- BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Guten Tag
Eben habe ich Ihren Artikel gelesen https://www.moneyland.ch/de/bank-konkurs-schweiz-geld-sicher
Sie schreiben dort über den Zusammenhang zwischen Hypotheken und Ersparnissen:
Die Auszahlung hat unverzüglich und unter Ausschluss einer Verrechnung zu erfolgen. Das bedeutet, dass Kunden mit privilegierten Forderungen und gleichzeitigen Schulden (wie Hypotheken) bei der insolventen Bank diese nicht miteinander verrechnen müssen. Sie haben also in gleichem Umfang Anrecht auf die privilegierten Forderungen wie Kunden ohne Schulden.
Soweit so gut. Gerne wüsste ich aber auch, wie es sich in der folgenden Situation verhält.
Nehmen wir an, wir haben bei einer grösseren Bank 500’000 Hypothekarschulden und 500’000 auf einem Anlagesparkonto.
Könnten wir im Konkursfall der Bank die Hypothekarschuld mit den 500’000 begleichen oder würden wir nur 200’000 zurück erhalten (2 Konten, je eines für meinen Mann und für mich) und die 500’000 Schulden würden weiter bestehen und müssten (sofort?) zurückbezahlt werden?
Mit Dank für Ihre Auskunft und freundlichen Grüssen