In der Schweiz ist die Auto-Haftpflichtversicherung beziehungsweise Motorwagen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits bei der Zulassung des Motorwagens nachgewiesen werden.
Unfälle im Strassenverkehr können im Worst-Case-Szenario mehr als eine Million Schweizer Franken kosten. Dies kann zum Beispiel bei hohen Spital- und Heilungskosten von verunfallten Personen der Fall sein. Das gesetzliche Obligatorium sorgt dafür, dass dieses Risiko versichert wird.
Mit der vorgeschriebenen Auto-Haftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die durch Ihren eigenen Wagen verursacht werden. Darunter können Sach- und Personenschäden sein. Auch Folgeschäden – wie zum Beispiel die Vergütung eines Lohnausfalls einer verunfallter Person – sind versichert.
Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht gedeckt, dafür sind die (freiwilligen) Deckungen Kollisionskasko und Teilkasko zuständig.
Beachten Sie, dass der Halter des Wagens für den Schaden haftet. Falls Sie Ihren Wagen einer Drittperson ausleihen und diese mit dem Wagen einen Schaden verursacht, haften in der Regel Sie.
Schweizer Autohaftpflicht-Versicherer verlangen vom Versicherungsnehmer eine individuell abgestimmte Versicherungsprämie. Für die Berechnung Ihrer Versicherungsprämie fliessen Kriterien wie Alter, Geschlecht, Nationalität, Wohnort, Bonusstufe und jährliche Fahrleistung in die Berechnung mit ein. Neulenker bezahlen in der Regel höhere Versicherungsprämien, während unfallfreie Fahrer mit zunehmender Fahrpraxis von günstigeren Angeboten profitieren können.
Weitere Informationen:
Jetzt Autoversicherungen vergleichen
Was ist eine Teilkasko-Versicherung?
Was ist eine Vollkasko-Versicherung?
Was ist eine Kollisionskasko?