«Scherben bringen Glück.» Das Sprichwort ist wohl nur ein kleiner Trost, wenn die schöne Glasvitrine oder der geliebte Glastisch zu Bruch geht. Wie viele andere Risiken lässt sich aber auch ein Glasschaden zu Hause versichern.
Glasbruch: Wer muss was versichern?
Es wird unterschieden zwischen Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Für Schäden an der Mobiliarverglasung kommt ein Zusatz zur Hausratversicherung, für Schäden an der Gebäudeverglasung die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung auf.
Was sollte ich als Mieter wissen?
Als Mieter müssen Sie nur Ihr Mobiliar gegen Glasbruch versichern. Wenn Sie Schäden an Gebäudeglas verursachen, kommt dafür Ihre Haftpflichtversicherung auf, da es sich dabei nicht um Ihr Eigentum handelt.
Wie kann ich meine Mobiliarverglasung versichern?
Als Zusatz zur Hausratversicherung deckt die Mobiliarglasbruch-Versicherung Schäden an verglastem Mobiliar wie an Glastischen, Glasvitrinen oder einem Aquarium. Auch eine Natursteintischplatte kann je nach Versicherungsanbieter in diese Kategorie fallen.
Von der Mobiliarglasbruchversicherung ausgeschlossen sind in der Regel Schäden an Gegenständen wie Handspiegel, optische Gläser, Geschirr, Glühbirnen, Leucht- und Neonröhren sowie Glas von Elektrogeräten.
Kann ich die Glasteile meines Hauses oder meiner Wohnung versichern?
Als Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer haben Sie die Möglichkeit, neben Ihrem Mobiliar auch die Gebäudeverglasung zu versichern. Gebäudeverglasung umfasst neben Fensterscheiben und Glasfronten zum Beispiel auch Keramik im Bad oder Glaskeramik in der Küche.
Wie viel kostet eine Glasbruchversicherung?
Die Prämien einer Mobiliarglasbruch-Versicherung variieren je nach Anbieter und Deckungshöhe. In der Regel beträgt die niedrigste Deckung je nach Versicherung zwischen 1000 und 2000 Franken. Die maximale Versicherungssumme liegt je nach Versicherung zwischen 3000 Franken und unbegrenzt (in diesem Fall gilt die Versicherungssumme Ihrer Police).
Prämien für Glasbruch-Zusätze für Hausratversicherungen*
Versicherung |
Jahresprämie
Mobiliarverglasung |
Jahresprämie Mobiliarverglasung
und Gebäudeverglasung |
Versicherungssumme |
Allianz |
CHF 13 |
CHF 53.60 |
Keine Angaben |
Axa |
CHF 4.60 |
CHF 20.50 |
CHF 1000 |
Axa |
CHF 15.70 |
CHF 66.70 |
Versicherungssumme
der Police |
Baloise |
CHF 5.20 |
CHF 44.30 |
CHF 5000 |
Elvia |
CHF 8.50 |
CHF 37.40 |
Keine Angaben |
Generali |
CHF 16.20 |
CHF 16.20 |
Keine Angaben |
Helvetia |
CHF 24.80 |
CHF 59.50 |
CHF 2000 |
Helvetia |
CHF 36.70 |
CHF 88 |
CHF 5000 |
Mobiliar |
CHF 18.110 |
CHF 80.63 |
CHF 5000 |
Smile |
CHF 15.90 |
CHF 42.40 |
Gebäudeverglasung:
CHF 10’000 |
Zurich |
CHF 15.80 |
CHF 37.70 |
CHF 1000 |
Zurich |
CHF 88.10 |
CHF 88.10 |
CHF 3000 |
*3-Zimmer-Wohnung. Zürich. 1 Person. Selbstbehalt: CHF 200. Versicherungssumme: CHF 100'000.
Gesamtkosten beachten
Die Glasbruchversicherung wird nur als Teil der Hausrat- oder Gebäudeversicherung angeboten. Daher ist es wichtig, die Gesamtprämie für die Hausratversicherung – einschliesslich der Prämie für die Glasbruchversicherung – in den Blick zu nehmen.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Beachten Sie, dass im Schadenfall oft ein Selbstbehalt besteht.
Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer, der eine Glasvitrine im Wert von 150 Franken und einen Glastisch im Wert von 800 Franken besitzt, schliesst eine Versicherung mit einer Deckungssumme von 1000 und einem Selbstbehalt von 200 Franken ab. Geht nun die Glasvitrine kaputt, müssen Sie diese trotz Versicherung selbst bezahlen, da ihr Wert unterhalb des Selbstbehalts liegt. Sollte aber der teurere Glastisch zerstört werden, übernimmt die Versicherung 600 Franken (800 Franken abzüglich der 200 Franken Selbstbehalt).
Weiterführende Informationen:
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