Theoretisch ist dies bei Namensaktien möglich, bei denen der Name und die Adresse des Aktionärs im Aktienregister des Unternehmens eingetragen sind. Unternehmen können Aktienurkunden ausgeben und Dividenden direkt an ihre Aktionäre überweisen. In der Praxis bieten jedoch keine grösseren Schweizer Unternehmen diesen Service an, da er mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Indem die Unternehmen Sie für ein Depot bezahlen lassen, wälzen sie diese Kosten auf Sie als Aktionär ab.
Einige kleine Unternehmen mit wenigen Aktionären können Aktienurkunden anbieten, entweder standardmässig oder auf Anfrage. An den Schweizer Börsen (einschliesslich OTC Börsen) werden jedoch nur immaterielle Wertpapiere gehandelt. Einige Makler helfen beim Handel mit Aktien, die auf Aktienurkunden vermerkt sind, verlangen dafür aber in der Regel hohe zusätzliche Gebühren. Im Allgemeinen sind die Aktien kleiner Unternehmen, die bereit wären, Aktienzertifikate auszustellen, illiquide.
Ausserdem verlangen die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, dass die Identität der Eigentümer von Inhaberaktien festgehalten wird. Da die Nachverfolgung des Eigentums an Inhaberaktien einen hohen Verwaltungsaufwand erfordert, stellen Schweizer Unternehmen in der Regel keine Urkunden für Inhaberaktien mehr aus, sondern arbeiten nur noch mit Depotkonten.
Das Gleiche gilt für Partizipationsscheine.