- Benutzernameplan60.plus
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Hallo.
Per Ende 2020 habe ich mich nach 10 Jahren endgültig aus der Schweiz abgemeldet, mit Ziel aussereuropaeisches Ausland. Zeitgleich habe ich mir mein Freizuegigkeitskonto und 3a-Vorsorgekonto vollstaendig auszahlen lassen. Für beide Auszahlungen erfolgte in der Schweiz ein Quellensteuerabzug. Das Formular zur Rückerstatttung habe ich bereits.
Corona-bedingt war mir während 2020 und 2021 die Einreise in das ursprüngliche Zielland nicht möglich, sodass ich mich 2021 vorübergehend in mehreren europäischen Laendern aufgehalten habe, ohne aber für 2021 einen Steuerwohnsitz zu gründen. Bis Ende August 2020 lag mein Steuerwohnsitz in Basel-Stadt. Für 2021 kann ich also nirgends steuerlich veranlagt werden. Für 2020 (bis Wegzug) habe ich bereits ordnungsgemaess meine Steuern in Basel deklariert.
Nun habe ich mich entschlossen, per Januar 2022 meinen Wohnsitz und Steuerwohnsitz in einem Land der EU zu begründen, abweichend von meinem ursprünglichen Zielland und Plan. Hier werde ich nun für 2022 wieder meine Steuern deklarieren.
Frage: Wo und wie kann ich nun die gezahlte Quellensteuer zurückfordern, da ich ja im direkten Anschluss an den Umzug und für das Folgejahr der Auszahlung (2021) keinen steuerlichen Wohnsitz hatte? Das normale Procedere ist ja, das ich die erhaltene Kapitalzahlung am neuen Wohnort direkt beim Finanzamt anmelde und dies auf dem Rückforderungs-Formular vom neuen Finanzamt bestätigt wird.