Beim Abschluss einer neuen Autoversicherung kann es unter Umständen eine Rolle spielen.
Aufgrund der Anzeigepflicht beim Antrag einer neuen Autoversicherung müssen Sie auch frühere Vorfälle angeben.
Auch die bisherige Summe Ihrer Bussen wird beim Versicherungsantrag zum Teil abgefragt. In der Regel aber nur Bussen, die 250 Franken übersteigen.
Falls der Führerausweis für mehr als drei Monate eingezogen wurde, bieten manche Schweizer Versicherungsgesellschaften zum Teil gar keine Versicherungen mehr an oder nur mit sehr hohen Versicherungsprämien.