Hallo Katrin
Von einem "einfachen Diebstahl" spricht man dann, wenn der Diebstahl weder durch einen Einbruch noch eine Beraubung zustandekommt.
Viele Schweizer Hausratversicherungen schliessen Einbruch in ein Fahrzeug explizit aus. Deswegen wird ein Einbruch in ein Fahrzeug nur als "einfacher Diebstahl" betrachtet (auch wenn eine Scheibe zu Bruch geht).
Einen solchen Vorfall kannst du über den kostenpflichtigen Zusatz "einfacher Diebstahl auswärts" separat abdecken. Da sind auch noch andere Diebstähle, wenn Du unterwegs bist, gedeckt.
Es gibt Ausnahmen: manche Hausratversicherungen wie die von Zurich betrachtet einen Einbruch in ein Fahrzeug als Einbruchdiebstahl und vergütet den Schaden deshalb auch ohne Zusatzversicherung entsprechend.
Beachte auch: Falls Du einen Zusatz für mitgeführte Gegenstände bei Deiner Autoversicherung abgeschlossen hast, könnte auch Deine Autoversicherung den Laptop ersetzen. Auch bestimmte Reiseversicherungen könnten für den Schaden aufkommen (zum Beispiel im Ausland).
Wenn das Auto (zum Beispiel die Autoscheibe) beschädigt worden ist, kommt in der Regel Deine Autoversicherung (Kaskoversicherung) dafür auf.
Allgemeine Tipps:
- Einbruchdiebstahl sofort der Polizei melden. Ohne polizeiliche Bestätigung des Sachverhalts muss eine Versicherung nicht zahlen! Auch Zeugenaussagen können hilfreich sein.
- Nach dem polizeilichen Protokoll: Einbruchdiebstahl so rasch als möglich der Versicherung melden.