Guten Tag
Besten Dank für die Nachricht. Die Situation ist nicht so einfach.
Zuerst möchte ich betonen, dass ich kein Jurist bin und mich deshalb nicht rechtsverbindlich zum Zollrecht äussern kann. Ich kann Ihnen auch nicht die genauen Zollregeln erklären. Aber ich versuche sehr gerne, auf Ihre Fragen einzugehen.
Die Regelung ist eigentlich nicht neu. Neu ist, dass die Rgel auch für Plattformbetreiber wie Amazon oder Temu gelten, bei Paketen die von Drittanbietern über deren Plattform verschickt werden.
Erstens: Grundsätzlich wären die meisten Unternehmen, die Pakete aus dem Ausland an Schweizer Kundinnen und Kunden verschicken, verpflichtet, sich der Schweizer Mehrwertsteuer zu unterstellen (dies gilt auch bei Bestellungen über Plattformen wie Amazon oder Temu). In diesem Fall verrechnen die Unternehmen die Mehrwertsteuer und allfällige Zölle direkt mit der Zollverwaltung. Aus Sicht des Kunden gibt es keinen Unterschied zu einer Bestellung bei einem Unternehmen in der Schweiz. Die Steuerverwaltung stellt eine Liste (siehe https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuerpflicht/mwst-versandhandel/mwst-liste-versandhaendler.html) zur Verfügung, auf der die entsprechenden Händler aufgeführt sind. Da Amazon auf dieser Liste aufgeführt ist, kann davon ausgegangen werden, dass Amazon die Mehrwertsteuer und der Zoll bezahlt. Temu finde ich auf der Liste nicht, aber vielleicht ist die Plattform unter einem anderen Namen in der Liste eingetragen.
Zweitens: Wird ein Paket von einem Unternehmen (oder auch von einer Privatperson) aus dem Ausland in die Schweiz verschickt, die die MWST und der Zoll NICHT direkt abrechnet, wird die Abrechnung durch die Post oder die Lostikfirma vorgenommen. Dann wird die MWST nicht verrechnet, wenn diese weniger als 5 Franken betragen würde. Es können jedoch weitere Gebühren für den Aufwand der Post und der Logistikfirma anfallen, unabhängig vom Warenwert.
Ihre Annahme ist falsch: Zwar wären die Händler verpflichtet, den Zoll selber abzurechnen. Aber Sie als Besteller sind letztendlich dafür verantwortlich, dass die Zölle und MWSt bezalt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, dies vorher zu prüfen.
Noch ein Hinweis zu Amazon_ Zumindest bis Ende 2024 waren nur Sendungen von Amazon selbst durch Amazon verzollt, bei Drittpartnern übernahm manchmal Amazon die Verzollung oder es wurde unverzollt durch den Händler in die SChweiz geschickt.
Aus Sicht der Post wäre es einfach: Hat der Händler mit der Post einen Vertrag über die Verzollung (oder die Pakete werden von einem Dienstleister, der die Verzollung vornimmt, der Post in der Schweiz übergeben) und ist auf der Liste der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dann verrechnet die Post keine Zollgebühren an den Endkunden direkt. Ansonsten verrechnet die Post die Zollgebühren und MWST an den Endkunden, sofern diese mehr als 5 Franken beträgt. Dazu können unabhängig vom Warenwert die Gebühr für die Post kommen.