Hausratversicherungen sind in der Schweiz beliebt. Aber viele Leute wissen gar nicht, für welche Schäden diese Versicherung die Kosten übernimmt. In diesem Artikel erklärt moneyland.ch, welche Schäden immer versichert sind, welche je nach Angebot übernommen werden und welche nie von der Hausratversicherung gedeckt sind.
1. Schäden, die immer von der Hausratversicherung gedeckt sind:
- Feuer und damit verbundene Schäden
Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Feuer, Explosionen, Blitz und Rauch verursacht wurden, sind immer von der Hausratversicherung gedeckt – bis zur Versicherungssumme Ihrer Police. Sengschäden sind ebenfalls versichert, aber nur bis zu einem speziellen Limit, das niedriger als die Versicherungssumme ist.
- Lecks und Rückstau aus der Kanalisation
Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Lecks (Kanalisation, Heizsysteme, Regen und Schmelzwasser) verursacht wurden, sind gedeckt. Schäden, die durch einen Rückstau aus der Kanalisation verursacht wurden, sind gedeckt, falls sich der Rückstau auf Ihrem Grundstück befindet (sonst haftet normalerweise das Versorgungsunternehmen oder jemand anders für den Schaden).
Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz oder Hochwasser verursacht wurden, sind gedeckt. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind nicht Teil der herkömmlichen Versicherung gegen Elementarereignisse.
Einbruchdiebstahl, Raub (Diebstahl mit Androhung von Gewalt) und einfacher Diebstahl (Diebstahl ohne Einbruch oder Androhung von Gewalt) sind von allen Hausratversicherungen gedeckt. Es gibt jedoch Einschränkungen bei Geld und Wertgegenständen. Bargeld ist nur bis zu einem separaten, niedrigen Limit gedeckt – im Fall von einfachem Diebstahl ist Bargeld überhaupt nicht versichert. Schmuck und andere Wertgegenstände sind nur vollständig versichert, wenn sie entweder getragen oder in einem geeigneten Safe aufbewahrt werden. Andernfalls gilt eine spezielle, niedrigere Versicherungssumme.
- Persönliches Eigentum auswärts
Ihr Eigentum ist auch gegen Feuer, Hochwasser, Diebstahl und andere Gefahren versichert, wenn es sich nicht bei Ihnen zu Hause befindet. Die Ausnahme ist einfacher Diebstahl. Einfacher Diebstahl auswärts ist in der Standard-Police nicht gedeckt, kann aber mit einer optionalen Zusatz-Klausel versichert werden.
Die meisten Versicherungen beschränken die Deckung für Schäden, die auswärts entstehen, und die Zeit, wie lange Gegenstände sich ausserhalb Ihres Zuhauses befinden dürfen, bevor sie nicht mehr versichert sind. Viele Angebote schliessen Schäden ausdrücklich aus, die an Ihrem Arbeitsplatz, in Räumlichkeiten, die Sie auswärts gemietet haben (zum Beispiel gemietete Bastel- und Lagerräume) sowie in Wohnmobilen und anderen beweglichen Anlagen entstanden. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Haushaltversicherung diejenigen Orte versichert, die Ihnen wichtig sind. Eigentum, das sich an einem Zweitwohnsitz (zum Beispiel Ferienhäuser) befindet, muss separat versichert werden.
- Folgekosten von versicherten Schäden
Die Hausratversicherung deckt zusätzliche Lebensunterhaltskosten, die über Ihren üblichen Kosten liegen – zum Beispiel Miete oder Hotelrechnungen, während Ihre Wohnung wegen versicherten Schäden repariert wird. Der notfallmässige Ersatz von Türen und Fenstern ist ebenfalls versichert. Dasselbe gilt für die Kosten einer Dekontamination (wenn Schäden an Ihrem Eigentum zu Verschmutzung führen). Die meisten Angebote haben ein Limit für Folgekosten (zum Beispiel 5, 10 oder 20 Prozent der Versicherungssumme).
Eigentum von Gästen, die sich bei Ihnen zu Hause aufhalten, ist in der Regel durch Ihre Hausratversicherung gedeckt. Bei vielen Versicherungen ist dieses Eigentum jedoch nur bis zu einem Limit gedeckt, dessen Höhe sich je nach Angebot stark unterscheidet. Andere Anbieter versichern das Eigentum Ihrer Gäste bis zur Versicherungssumme Ihrer Police.
2. Schäden, die nur bei bestimmten Angeboten oder mit Zusatzklauseln gedeckt sind:
- Einfacher Diebstahl auswärts
In der Regel haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Hausratversicherung einen Schutz für einfachen Diebstahl auswärts hinzuzufügen. Damit sind Diebstähle ausserhalb Ihres Wohnsitzes versichert, die nicht als Einbruch oder Raub zählen (zum Beispiel Taschendiebstahl und einfacher Diebstahl von elektronischen Geräten oder Schmuck). Bargeld ist in der Regel ausgeschlossen, genauso wie Zahlungsmitteläquivalente wie Bezahlkarten, Gutscheine und Edelmetalle. Manche Angebote schliessen weitere Dinge aus, zum Beispiel Fahrräder. Es ist wichtig, dass Sie prüfen, was genau alles gedeckt ist.
Manche Versicherungen bieten eine «All-Risk»-Zusatzklausel (teils auch «Kasko» genannt). Damit können Sie versehentliche Schäden versichern – auch solche, die Sie selbst verursacht haben. Einige teure Angebote beinhalten diesen Schutz standardmässig. Allerdings sind nur bestimmte Arten von Eigentum versichert (zum Beispiel elektrische Geräte).
- Verlorenes oder verlegtes Eigentum
Auch wenn Sie Ihr Eigentum verlieren, ist dieser Verlust versichert, falls Sie einen All-Risk-Schutz haben (siehe «Versehentliche Schäden» oben).
Bei manchen Policen sind Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten gedeckt, die durch Stromstösse und Überlastungen verursacht wurden. Andere Versicherungen bieten diese Deckung über eine optionale «Elektro-Kasko»-Zusatzklausel oder den All-Risk-Schutz (siehe «Versehentliche Schäden» oben).
Die meisten Schweizer Hausratversicherungen decken Vandalismus nur, wenn er im Zusammenhang mit einem Einbruch entstanden ist. Einige Anbieter versichern Vandalismus an Ihrem Eigentum auch ohne Einbruch oder als Teil des All-Risk-Schutzes (siehe «Versehentliche Schäden» oben).
Es gibt Hausratversicherungen, die Glas (zum Beispiel Glasmöbel oder -Dekor) standardmässig versichern. Bei den meisten können Sie jedoch wählen, ob diese Deckung enthalten sein soll oder nicht.
Die Kosten für das Ersetzen von Schlössern und Schlüsseln in Mietwohnungen sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings übernehmen einige Hausratversicherungen die Kosten für Schlüsseldienste in Notfällen (zum Beispiel, wenn Sie sich aus Ihrer Wohnung ausgeschlossen haben) oder bieten dafür eine optionale Zusatzklausel. Diese Deckung hat in der Regel ein wesentlich tieferes Limit als die Versicherungssumme Ihrer Police.
Bei manchen Policen können Sie zusätzlich Schäden an Ihrem Eigentum versichern, die durch Erdbeben und Vulkanausbrüche verursacht wurden.
Bei einigen Hausratversicherungen sind Kosten für notfallmässige Reparaturen an Elektro-, Sanitär-, Heiz- und Lüftungsanlagen standardmässig versichert. Bei anderen gibt es dafür eine optionale «Home Assistance»-Zusatzklausel. Einige Angebote und Zusatzklauseln übernehmen zudem die Kosten für die Beseitigung von Schädlingen und Ungeziefer, um Schäden zu verhindern.
- Weitere Folgekosten im Zusammenhang mit versicherten Gefahren
Manche Folgekosten werden von einigen, aber nicht allen Hausratversicherungen übernommen. Dazu gehören Sicherheitsdienste, Feuerwehr- und Polizeigebühren, Verlust von Mieteinkommen, Notfallbetreuung von Kindern und Haustieren, psychiatrische Betreuung und Selbstverteidigungskurse (nach einem Raub). Die Deckung für diese Folgekosten ist begrenzt und jede Police hat andere Limits. Darum ist es wichtig, dass Sie vergleichen.
- Gefahren im Zusammenhang mit Reisen
Eine Reiseversicherung ist bei keiner Schweizer Hausratversicherung standardmässig dabei. Aber bei manchen Policen können Sie bestimmte Reiseversicherungen mit optionalen Zusatzklauseln hinzufügen. Je nach Police gehören dazu eine Kaskoversicherung für Mietwagen, eine Annullierungsversicherung, eine Assistance-Versicherung, eine Gepäckversicherung oder eine Versicherung für medizinische Notfälle.
Einige Schweizer Hausratversicherungen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für den Rechtsschutz oder bieten in diesem Zusammenhang Dienstleistungen. Bei einigen anderen gibt es eine optionale Zusatzklausel für gewisse Rechtsschutz-Leistungen. Das kann zum Beispiel ein Cyber-Rechtschutz, Vertragsrechtsschutz, Konsumentenrechtsschutz oder Patientenrechtsschutz sein. Bei manchen Angeboten ist eine kostenlose Rechtsberatung enthalten (zum Beispiel telefonisch).
Bei manchen Policen ist eine Cyber-Versicherung enthalten, oder Sie können sie mit einer optionalen Zusatzklausel hinzufügen. Zusätzlich zum Cyber-Rechtsschutz (siehe «Rechtsschutz» oben) kann diese Versicherung Datenwiederherstellung, betrügerische Transaktionen aufgrund von Online-Diebstahl von Kreditkarten-Informationen, Malware-Entfernung, Massnahmen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzung online und Identitätsdiebstahl beinhalten. Teils ist zudem ein Käuferschutz für Online-Käufe enthalten.
- Schäden an Wohnwagen und Wohnmobilen
Bei einigen Schweizer Hausratversicherungen können Sie nicht-immatrikulierte Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Zusatzklausel versichern.
- Unrechtmässige Verwendung von Kredit- und SIM-Karten
Einige wenige Hausratversicherungen decken Verluste aufgrund von betrügerischer Verwendung Ihrer Kredit- oder SIM-Karte. Einige übernehmen nur Kosten, wenn die physische Karte gestohlen und dann unrechtmässig verwendet wurde. Andere Versicherungen decken auch betrügerische Transaktionen, wenn lediglich die Karten-Daten gestohlen wurden.
Standardmässig sind Schäden, die wegen Grobfahrlässigkeit entstanden sind, nicht über die Haushaltversicherung gedeckt. Allerdings gibt es bei manchen Angeboten einen Grobfahrlässigkeitsverzicht oder Sie können einen hinzufügen. Mit einem Grobfahrlässigkeitsverzicht übernimmt die Versicherung Schäden, selbst wenn sie entstanden sind, weil Sie nicht sorgfältig genug waren.
3. Schäden, die nicht von Schweizer Hausratversicherungen gedeckt sind:
- Absichtliche Beschädigungen
Die Hausratversicherung übernimmt nur Kosten für Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Faktoren entstanden sind, über die Sie keine Kontrolle haben. Falls Sie einen All-Risk-Schutz haben, sind bestimmte versehentliche Schäden ebenfalls versichert. Aber wenn Sie absichtlich Ihre eigenen Dinge beschädigen, sind damit verbundene Verluste nicht gedeckt.
- Schaden am Eigentum anderer Personen
Die Hausratversicherung übernimmt nur Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum. Wenn Sie am Eigentum anderer einen Schaden verursachen, zahlt die Hausratversicherung nicht. Falls Sie sich gegen Verletzungen an Drittpersonen oder Schäden am Eigentum anderer Personen versichern wollen, können Sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
- Schaden an Ihrem Eigentum durch andere Personen
Abgesehen von Diebstahl und bestimmten Fällen von Vandalismus sind Schäden, die andere Personen an Ihrem persönlichen Eigentum verursachen, nicht versichert. Dasselbe gilt für Schäden, für die eine Drittpartei (zum Beispiel ein Versorgungsunternehmen) rechtlich haftet. In diesem Fall muss die für den Schaden verantwortliche Partei die damit verbundenen Kosten tragen.
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