Schweizer Reiseversicherungen bestehen in der Regel aus einer Annullierungskosten- und/oder einer Assistance-Versicherung. Diese Annullierungsversicherung (manchmal auch Annullationsversicherung genannt) deckt dabei die Kosten, die aufgrund eines Ereignisses vor der Reise entstehen.
Was kostet eine Annullationsversicherung?
Die Kosten für eine Jahresannullationsversicherung variieren in der Regel zwischen rund 50 und 225 Franken pro Jahr für Jugendliche, zwischen rund 75 und 240 Franken für Erwachsene und zwischen rund 80 und 350 Franken für Familien. In diesem Preis ist häufig eine Assistance-Versicherung mit inbegriffen.
Wie hoch ist die Deckungssumme?
Die maximalen Deckungsbeiträge für Annullierungskosten variieren je nach Versicherung pro Ereignis zwischen 120'000 (TCS) und bloss 3'000 Franken (ERV easytrip) für Einzelpersonen und zwischen 120'000 und 7’500 Franken für Familien.
Je nach Reise kann die Deckungshöhe also zu klein sein. Entscheiden Sie sich also für eine Versicherung mit einer genügenden Deckungshöhe.
Annullation: welche Ausgaben werden übernommen?
In der Regel werden folgende Ausgaben von der Versicherung ausbezahlt:
- Annullierungskosten für gebuchte Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen.
- Annullierungskosten von Reise-Arrangements, Mieten von Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Autos. Arrangements vor Ort sind allerdings nicht immer beziehungsweise nur begrenzt versichert (Beispiel Cembra TravelProtect Plus bis maximal 1'000 Franken).
- Mehrkosten einer Nachreise.
- Nicht bezogene Leistungen eines Aufenthalts.
- Bearbeitungsgebühren, welche durch die Annullation in Rechnung gestellt werden.
- Eintrittstickets von verpassten Veranstaltungen: werden nur von rund der Hälfte der Schweizer Annullierungskostenversicherungen übernommen. Häufig sind zudem die Leistungen beschränkt – zum Beispiel auf maximal 500 Franken pro Fall.
- Die gewünschten Leistungen können auf der Resultatseite des Vergleichs für Reiseversicherungen auf moneyland.ch über die Filterkriterien ausgewählt werden.
Welche Ereignisse sind gedeckt?
- Unfall, Krankheit und Tod: sind bei allen Schweizer Anbietern versichert.
- Schwangerschaft: Einzelne Versicherungen decken keine Reisekosten aufgrund von plötzlichen Schwangerschaftskomplikationen.
- Streiks und Unruhen: sind nicht bei allen Anbietern versichert. Beispiel: Die Cembra Money Bank deckt Annullierungskosten aufgrund von Streiks und Unruhen nicht.
- Elementarereignisse, Probleme mit Wasser oder Feuer an der Wohnadresse des Versicherten: sind bei allen Schweizer Reiseversicherungen gedeckt.
- Verlust der Arbeitsstelle oder unerwarteter Stellenantritt: werden in der Regel als Annullierungsgrund durch die Versicherungen akzeptiert.
- Stellvertretung: Wenn der Stellvertreter an der Arbeit erkrankt, verunfallt oder stirbt, und der Versicherte deswegen die Reise nicht antreten kann, wird dies von vielen, aber nicht allen Versicherungen als Annullierungsgrund akzeptiert.
- Ausfall der Transportmittel - zum Beispiel wegen Verspätung der Transportmittel auf der Hinreise zum Flughafen: ist versichert.
- Haustiere: Wenn ein Haustier der versicherten Person verunfallt, erkrankt oder stirbt, wird dies von den meisten Versicherungen nicht als Annullierungsgrund akzeptiert.
- Die gewünschten Ereignisse können auf der Resultatseite des Vergleichs für Reiseversicherungen auf moneyland.ch über die Filterkriterien angewählt werden.
Weiterführende Informationen:
Reiseversicherung: Vergleich
Reiseversicherung: Kosten
Reiseversicherung: Zusatzleistungen
Reiseversicherung: Tipps
Reiseversicherung: Assistance