Von «einfachem Diebstahl» wird im Versicherungsjargon dann gesprochen, wenn eine Sache ohne Gewaltanwendung entwendet wird. Es handelt sich also weder um einen Einbruchdiebstahl (Gewaltanwendung an Sachen) noch um eine Beraubung (Gewaltanwendung an Personen).
Bei einem einfachen Diebstahl hindern keine relevanten Hindernisse die Täter an ihrer Tat. Bei einem Einbruch steht dem Täter hingegen zum Beispiel eine abgeschlossene Haustüre oder ein geschlossenes Fenster im Weg.
Schweizer Versicherungen unterscheiden zwischen einfachem Diebstahl zu Hause und einfachem Diebstahl auswärts.
Ein einfacher Diebstahl zu Hause ist neben Einbruch und Beraubung in der Basisdeckung von Schweizer Hausratversicherungen gedeckt. In der Regel ist jedoch Bargeld im Rahmen eines einfachen Diebstahls nicht in der Basisdeckung enthalten und Schmuck meistens nur bis zu einem maximalen Betrag zwischen 10'000 und 20'000 Franken.
Ein einfacher Diebstahl auswärts ist bei den meisten Hausratsversicherungen als Zusatzdeckung möglich, allerdings ist die entsprechende Versicherungssumme beschränkt. Als Standard gilt für einfachen Diebstahl auswärts eine Versicherungssumme von 2000 bis 5000 Franken mit einem Selbstbehalt von 200 Franken.
Weitere Informationen:
Einfacher Diebstahl auswärts
Hausratversicherungen im Vergleich
Einbruchdiebstahl - einfach erklärt
Beraubung - einfach erklärt