Guten Tag
Schweizer Bankvollmachten werden in der Praxis von Schweizer Banken oft eingeschränkt. Das gilt nicht nur für den Todesfall, sondern auch für den Fall einer fehlenden Urteilsfähigkeit des Kontoinhabers.
In der Theorie müssten nun die Bevollmächtigten weitgehende Befugnisse haben. In der Praxis sind die Banken aber vorsichtig und gewähren den bevollmächtigen Personen häufig nur eingeschränkte Möglichkeiten (wie die Bezahlung von dringenden Rechnungen für die urteilsunfähigen Kunden). Die Banken möchten sich so absichern, denn mit den Bevollmächtigen besteht kein Bankkunden-Vertrag.
Wenn Sie also eine Person für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit (zum Beispiel infolge einer schweren Krankheit) vollständig bevollmächtigen möchten, lohnt es sich, vorgängig mit der Bank zu sprechen, welche Möglichkeiten es gibt. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel ein zusätzlicher Vorsorgeauftrag.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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