Ein Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Kostenbeteiligung genannt) ist der Betrag, den die Versicherten im Schadenfall selbst bezahlen müssen. Je nach Versicherung wird der Selbstbehalt pro Schadenfall oder pro Jahr ermittelt.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer hat eine Glasbruch-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 200 Franken abgeschlossen. Geht nun eine Glasvitrine im versicherten Wert von 1'000 Franken zu Bruch, bezahlt die Versicherung 800 Franken an den Schaden. 200 Franken hat der Versicherte (zuzüglich zu den Versicherungsprämien) aus dem eigenen Portemonnaie zu zahlen.
Selbstbehalte werden von Versicherungsunternehmen unter anderem verwendet, damit sich die Versicherungsnehmer um eine angemessene Schadensverhütung bemühen. Ohne Selbstbehalt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Versicherten weniger gewissenhaft um eine Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung kümmern, da sie ja «ohnehin nichts zahlen müssen».
Ein Selbstbehalt kann in einer Versicherung auf zwei verschiedene Weisen definiert werden: entweder prozentual (zum Beispiel 10 Prozent des Schadens) oder absolut (zum Beispiel 200 Franken).
Manche Schweizer Versicherungen wie zum Beispiel Krankenkassen bestimmen sowohl einen absoluten als auch einen prozentualen Selbstbehalt. Der absolute Selbstbehalt wird dabei Franchise genannt.
Verschiedene Versicherungen kennen mehrere Selbstbehalt-Varianten. Dabei gilt: je tiefer der Selbstbehalt, desto höher die Prämien.
Selbstbehalte kommen bei zahlreichen Schweizer Versicherungen vor, darunter bei Tierversicherungen, Krankenkassen, Kranken-Zusatzversicherungen, Spitalversicherungen, Hausratversicherungen, Autoversicherungen, Reiseversicherungen.
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