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Schweizer Hausratversicherungen im Vergleich

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Die Prämien werden täglich aktualisiert. Letzte Text-Aktualisierung: 8.9.2024.

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Ratgeber

Was Sie rund um Hausrat-Versicherungen wissen müssen.

Versicherung für Ihr Hab und Gut

Hausratversicherung: Weitere Informationen

Die Hausratversicherung deckt die Kosten für den Verlust oder die Beschädigung Ihres persönlichen Eigentums, wenn es gestohlen oder durch Feuer, Überschwemmung oder bestimmte andere Gefahren beschädigt wird.

Folgende Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Hausratversicherungen an: Allianz, Axa, Baloise, Elvia (Allianz), CSS, Generali, Helvetia, Mobiliar, Smile (Helvetia), Sympany, Vaudoise, Visana und Zurich.

Sie können wählen, ob Sie nur sich selbst oder Ihre Familie versichern möchten.

In der Hausratversicherung für den gesamten Haushalt sind in der Regel auch Ihre Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, mitversichert. Dies gilt für Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, solange sie nicht erwerbstätig sind (zum Beispiel während des Studiums).

Die meisten persönlichen Gegenstände sind versichert. Es gibt jedoch einige Ausschlüsse und Einschränkungen:

  • Geld und Bargeld sind in der Regel nur bis zu einem tiefen Betrag und bei einfachem Diebstahl gar nicht versichert.
  • Schmuck ist voll versichert, wenn er in einem geeigneten Safe aufbewahrt wird. Wird der Schmuck nicht in einem Tresor aufbewahrt, ist die Deckung bei Einbruchdiebstahl auf eine tiefere Versicherungssumme beschränkt (zum Beispiel maximal 20'000 oder 50'000 Franken).
  • Fahrzeuge, für die eine spezielle Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, wie immatrikulierte Personenwagen, Wohnwagen, Wohnmobile, Motorräder, leistungsstarke E-Bikes, grössere Boote und Flugzeuge, sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung versichert. Autos können mit einer Teilkaskoversicherung gegen die gleichen Risiken versichert werden.

Alle Schweizer Hausratversicherungen decken Schäden und Verluste durch Lawinen, Elektrizität, herabfallende Gegenstände, Feuer, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Auslaufen von Flüssigkeiten, Blitzschlag, Explosion, Rauch, Sengschaden und Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl zu Hause).

Viele andere Gefahren wie Erdbeben, Plünderung, Vandalismus, Vulkanausbrüche und Schäden durch wilde Tiere können je nach Versicherungsangebot gedeckt sein oder nicht. Eine Liste der versicherbaren Risiken finden Sie hier.

Die Grunddeckung aller Schweizer Hausratversicherungen deckt keine Schäden, die Sie an Ihren eigenen Sachen verursachen. Sie entschädigt Sie auch nicht, wenn Sie einen Gegenstand einfach verlieren.

Bei einigen Versicherern können Sie jedoch eine Zusatzversicherung für Schäden und Verluste abschliessen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Diese Zusatzversicherung, manchmal auch Kaskoversicherung genannt, deckt den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen durch einen Unfall ab.

Die meisten Versicherer bieten einen optionalen Zusatz zur Hausratversicherung an, der unfallbedingte Schäden an Glasgegenständen abdeckt.

Ihr Handy oder Smartphone ist immer gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasser, Beraubung und Elementarschäden versichert. Es ist auch gegen einfachen Diebstahl zu Hause versichert.

Wenn Sie Ihr Handy auch gegen einfachen Diebstahl ausserhalb der Wohnung versichern möchten, können Sie dies mit dem optionalen Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» tun, der von allen Schweizer Hausratversicherern angeboten wird.

Wenn Sie sich gegen das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung Ihres Mobiltelefons versichern möchten, müssen Sie eine Versicherungsgesellschaft wählen, die eine optionale Zusatzversicherung für Schäden durch Unfall und Verlust anbietet. Schäden durch Kurzschluss sind in der Regel ebenfalls mitversichert.

Nützliche Informationen finden Sie im Ratgeber zum Thema Handyversicherungen von moneyland.ch.

Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Eigentum gegen die meisten Gefahren, unabhängig davon, ob es sich in Ihrer Wohnung (einschliesslich Garten) oder ausserhalb Ihrer Wohnung befindet.

Ihr Hausrat ist weltweit versichert. Wenn sich Ihre Sachen jedoch nicht zu Hause befinden, ist der Versicherungsschutz geringer (zum Beispiel 5, 10 oder 20 Prozent der Standardversicherungssumme). Ausserdem gibt es zeitliche Begrenzungen, wie lange Ihr Eigentum ausserhalb Ihrer Wohnung bleiben kann und trotzdem versichert ist (zum Beispiel 1 oder 2 Jahre).

Einfacher Diebstahl – also Diebstahl ohne Einbruch oder Androhung von Gewalt – ist in der Grunddeckung nur versichert, wenn der Diebstahl zu Hause geschieht. Alle Schweizer Hausratversicherer bieten jedoch eine Zusatzversicherung für einfachen Diebstahl auswärts an. Diese kann gegen eine Zusatzprämie zur Basis-Hausratversicherung abgeschlossen werden. Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber zur Versicherung gegen einfachen Diebstahl auswärts.

Schweizer Hausratversicherungen decken Schäden, die Sie grobfahrlässig verursachen, in der Grunddeckung nicht in vollem Umfang. Wenn Sie beispielsweise eine Kerze unbeaufsichtigt lassen und dadurch ein Brand entsteht, der Ihr persönliches Hab und Gut beschädigt, kann es sein, dass die Versicherung weniger oder gar nichts zahlt.

Alle Schweizer Hausratversicherer bieten jedoch einen optionalen Zusatz an, der auf eine Leistungskürzung bei Schäden infolge mangelnder Sorgfalt verzichtet. Obwohl Sie dafür eine Zusatzprämie bezahlen, lohnt es sich, diese Option in Ihre Hausratversicherung aufzunehmen.

Neben den Leistungen für beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Hausratversicherung in der Schweiz auch zusätzliche Kosten, die Ihnen durch versicherte Gefahren wie Feuer oder Überschwemmung entstehen können. Die Deckung variiert je nach Versicherungsgesellschaft, aber in der Regel werden folgende Zusatzkosten übernommen:

  • Die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung beschädigter Gegenstände.
  • Die Kosten für die vorübergehende Lagerung Ihres Eigentums (zum Beispiel wenn Ihr Haus durch einen Brand oder eine Überschwemmung beschädigt wurde).
  • Kosten für den Austausch von Schlössern (zum Beispiel nach einem Einbruch).
  • Kosten für die Wiederbeschaffung beschädigter Dokumente.
  • Kosten für eine vorübergehende Unterkunft (zum Beispiel nach einem Brand oder einer Überschwemmung).
  • Verluste, die dadurch entstehen, dass Sie Ihre Wohnung nicht untervermieten können.
  • Notverglasung und/oder Austausch von Türen.
  • Zusätzliche Kosten wie Feuerwehr- und Polizeikosten, psychologische Betreuung, Sicherheitsdienste, Rückführung und Dekontaminierung werden von einigen Versicherern übernommen.

Einige Versicherer bieten «Assistance-Leistungen» als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung an.

Die Assistance der Hausratversicherungen bieten Notfallmassnahmen, die Schäden an Ihrem Eigentum verhindern können. Dazu gehören zum Beispiel Notreparaturen von Rohrleitungen oder Lecks, um Überschwemmungen zu verhindern, oder Notreparaturen von elektrischen Anlagen, um Brände zu vermeiden. Die Hausratversicherung kann auch Schädlingsbekämpfungsdienste abdecken.

Schweizer Hausratversicherungen sind immer an eine bestimmte Adresse gebunden. Die Schweizer Hausratversicherung deckt Ihr Hab und Gut zwar weltweit, aber Schäden und Diebstahl ausserhalb der angegebenen Adresse sind nur beschränkt gedeckt.

Wenn Sie den vollen Versicherungsschutz für Ihr Hab und Gut in Ihrer Ferienwohnung wünschen, müssen Sie für Ihren Zweitwohnsitz eine separate Hausratversicherung abschliessen.

Andere Orte, wie zum Beispiel gemietete Lagerräume oder Hobbyräume, können in derselben Hausratversicherung wie der Haupt- oder Zweitwohnsitz mitversichert werden.

In der Hausratversicherung ist Ihr Reisegepäck nicht mitversichert, wenn es von einem gewöhnlichen Beförderungsunternehmen (zum Beispiel einer Fluggesellschaft) befördert wird. Das gilt zum Beispiel für Gepäck, das Sie aufgeben und einer Fluggesellschaft anvertrauen. Bei einigen Versicherern können Sie jedoch gegen eine zusätzliche Prämie eine optionale Reisegepäckversicherung in Ihre Hausratversicherung einschliessen.

Das mitgeführte Reisegepäck ist gegen die versicherten Gefahren mit Ausnahme von Beschädigung oder Verlust durch Unfall und einfachem Diebstahl (Diebstahl ohne Einbruch oder Androhung von Gewalt) versichert.

Die unfallbedingte Beschädigung oder der Verlust des Gepäcks, während es sich in Ihrem Besitz befindet, kann durch die optionale Deckung für unfallbedingte Beschädigung und Verlust, die einige Versicherungsgesellschaften anbieten, abgedeckt werden.

Der Diebstahl Ihres Gepäcks, während es sich in Ihrem Besitz befindet, kann durch den optionalen Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» versichert werden.

Kleine Haustiere sind in der Regel in der Schweizer Hausratversicherung mitversichert. Das bedeutet, dass Sie Leistungen beanspruchen können, wenn Haustiere infolge einer versicherten Gefahr sterben. Pferde sind in der Regel von der Deckung ausgeschlossen und müssen über eine Pferdeversicherung versichert werden.

Einige Hausratversicherungen bieten eine Deckung für die Betreuung von Haustieren an. Nützliche Informationen zu Versicherungen für Haustiere finden Sie im Finanzratgeber für Haustierbesitzer und im Finanzratgeber für Pferdebesitzer.

Bargeld und andere Geldwerte wie Edelmetalle, lose Edelsteine und Gutscheine sind versichert, allerdings nur bis zu einer relativ tiefen Limite (zum Beispiel 2000 oder 5000 Franken).

Der einfache Diebstahl von Bargeld – ob zu Hause oder auswärts – ist in der Regel nicht durch die Hausratversicherung gedeckt. Der Diebstahl von Bargeld ist nur bei Einbruchdiebstahl (mit Einbruch) und Raub (mit Gewalt oder Gewaltandrohung) versichert.

Da die Hausratversicherung für Bargeldäquivalente (zum Beispiel Goldmünzen oder Goldbarren) nur eine sehr eingeschränkte Deckung bietet, kann die Miete eines Bankschliessfachs die bessere Lösung sein.

Die Hausratversicherung deckt in der Regel den Neuwert Ihrer persönlichen Gegenstände. Das heisst, sie deckt die Kosten für den Neukauf der gleichen oder ähnlicher Gegenstände zu aktuellen Preisen.

Gegenstände, die Sie nicht benutzen, zum Beispiel Dinge, die Sie im Keller oder auf dem Dachboden aufbewahren, sind jedoch nur zum Zeitwert versichert. Das bedeutet, dass die Leistung nur so hoch ist, dass Sie den Gegenstand durch einen gebrauchten Gegenstand mit ähnlichen Abnutzungserscheinungen ersetzen können.

Kann ein Gegenstand repariert werden, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten ganz oder teilweise abzüglich des Selbstbehalts.

Einige Versicherer berechnen die Entschädigung für Velos, Skier und Sportgeräte nach dem Zeitwert. Versicherer, die dies tun, können eine Zusatzversicherung anbieten, die es Ihnen ermöglicht, den Neuwert von Sportgeräten anstelle des Zeitwerts geltend zu machen.

Je nach Versicherungsgesellschaft können Sie einen Selbstbehalt zwischen 0 und 500 Franken wählen.

Der Selbstbehalt kommt bei jedem Schadenfall in der Hausratversicherung zur Anwendung. Haben Sie beispielsweise einen Selbstbehalt von 500 Franken gewählt, erhalten Sie nur dann eine Versicherungsleistung, wenn der Wert des gestohlenen oder beschädigten Gegenstandes 500 Franken übersteigt.

Die Prämien für die Hausratversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
  • Welchen Selbstbehalt Sie wählen.
  • Dem Gesamtwert Ihres Hausrats.
  • Der Grösse Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
  • Die Lage Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
  • Die Sicherheit Ihres Hauses (Feuer- und Einbruchsicherheit).
  • Ob Sie einen Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl auswärts, Unfallschäden an Glasmöbeln, selbstverschuldete Schäden und Verluste, Reisegepäck und andere optionale Versicherungen wünschen.
  • Ihr Alter und das Alter Ihrer Kinder (einige Versicherer gewähren Rabatte für junge Erwachsene und/oder Familien mit kleinen Kindern).
  • Ob Sie in den letzten Jahren Ansprüche aus Ihrer Hausratversicherung geltend gemacht haben oder nicht.

Die Prämien für eine Hausratversicherung beginnen bei weniger als 50 Franken pro Jahr. Dies gilt zum Beispiel je nach Versicherungsgesellschaft für einen alleinstehenden Erwachsenen, der in einer kleinen Einzimmerwohnung lebt, einen Hausrat von rund 20'000 Franken besitzt, einen Selbstbehalt von 500 Franken hat und keine Zusatzversicherungen abschliessen kann.

Ein Vierpersonenhaushalt in einer 4.5-Zimmer-Mietwohnung kann für eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 100'000 Franken, einem Selbstbehalt von 0 Franken und einer Zusatzversicherung für einfachen Diebstahl auswärts und Unfallschäden an Glasmöbeln ab rund 400 Franken pro Jahr rechnen.

Wenn Sie eine zusätzliche Deckung wünschen (zum Beispiel eine Versicherung gegen einfachen Diebstahl ausserhalb der Wohnung), können Sie Ihren Versicherungsvertrag in der Regel so anpassen, dass er die gewünschte Deckung enthält.

Wenn Sie an eine neue Adresse umziehen, müssen Sie dies Ihrer Versicherungsgesellschaft mitteilen. Diese stellt dann eine neue Police für die neue Adresse aus. Je nach Grösse und Lage der neuen Wohnung kann sich die Versicherungsprämie erhöhen oder verringern.

Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Versicherer informieren, wenn sich der Gesamtwert Ihres persönlichen Besitzes wesentlich erhöht oder verringert.

Wenn sich der Wert Ihres Hausrats durch Neuanschaffungen oder Wertsteigerungen erhöht, muss Ihr Versicherer den Versicherungsschutz entsprechend anpassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Das ist wichtig, denn wenn die Versicherungssumme Ihrer Police nicht den Gesamtwert Ihres Besitzes abdeckt, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistungen entsprechend der Differenz kürzen.

Wenn der Wert Ihres Besitzes sinkt, weil Sie etwas verkaufen oder weil er im Alter an Wert verliert, kann Ihr Versicherer die Versicherungssumme herabsetzen und damit Ihre Versicherungsprämie senken.

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung wechseln möchten, müssen Sie dies rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages tun. Die meisten Hausratversicherungen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist, aber auch Kündigungsfristen von einem oder sechs Monaten sind üblich.

Nützliche Informationen zur Kündigung einer Versicherung finden Sie in diesem Leitfaden.

Ob Sie eine Hausratversicherung abschliessen sollten, hängt vom Gesamtwert Ihres Hausrats ab.

Achten Sie darauf, dass Sie bei der Berechnung des Wertes Ihres Hausrates Ihr Auto und andere Gegenstände, die nicht durch die Hausratversicherung gedeckt sind, nicht miteinbeziehen. 

Die niedrigste Deckung, die Sie wählen können, beträgt in der Regel 20’000 Franken. Beträgt der Gesamtwert Ihres Hausrats nur einige hundert bis einige tausend Franken, ist eine Hausratversicherung nicht unbedingt nötig.

Wenn Sie nur bestimmte Gegenstände versichern wollen (zum Beispiel wertvollen Schmuck, Musikinstrumente, Kunst oder Sammlungen), kann eine Wertsachenversicherung für diese Gegenstände günstiger sein als eine allgemeine Hausratversicherung.

Ebenso kann eine Handyversicherung günstiger sein, wenn Sie nur Ihr Mobiltelefon versichern wollen.

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