- Benutzernameapeter
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Guten Tag
Hat jemand von euch Erfahrung in der steuerlichen Behandlung von Abzügen für Verpflegungs- und Reisekosten in Bezug auf eine Aus- oder Weiterbildung? Zwar kann man diese abziehen, ich konnte allerdings nirgends herausfinden, ob die Verpflegungskosten effektiv (d.h. nur mit Beleg) oder analog der Berufskosten "auswärtige Verpflegung", d.h. mit einem Tagessatz von CHF 15 berücksichtigt werden dürfen. Dasselbe habe ich mich bei den Reisekosten gefragt.
Und noch etwas: kann man die Anschaffungskosten für einen Computer geltend machen, wenn man diesen ohne die Weiterbildung nicht gekauft hätte?
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.
Beste Grüsse