«Scherben bringen Glück.» Das Sprichwort ist wohl nur ein kleiner Trost, wenn die schöne Glasvitrine oder der geliebte Glastisch zu Bruch geht. Wie viele andere Risiken lässt sich aber auch ein Glasschaden zu Hause versichern.
Glasbruch: wer muss was versichern?
Es wird unterschieden zwischen Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Für Schäden an der Mobiliarverglasung kommt ein Zusatz zur Hausratversicherung, für Schäden an der Gebäudeverglasung die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung auf.
Als Mieter müssen Sie nur ihr Mobiliar gegen Glasbruch versichern. Wenn Sie Schäden an Gebäudeglas verursachen, kommt dafür Ihre Haftpflichtversicherung auf, da es sich dabei nicht um Ihr Eigentum handelt. Gebäudeverglasung umfasst neben Fensterscheiben und Glasfronten zum Beispiel auch Keramik im Bad oder Glaskeramik in der Küche.
Als Zusatz zur Hausratversicherung deckt die Mobiliarglasbruch-Versicherung Schäden an verglastem Mobiliar wie an Glastischen, Glasvitrinen oder einem Aquarium. Auch eine Natursteintischplatte kann je nach Versicherungsanbieter in diese Kategorie fallen.
Von der Mobiliarglasbruchversicherung ausgeschlossen sind in der Regel Schäden an Gegenständen wie Handspiegel, optische Gläser, Geschirr, Glühbirnen, Leucht- und Neonröhren sowie Glas von Elektrogeräten.
Glasbruch-Versicherung: Prämien und Selbstbehalt
Die Prämien einer Mobiliarglasbruch-Versicherung variieren je nach Anbieter und Deckungshöhe. In der Regel beträgt die niedrigste Deckung zwischen 1'000 und 5'000 Franken. Die Prämien betragen durchschnittlich 8 bis 20 Franken für den Glasbruch-Zusatz der Hausratversicherung.
Beachten Sie, dass im Schadenfall oft ein Selbstbehalt besteht. Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer, der eine Glasvitrine im Wert von 150 Franken und einen Glastisch im Wert von 800 Franken besitzt, schliesst eine Versicherung mit einer Deckungssumme von 1'000 und einem Selbstbehalt von 200 Franken ab.
Geht nun die Glasvitrine kaputt, müssen Sie diese trotz Versicherung selbst bezahlen, da ihr Wert unterhalb des Selbstbehalts liegt. Sollte aber der teurere Glastisch zerstört werden, übernimmt die Versicherung 600 Franken (800 Franken abzüglich der 200 Franken Selbstbehalt).
Gebäudeverglasung versichern
Als Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer haben Sie die Möglichkeit, neben Ihrem Mobiliar auch die Gebäudeverglasung zu versichern. Gebäudeglasversicherungen können ab 21 Franken Prämien pro Jahr abgeschlossen werden. Höhere Deckungssummen bis zu 10'000 Franken können bis 250 Franken pro Jahr kosten.
Da Glasschäden an Gebäuden im Gegensatz zum Mobiliar rasch einmal sehr teuer werden können, spielt der Selbstbehalt, der in der Regel zwischen 0 und 400 Franken liegt, eine geringere Rolle als bei der Mobiliarglas-Versicherung.
Weiterführende Informationen:
Hausratversicherung-Vergleich
Haftpflichtversicherung-Vergleich