Die Vorteile der Einzahlung in die Säule 3a sind:
- Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
- Guthaben zählen nicht zum steuerbaren Vermögen, solange sie in der Säule 3a verbleiben
- Renditen auf Säule 3a-Geldern sind nicht steuerpflichtig, solange sie in der Säule 3a verbleiben
Diese Vorteile gelten für alle zukünftigen Einzahlungen in die Säule 3a, unabhängig davon, ob Sie einen Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum getätigt haben.
Es gibt keine wirklichen Nachteile, es sei denn, Sie werden das Geld in absehbarer Zeit anderweitig benötigen.
Leider ist es nicht möglich, die Guthaben aus der Säule 3a, die Sie für den Erwerb von Wohneigentum bezogen haben, zurückzuzahlen/aufstocken. Das ist nur in der 2. Säule möglich.
Sie können also die Kapitalabzugssteuern, die Sie bei der Auszahlung gezahlt haben, nicht "zurückfordern". Sie können nur die Steuervorteile für neue Säule-3a-Beiträge von hier aus geltend machen.
Aus diesem Grund kann die indirekte Amortisation in manchen Fällen vorzuziehen sein.