- Benutzernametzk
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Hallo Expertenteam,
Bis jetzt dachte ich, dass ich lückenlos privat versichert wäre in Folge Krankheit. Neben der IV und Pension (2. Säule) würde ich nach Wartefrist von 24 Monaten zusätzlich von privaten Versicherungsgesellschaften Renten erhalten. Aber was passiert, wenn die IV-Verfügung (Entscheid) erst nach 5 Jahren gefällt wurde? Bekommt man bis zum IV-Entscheid zusätzlich Sozialhilfe, wenn es nicht ausreicht?
Besten Dank für Ihre Antwort.