- BenutzernameNick_Kl.
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Hallo
Ein Unternehmen mit Sitz in Kolumbien möchte unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Laut kolumbianischen Gesetzen müsste das Unternehmen bei der Rechnung, die wie ihnen schicken, einen Abzug von 20% machen und diesen an die dortige Steuerbehörde abführen, eine Art Steuer auf den voraussichtlichen Gewinn.
Zwischen der Schweiz und Kolumbien gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Weiß hier jemand mehr wie solche Fälle abgewickelt werden? Können wir die 20% in der Schweiz wieder zurückfordern?