Ein «Einbruchdiebstahl» oder «Einbruch» liegt dann vor, wenn die Täterschaft mit Gewalt in ein Gebäude oder in einen Raum eindringt oder in einem Gebäude ein Behältnis aufbricht. Dies im Unterschied zum einfachen Diebstahl, wo der Täter Gegenstände ohne Gewaltanwendung entwendet.
Die Basisdeckung der Hausratversicherung deckt die Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. In diesem Zusammenhang sind auch böswillige Beschädigungen versichert.
Bargeld, Schmuck und Wertgegenstände allerdings sind im Rahmen von Schweizer Hausratversicherungen meistens nur limitiert gedeckt. Wenn Sie im Besitz von besonders wertvollen Schmuckstücken sind, kann sich der Abschluss einer separaten Wertsachenversicherung lohnen.
Bei Einbruchdiebstahl ausserhalb Ihres eigenen Domizils – zum Beispiel im Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung – zahlen die meisten Versicherungen den Schaden je nach Gesellschaft bis zu einem maximalen Betrag von 10'000 bis 20'000 Franken.
Ein Einbruchdiebstahl in Ihr Auto wird hingegen nicht von der Hausratversicherung gedeckt, kann aber mit der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» separat versichert werden.
Weitere Informationen:
Hausratversicherungen im Vergleich
Einfacher Diebstahl - einfach erklärt
Einfacher Diebstahl auswärts
Beraubung - einfach erklärt