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- Registriert seit30.05.18
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Guten Tag
Vielen Dank für die informative Homepage und das Forum! Gerne bringe ich folgende Fragen ein.
Ausgangslage:
- Werde - wenn keine Stelle gefunden - in 2 Monaten arbeitslos. Bin über 50...
- Habe jetzt beim AG 2 BVG-Konti: eines für das Obligatorium, eines für das Ueberobligatorium.
- Wenn ich länger keine Stelle finde, erwäge ich eine Ausreise ins Ausland.
Fragen:
- BVG-Konti auf Freizügigkeitskonti
- kann ich total 4 Freizügigkeitskonti eröffnen (je zwei für Obli und Ueberobli)?
- Anbieter im Kanton Schwyz
- Der Vergleich auf Moneyland bringt mir (auch) Institute, die in der ganzen Schweiz tätig sind, wie Migros Bank oder Postfinance
- Wie kann ich, wenn wohnhaft in Uster ZH, bei einem solchen Anbieter wählen, dass ich ein Konto im Kanton Schwyz möchte? Oder müsste das ein Institut sein, das nur im Kanton Schwyz Sitz hat?
- Wiedereinbringen des Freizügigkeitsguthabens, falls Stelle gefunden
- Meines Wissens muss man ja alles BVG-Kapital zum BVG-Anbieter des neuen Arbeitgebers einbringen...
- Was passiert, wenn ich aber beim Ueberobligatorium (wenn ich es auf 2 Anbieter aufgeteilt habe) nur den Teil eines Anbieters einbringen und den anderen Teil auf einem Freizügigkeitskonti lasse?
- Könnte das der neue BVG-Anbieter überhaupt merken, dass ich nicht das gesamte Kapital eingebracht habe?
- Ausreise aus Schweiz
- Wenn ich ausreise, muss ich ja je nach Zielland das BVG-Obligatorium stehen lassen (nicht auszahlen).
- Kann ich aber dennoch die Ueberobli-Konti auszahlen lassen?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus!