Unter Einlagen (manchmal auch Depositen genannt) versteht man im Bankwesen Forderungen von Kunden gegenüber Banken. Kunden die Einlagen haben, also Gelder bei einer Bank deponieren, werden auch «Einleger» genannt.
Je nach Art der Einlage variieren die von den Banken offerierten Konditionen - wie beispielsweise die Verzinsung, Laufzeit oder Kündigungsfrist.
Einlagen können nach verschiedenen Eigenschaften unterschieden werden. Weit verbreitet ist das Unterscheidungsmerkmal der Befristung.
Einlagen, auf die der Einleger fristlos oder unter Einhaltung einer kurzen Frist zugreifen darf, nennt man Sichteinlagen. Dazu gehören typischerweise Guthaben auf Privatkonten (Girokonten), die dem Zahlungsverkehr dienen.
Nicht zu den Sichteinlagen werden Sparguthaben gezählt, da Sparkonten in der Regel eine mehrmonatige Kündigungsfrist für Rückzüge (ab einem bestimmten Betrag) kennen.
Nicht zu den Sichteinlagen gehören Sparkonten (vereinbarte Kündigungsfrist, veränderlicher Zinssatz), befristete Einlagen und Termineinlagen wie Kassenobligationen oder Festgelder (vereinbarte Laufzeit, fixer Zinssatz).
Wertschriften sind keine Einlagen, fallen also auch nicht unter die Einlagensicherung.
Weitere Informationen:
Was ist eine Sichteinlage?
Sparkonten im Vergleich
Privatkonten im Vergleich
Kassenobligationen im Vergleich
Was ist eine Einlagensicherung?
Bankenkonkurs in der Schweiz: wie sicher ist mein Geld?