Die Hypotheken-Schulden bleiben bestehen. Ihre Hypothek wird an eine andere Bank weiterverkauft oder ausserordentlich gekündigt (sofern der Hypothekar-Vertrag diese Möglichkeit vorsieht).
Bei Hypotheken stellt sich aber die Frage, ob Guthaben und Schulden im Konkursfall querverrechnet werden. Dazu gibt es in Hypothekarverträgen häufig einen so genannten Verrechnungsausschluss, der ein solches Verrechnungsrecht für den Kunden ausschliesst. Eine solche Klausel ist aber unter Rechtsexperten umstritten.
Also: Wenn die illiquide Bank Ihr Sparkonto-Guthaben - zum Beispiel in der Höhe von 60'000 Franken - nicht zurückzahlen kann, heisst das in der Regel nicht, dass Ihre Hypothekarschuld um 60'000 Franken verringert wird. Allerdings können Sie auch Abschluss Ihres Hypothekarvertrags noch versuchen, den Verrechnungsausschluss streichen zu lassen.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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Schweizer Banken: was passiert im Konkursfall?