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Grüezi
Ich habe mir im vergangenen Jahr thesaurierende ETFs zugelegt. Bei dem Kauf habe ich darauf geachtet, dass diese ein ESTV Reporting durchführen.
Nun stellt sich allerdings bei dem Ausfüllen der Steuererklärung folgende Problematik fest: Wie ich in den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html sehe, melden viele ETFs ihre thesaurierende Reinvestitionen erst in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres. Welche zu versteuernden Ertrag soll ich nun bis Ende März in meinem Wertschriftenverzeichnis eintragen?
- Keinen und einen entsprechenden Vermerk im Kommentar hinzufügen?
- Eine Fristverlängerung der Steuererklärung beantragen?
- alternatives Vorgehen
Vielen Dank.