Arbeitslosigkeit Freizügigkeitskonto

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  • Benutzername_?_
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  • Registriert seit30.05.18
  • Beiträge3

Guten Tag

Vielen Dank für die informative Homepage und das Forum! Gerne bringe ich folgende Fragen ein.

Ausgangslage:

  • Werde - wenn keine Stelle gefunden - in 2 Monaten arbeitslos. Bin über 50...
  • Habe jetzt beim AG 2 BVG-Konti: eines für das Obligatorium, eines für das Ueberobligatorium.
  • Wenn ich länger keine Stelle finde, erwäge ich eine Ausreise ins Ausland.

Fragen:

  • BVG-Konti auf Freizügigkeitskonti
    • kann ich total 4 Freizügigkeitskonti eröffnen (je zwei für Obli und Ueberobli)?
  • Anbieter im Kanton Schwyz
    • Der Vergleich auf Moneyland bringt mir (auch) Institute, die in der ganzen Schweiz tätig sind, wie Migros Bank oder Postfinance
    • Wie kann ich, wenn wohnhaft in Uster ZH, bei einem solchen Anbieter wählen, dass ich ein Konto im Kanton Schwyz möchte? Oder müsste das ein Institut sein, das nur im Kanton Schwyz Sitz hat?
  • Wiedereinbringen des Freizügigkeitsguthabens, falls Stelle gefunden
    • Meines Wissens muss man ja alles BVG-Kapital zum BVG-Anbieter des neuen Arbeitgebers einbringen...
    • Was passiert, wenn ich aber beim Ueberobligatorium (wenn ich es auf 2 Anbieter aufgeteilt habe) nur den Teil eines Anbieters einbringen und den anderen Teil auf einem Freizügigkeitskonti lasse?
    • Könnte das der neue BVG-Anbieter überhaupt merken, dass ich nicht das gesamte Kapital eingebracht habe?
  • Ausreise aus Schweiz
    • Wenn ich ausreise, muss ich ja je nach Zielland das BVG-Obligatorium stehen lassen (nicht auszahlen).
    • Kann ich aber dennoch die Ueberobli-Konti auszahlen lassen?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus!

 

 

 
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  • BenutzernameRene Müller
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit25.09.15
  • Beiträge177

Grüezi

Zu Ihren Fragen:

kann ich total 4 Freizügigkeitskonti eröffnen (je zwei für Obli und Ueberobli)?

Sie können gemäss Bundesamt BSV (Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 118) maximal an 2 Freizügigkeitsstiftungen (und maximal ein Konto pro Stiftung) pro Freizügigkeitsfall auszahlen. Der Begriff Freizügigkeitsfall wird meines Wissens so verwendet: 1 PK = 1 Fall. (Wenn Sie zum Beispiel 2 Anstellungen mit zwei verschiedenen PKs hätten, hätten Sie 2 Freizügigkeitsfälle und maximal 4 Konten bei 4 Stiftungen). In Ihrem Fall dürfte es nur ein Fall sein, d.h. maximal 2 Konten bei 2 Stiftungen. Zur Sicherheit aber nochmals nachfragen.

Oder müsste das ein Institut sein, das nur im Kanton Schwyz Sitz hat?

Ja, der Sitz der Stiftung muss dann im Kanton Schwyz sein (auf moneyland.ch werden aber Filialen angezeigt). Es gibt Banken wie die CS, die dort extra eine Stiftung unterhalten. Sie müssten bei den gewünschten Banken nachfragen, ob diese dort eine Stiftung haben.

Bezüglich Quellensteuer vgl. auch https://www.bernerzeitung.ch/wirtschaft/geld/wo-der-umweg-ueber-schwyz-unnoetig-ist/story/28203141

Könnte das der neue BVG-Anbieter überhaupt merken, dass ich nicht das gesamte Kapital eingebracht habe?

Nein, dass merken die Pensionskassen in der Regel nicht. So kommt es immer wieder vor, dass einzelne Freizügigkeitskonten "herumschwirren".  

Kann ich aber dennoch die Ueberobli-Konti auszahlen lassen?

Ja, das können Sie (auch wenn Sie in ein Land in der EU / EFTA ausreisen). 

Freundliche Grüsse RM

 
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  • Benutzername_?_
  • Status Member
  • Registriert seit30.05.18
  • Beiträge3

Herzlichen Dank, Herr Müller!

Folgende Präzisierung und Frage daraus:

  • Ich arbeite bei einem Arbeitgeber
  • Mein Geld ist auf zwei BVG-Stiftungen aufgeteilt und ich erhalte auch zwei separate BVG-Ausweise, je einen für den oblig. Teil und eine für den überoblig. Teil des Lohnes
  • Die beiden Stiftungen haben unterschiedliche Namen

Frage darum nochmals: wenn ich pro Stiftung (und nicht pro Arbeitgeber) zwei Konti erhöffnen darf, wären total 4 Konti möglich. Wenn pro Arbeitgaber, dann nur total 2 Konti.

--> Was ist das Kriterium: pro Arbeitgeber oder pro BVG-Stiftung?

Betreffend Stiftungen für Freizügigkeitskonten im Kt. Schwyz: Gibt es keine Möglichkeit, dies im Filter bei Moneyland so anzugeben? Also nur Organisationen anzeigen, die effektiv auch einen sep. Sitz. im Kt. Schwyz haben?

FG

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