Wir haben bei der FINMA nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
- Um als ein in der Schweiz präsentes Unternehmen gewerbsmässig mit Effekten zu handeln, braucht es eine Effektenhändlerlizenz: https://www.finma.ch/de/bewilligung/banken-und-effektenhaendler
- Der Begriff „Broker“ ist rechtlich nicht ohne weitere Präzisierungen des Sachverhalts fassbar. In der Regel geht es aber um Kundenhandelstätigkeit nach Art. 3 Abs. 5 BEHV: Falls die gehandelten Wertschriften Effekten sind, ist ein Handel für Rechnung von Kunden bewilligungspflichtig (Kundenhändler).
- Gemäss Börsengesetz bedarf ein ausländischer Effektenhändler keiner FINMA-Bewilligung, solange er in der Schweiz keine Personen dauernd beschäftigt und auch anderweitig keine dauerhafte physische Präsenz hierzulande unterhält (vgl. Art. 39 BEHV).
Das heisst auch, dass nicht alle Broker, die in der Schweiz um Kunden werben, tatsächlich in der Schweiz (durch die FINMA) reguliert werden. Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Eine Liste von allen relevanten seriösen Aktien-Brokern finden Sie im Trading-Vergleich.
Beste Grüsse vom Moneyguru