 500 Franken wählen. Je niedriger der Selbstbehalt, umso höher ist die Versicherungsprämie. Falls Sie damit rechnen, dass Sie viele, kleinere Leistungsansprüche haben werden, ist es in der Regel sinnvoll, die niedrigste verfügbare Franchise zu wählen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Haustiere oder Kinder haben, die regelmässig kleine Schäden am Eigentum anderer Personen verursachen. Wenn Sie hingegen nur eine Versicherung für grosse Haftpflichtansprüche benötigen, ist es sinnvoll, einen möglichst hohen Selbstbehalt zu wählen und dafür niedrigere Prämien zu zahlen.
Besonders häufig kommt es in der Schweiz vor, dass die Haftpflichtversicherung für Mieterschäden aufkommen muss. Manche Vermieter verlangen von Mieterinnen und Mietern, dass sie eine Haftpflichtversicherung haben, bevor sie eine Wohnung mieten können. Wichtig zu wissen: Womöglich hat Ihre Police einen separaten Mindest-Selbstbehalt für Mieterschäden. So kann es beispielsweise sein, dass Sie bei Ansprüchen aus Mieterschäden einen Selbstbehalt von 200 Franken selbst tragen müssen – selbst wenn in Ihrer Police für andere Haftpflichtansprüche eine Franchise von 0 Franken gilt.
15. Was ist der Grobfahrlässigkeitsschutz?
Falls Schäden oder Verletzungen grobfahrlässig verursacht werden, zahlt die Versicherung nur einen Teil der Leistungen. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann Hunderttausende Franken selber zahlen. Der Grobfahrlässigkeitsschutz schützt Sie davor. Wenn Sie diesen Schutz haben, verzichtet die Versicherung auf ihr Recht, Leistungen zu kürzen.
Weil es schwierig sein kann, zu beweisen, dass ein Unfall nicht grobfahrlässig verursacht wurde, kann es sinnvoll sein, einen Grobfahrlässigkeitsschutz in Betracht zu ziehen. Bei manchen Schweizer Haftpflichtversicherungen ist er bereits inkludiert. Bei anderen können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr eine entsprechende Zusatzklausel hinzufügen. Es gibt auch Angebote, bei denen Sie keinen Grobfahrlässigkeitsschutz hinzufügen können.
16. Wie beanspruche ich Leistungen?
Bei den meisten Schweizer Versicherungen können Sie sowohl online als auch per Post Leistungen beanspruchen. Falls Ihre Versicherung Filialen oder Vertreter hat, können Sie Ihre Forderungen auch direkt übergeben. Sie müssen lediglich eine kurze Erklärung zum Schaden oder zur Verletzung und zu den Umständen, die dazu geführt haben, schreiben. Sie müssen zudem Kopien von Forderungen an Sie beilegen, zum Beispiel Rechnungen für Schäden oder Gerichtsbeschlüsse.
Die Versicherung prüft die Forderungen und entscheidet, ob sie rechtlich fundiert sind. Falls Sie nicht tatsächlich für einen Schaden oder eine Verletzung haften, werden Sie von der Versicherung informiert, sodass Sie sich gegen die Forderungen wehren können.
Falls die Forderung gültig und von Ihrer Versicherung gedeckt ist, zahlt die Versicherung die Leistung gemäss den Bestimmungen in Ihrer Police aus. Üblicherweise überweist die Versicherung das Geld nicht direkt an den Anspruchsteller. Stattdessen wird die Leistung auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sie müssen dann dafür sorgen, dass das Geld genutzt wird, um die Forderungen zu begleichen. In manchen Fällen kann die Versicherung aber auch anders vorgehen.
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