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Anlegen & Vorsorge

So sparen Sie mit der dritten Säule Steuern

16. Oktober 2024 - Ralf Beyeler

Mit Einzahlungen in die Säule 3a können Sie Steuern sparen. moneyland.ch beantwortet in diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen zu Steuern in der dritten Säule.

Die dritte Säule ist in der Schweiz beliebt. Gemäss einer Auswertung der eidgenössischen Steuerverwaltung zahlen etwa die Hälfte aller Angestellten und 40 Prozent aller Selbstständigen in die Säule 3a ein. Neben der Vorsorge fürs Alter sind auch die Steuerersparnisse der wichtigste Grund für Einzahlungen in die Säule 3a.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Steuerersparnis mit der dritten Säule.

Mit welchen Produkten der dritten Säule kann ich Steuern sparen?

Wenn es sich um ein Produkt der Säule 3a handelt, können Sie Einzahlungen in die dritte Säule von den Steuern abziehen.

Das betrifft folgende Produkte:

  • Säule-3a-Konten bei Banken, Vorsorgestiftungen, Vorsorge-Apps und Versicherungen
  • Säule-3a-Depots mit Vorsorgefonds bei Banken, Vorsorgestiftungen, Vorsorge-Apps und Versicherungen
  • Risiko-Lebensversicherungen Säule 3a
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Säule 3a
  • Invaliditätsversicherungen Säule 3a
  • Gemischte Lebensversicherungen Säule 3a
  • Sparversicherungen Säule 3a

Aufgepasst: Im Rahmen der dritten Säule werden auch Produkte der Säule 3b angeboten. Für Einzahlungen in diese Produkte können Sie keinen Abzug für die dritte Säule in der Steuererklärung vornehmen.

Wie viel kann ich pro Jahr in die Säule 3a einzahlen?

Sie dürfen grundsätzlich in die Säule 3a einzahlen, sobald Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

Wie viel Sie in die Säule 3a einzahlen können, hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind:

  • Mit Pensionskasse: Angestellte können im Jahr 2024 maximal 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen (2025: 7258 Franken). Auch für Selbstständige, die sich einer Pensionskasse angeschlossen haben, gilt dieser Maximalbetrag.
  • Ohne Pensionskasse: Selbstständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen 20 Prozent des jährlichen Einkommens einzahlen. Dabei gilt im Jahr 2024 ein Maximalbetrag von 35’280 Franken (2025: 36’288 Franken). Auch für Personen ohne Pensionskasse, zum Beispiel Personen mit sehr niedrigem Einkommen, gilt diese Regelung.

Ausführliche Informationen zum Maximalbetrag erhalten Sie im Ratgeber von moneyland.ch.

Wie mache ich den Steuerabzug geltend?

Auf der dritten Seite der Steuererklärung können Sie unter «Abzüge» die in die Säule 3a einbezahlten Beträge deklarieren und so von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Legen Sie unbedingt der Steuererklärung die Bestätigung Ihrer Vorsorgestiftung für die Einzahlung in die Säule 3a bei.

 

Wie viel Steuern kann ich sparen?

Sie können die Einzahlung von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, sodass Sie weniger Steuern zahlen müssen. Die genaue Höhe der Steuerersparnis hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, also etwa von Ihrem Einkommen, der Höhe Ihrer Einzahlungen und Ihrem Wohnort.

Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Einkommen und je teurer der Steuertarif in Ihrer Wohngemeinde ist, desto mehr Steuern sparen Sie mit einer Einzahlung in die Säule 3a.

moneyland.ch hat für drei Gemeinden Beispiele durchgerechnet:

  • Stadt Zug: Diese Gemeinde gehört zu den steuergünstigsten in der Schweiz.
  • Stadt Zürich: Es handelt sich um die grösste Schweizer Stadt.
  • Stadt La Chaux-de-Fonds: Die Uhrenstadt im Kanton Neuenburg gehört zu den Gemeinden mit der höchsten Steuerbelastung.
Steuerbares
Einkommen *
Jährliche Steuerersparnis in CHF
Stadt
Zug
Stadt
Zürich
Stadt
La Chaux-de-Fonds
50’000 601 1048 1634
60’000 626 1122 1707
80’000 964 1462 2015
100’000 1201 1570 2136

* Steuerbares Einkommen ohne Einzahlung in die Säule 3a.
Für die Berechnung wurden folgenden Annahmen getroffen: ledig, kinderlos, konfessionslos. Einzahlung von jährlich 6’000 Franken in die Säule 3a. Steuerersparnisse wurden auf ganze Franken gerundet.

 

Die Beispiele zeigen deutlich, dass es grosse Unterschiede bei den Steuerersparnissen gibt. Bei einer Einzahlung in die Säule 3a von 6000 Franken in einem Jahr beträgt die Ersparnis je nach Ort und Einkommenssituation zwischen 601 und 2136 Franken.

Wie viel Steuern bezahle ich bei der Auszahlung von Säule-3a-Guthaben?

Bis zur Auszahlung der Säule 3a fallen keine Steuern an. Es gibt weder Vermögenssteuern auf das Vorsorgeguthaben, noch müssen die Erträge versteuert werden.

Bei der Auszahlung der Säule-3a-Konten fällt eine Steuer auf Kapitalleistungen an. Dies gilt sowohl beim ordentlichen Bezug von Vorsorgegeldern (nach dem 60. Altersjahr) als auch beim vorzeitigen Bezug.

Alle Kapitalauszahlungen der Säule 3a, von Freizügigkeitskonten und von Pensionskassen in einem Kalenderjahr werden bei der Berechnung der Kapitalbezugssteuern berücksichtigt. Es handelt sich dabei um einen speziellen, tieferen Steuersatz. Es kann sinnvoll sein, die Auszahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Die Auszahlung unterliegt nicht der normalen Einkommenssteuer.

Je nach Wohnort wird die Auszahlung aus der Säule 3a unterschiedlich besteuert. Gemäss Daten der eidgenössischen Steuerverwaltung fallen bei einer Auszahlung von 100’000 Franken in den Schwyzer Gemeinden Wollerau und Freienbach mit insgesamt 1640 Franken am wenigsten Steuern an. In der Stadt Zürich sind es 4920 Franken. Am höchsten sind die Steuern in Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit bis zu 8560 Franken.

 

Weitere Informationen:
3a-Kontovergleich
Vergleich Vorsorgefonds
Vergleich Vorsorge-Apps
Die besten Tipps zu Säule 3a-Konten
Die besten Tipps zu Vorsorgefonds
Säule 3a: Maximaler Betrag pro Jahr

Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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