Gebühren auch mit Vorsorgefonds
Die in diesem Artikel erwähnten Kosten fallen nicht nur auf den Säule-3a-Konten an. Auch Kundinnen und Kunden, die in Vorsorgefonds investiert haben, müssen bei vielen Anbietern die Gebühren bezahlen. Bei Auszahlungen von Geldern aus der Säule 3a werden allfällige Vorsorgefonds in der Regel verkauft und der Verkaufserlös dem Säule-3a-Konto gutgeschrieben. Von diesem Säule-3a-Konto wird das Geld überwiesen.
Bei Vorsorgefonds fallen weitere Gebühren für die Fonds (ausgewiesen als TER) und je nach Anbieter für Kauf- und Verkaufsgebühren und Depotgebühren an. Weitere Informationen dazu im Ratgeber-Artikel zu den Vorsorgefonds.
Zu den wichtigsten Kriterien bei der Wahl der richtigen Säule 3a gehören die Zinssätze der 3a-Sparkonten. Bei den Zinssätzen gibt es trotz des tiefen Zinsniveaus immer noch grosse Unterschiede.
3a-Sparkonten nicht immer kostenlos
Neben dem Zinsvergleich lohnt sich auch eine Kostenanalyse. Zwar sind die Eröffnung und die Kontoführung von Säule-3a-Sparkonten – im Gegensatz zu 3a-Wertschriftenkonten – bei den meisten Anbietern kostenlos.
Dies gilt jedoch nicht für die Auflösung – die sogenannte Saldierung – von 3a-Sparkonten. Viele Schweizer Banken und Versicherungen verlangen für vorzeitige oder ausserordentliche Saldierungen von Vorsorgekonten Gebühren.
Vorzeitige Auflösung der 3a-Konten
Während die reguläre Saldierung aus Altersgründen bei den meisten Anbietern gratis ist, verlangen viele Banken und Versicherungen für die vorzeitige Auflösung der 3a-Sparkonten Gebühren.
Je nach Anbieter werden unter anderem folgende Gründe für eine vorzeitige Auflösung verrechnet: Wechsel zu einem anderen Anbieter, Tod, Bezug einer Invalidenrente, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Erwerb oder Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum im In- und Ausland, Amortisation von Hypothekardarlehen, definitives Verlassen der Schweiz sowie Scheidung.
Deutliche Kostenunterschiede
Die Kosten sind je nach Bank oder Versicherung und Verrechnungsgrund sehr unterschiedlich. Die detaillierten Gebühren können auf den Anbieterseiten von moneyland.ch oder auf der Resultatseite des Schweizer 3a-Vergleichs in der Kostenaufschlüsselung ohne Aufwand verglichen werden.
Wechselgebühren in der Säule 3a
Wechselgebühren werden dann fällig, wenn Sie als Kunde Ihr Geld – zum Beispiel aufgrund von besseren Zinskonditionen – zu einem Drittanbieter transferieren. Banken und Versicherungen wollen damit den Wechsel zu einem anderen Anbieter unattraktiv machen. Einzelne Anbieter verlangen für die Kündigung und den Transfer einen Zuschlag von bis zu 120 Franken.
Kündigungsfristen beachten
Einige Banken kennen Kündigungsfristen – meistens 3 oder 6 Monate. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, können hohe Gebühren vom Ersparten abgezogen werden.
Gebühren für den Erwerb von Wohneigentum
Etwas weniger verbreitet als bei den Freizügigkeitskonten sind Verrechnungsgebühren für Hypotheken und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Aber auch bei den 3a-Sparkonten verlangen einige Banken und Versicherungen Administrationsgebühren zwischen 100 und 400 Franken.
Für Wohneigentum im Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Verpfändungen werden in der Regel Gebührenermässigungen oder -befreiungen gewährt.
Kostenlose 3a-Sparkonten?
Für zusätzliche Kontoauszüge während des Jahres oder Adressnachforschungen können weitere spezielle Gebühren anfallen. Immerhin gibt es derzeit noch einige Banken und Versicherungen, die ihre 3a-Sparkonti gänzlich kostenlos anbieten.
Alle vollständig kostenlosen Anbieter können Sie auf der Resultatseite des 3a-Konto-Vergleichs über das entsprechende Kriterium herausfiltern.
Weitere Informationen:
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