Der Begriff Unterversicherung oder Unterdeckung wird bei Sachversicherungen verwendet für die Situation, bei der die gewählte Versicherungssumme kleiner ist als der Versicherungswert.
Besonders bei Hausratversicherungen spricht man häufig von der Situation der Unterversicherung, die man vermeiden sollte.
Nachteil der Unterversicherung: im Schadenfall wird der Schaden nur anteilig, das heisst proportional zur Unterversicherung entschädigt. Das führt zur Berechnungsformel:
Entschädigung = Schaden*(Versicherungssumme/Versicherungswert)
Da sich der Versicherungswert ändern kann, kann es sein, dass bei Versicherungsabschluss noch keine Unterversicherung vorlag, diese aber zum Beispiel nach einer Neubeschaffung eintritt.
Beispiel: Ein Hausrat mit einem geschätzten Wert von 100'000 Franken wird mit einer Versicherungssumme von 100'000 Franken versichert. Nach einem Jahr kauft der Versicherungsnehmer neue Möbel, die den Wert des Hausrats um 25'000 Franken auf insgesamt 125'000 Franken erhöhen.
Falls der Versicherungsnehmer nun die Versicherungssumme nicht auf 125'000 Franken anpassen lässt, besteht eine Unterversicherung von 25'000 Franken oder 20 Prozent.
Wenn ein Schaden eintritt, können die Leistungen der Hausratversicherung aufgrund der Unterversicherung proportional um 20 Prozent gekürzt werden. Bei einem Schaden von 5'000 Franken wären zum Beispiel nur 4'000 Franken gedeckt.
Bei einem so genannten Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Überprüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Das «Gegenteil» einer Unterversicherung ist eine Überversicherung.