ETF Steuern Schweiz

Hier finden Sie die richtigen Antworten

Über das Moneyland-Forum

Im Forum von moneyland.ch können Sie sich jederzeit und kostenlos zu einer Vielzahl von Geldthemen austauschen und die passenden Antworten finden. Diskutieren Sie mit Forum-Nutzern und Experten aktuelle Themen in den Kategorien Banken, Börse, Versicherungen, Vorsorge, Telekom und Geld im Alltag.

Kategorien anzeigen

Bitte melden Sie sich an, um sich im Forum auszutauschen.
 
avatar
  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Ich möchte in den iShares Core S&P 500 UCITS ETF (Acc) ISIN IE00B5BMR087, Valorennummer 10737041 investieren. Was gibt es dabei steuertechnisch zu beachten?

Ich habe im Internet zur Besteuerung von ETFs im Allgemeinen etwas recherchiert, bin aber noch nicht sicher ob ich es auch wirklich verstanden habe. 

Wären Sie so nett und könnten es mir, als einen Anfänger, bitte nochmals genau erklären?

Besten Dank und freundliche Grüsse

 
avatar
  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4072

Guten Tag

Es gilt zu unterscheiden zwischen den unterschiedlichen Steuer-Kategorien.

1. Einkommenssteuern. Sie müssen die Dividenden und Zinserträge als Einkommen versteuern. Sie können die ISIN / die Valorennummer auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingeben, um die genauen steuerbaren Erträge pro Fonds für vergangene Steuerjahre einzusehen: 
https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/search

Bei nicht-thesaurierenden Fonds (Ausschüttungsfonds) müssen Sie die regelmässig ausgeschütteten Erträge als Einkommen versteuern, während die Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei bleiben.

Auch bei thesaurierenden Fonds (Wertzuwachsfonds) müssen Sie die Dividenden und/oder Zinsen versteuern.

2. Vermögenssteuern. Fallen in der Regel nicht so stark ins Gewicht, wenn Sie nicht sehr vermögend sind. Auch hier gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung genauere Auskunft:
https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/search

3. Stempelsteuern. Diese fallen nur beim Kauf oder Verkauf eines ETF (oder von Aktien und anderen Wertschriften) an und sind auch im Online-Trading-Vergleich auf moneyland.ch aufgeführt. Es handelt sich um eine staatliche Transaktionssteuer in der Höhe von 0.075% (im Fall einer inländischen ISIN, wenn der ETF in der Schweiz domiziliert ist) beziehungsweise 0.15% (im Fall einer ausländischen ISIN, wenn der ETF ausserhalb der Schweiz domiziliert ist).

4. Verrechnungssteuern. Steuern können auch auf Fondsseite indirekt relevant sein, weil sie die Performance schmälern. ETF für Schweizer Indices, die ihr Domizil aber ausserhalb der Schweiz haben, können die Verrechnungssteuer nicht zurückfordern. Bezüglich ETF für Schweizer Wertschriften sollten Sie also einen ETF mit Domizil Schweiz wählen. Für amerikanische Indices gilt die Faustregel, dass ein irisches Domizil besser ist als ein Domizil in Luxemburg oder den USA.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
Brokervergleich
Börsengewinne: Steuerfrei oder nicht?

 
avatar
  • Benutzernamehiddenchamp
  • Status Member
  • Registriert seit27.04.20
  • Beiträge2

Fragt das Steueramt nach Kaufbelegen (oder Verkauf) um nachzuvollziehen, ob dass Guthaben aus einem anderem, bestehendem Wertdepot eingeliefert wurde und nach dem Kaufpreis?

 
avatar
  • BenutzernameChris_
  • Status Member
  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

Hi

Grundsätzlich musst du im Steuerverzeichnis alle Käufe und Verkäufe von Wertschriften deklarieren.

Falls neue Wertschriften oder Guthaben dazukommen, möchte das Steueramt wissen, von wo das Vermögen kommt (z.B. ob die Wertschriften aus dem Einkommen gekauft wurden oder ob sie früher nicht angegeben wurden).

Ob die Steuerbeamten dann im konkreten Fall nachfragen hängt sicherlich von verschiedenen Faktoren ab. Ich denke die Summe der Neuzugänge ist davon von grosser Bedeutung.

Gruss

Chris

 
avatar
  • Benutzernameblaumann
  • Status Member
  • Registriert seit06.06.20
  • Beiträge1

Bei der Erstellung meiner Steuererklärung hat mich das Programm darauf aufmerksam gemacht, dass ich bei einem ETF mit ausländischem Steuerdomizil, bei dem auf die Dividenden eine im Ausland nicht rückforderbare Quellensteuer erhoben wurde, diese mittels pauschaler Steueranrechnung (DA-1) geltend machen könne.

Ich habe nun die folgenden Fragen:

a) Wie finde ich denn heraus, ob meine ETFs davon betroffen sind? Konkret geht es um  LU0641006613, LU0392496427, IE00B8BVCK12, IE00B53SZB19 und IE00B3WJKG14.

b) Wenn einer meiner ETFs davon betroffen ist, wie finde ich heraus, was der ETF ausgeschüttet hat, was davon einbehalten wurde, und was ich jetzt zurückfordern kann?

Ich bin weder im Fact Sheet des ETF noch beim Broker (Swissquote) bislang fündig geworden. Die Dividenden-Abrechnung gibt lediglich an, wieviel Stück ich habe und welche Dividende pro Stück ausgeschüttet wurde - macht jedoch keine Angaben darüber, ob da eine Quellensteuer abgezogen wurde oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 
avatar
  • BenutzernameChris_
  • Status Member
  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

@blaumann

Bei ETF mit ausländischem Domizil – wie den von dir genannten – fordert grundsätzlich die Fondsgesellschaft selbst die Quellensteuern zurück.

Im Falle eines ausschüttenden Fonds (LU0392496427) werden dir die Ausschüttungen, welche der ETF erhalten hat bzw. zurückfordern konnte, deinem Cash-Konto bei Swissquote gutgeschrieben, bei den anderen Fonds werden sie direkt reinvestiert. Einkommenssteuern musst du jedoch in beiden Fällen auf den Ausschüttungen bezahlen.

Die von dir gewählten Fondsdomizile (Luxemburg und Irland) gelten gemeinhin als die besten für Schweizer Anleger, die in ausländische Wertschriften (über ETF) investieren.

Begründung: Diese Domizile haben vorteilhafte Steuerabkommen mit vielen Ländern und können jeweils einen überdurchschnittlich grossen Anteil der Quellensteuern auf Ausschüttungen für dich zurückfordern.

Wenn du wissen möchtest, welchen Anteil der Bruttodividenden oder Zinsen die entsprechenden Fonds tatsächlich zurückfordern konnten, kannst du im aktuellsten Jahresbericht nachsehen. Für den ETF «IE00B3WJKG14» beispielsweise ist dies aufgeführt auf Seite 97 unter «Nichterstattungsfähige ausländische Quellensteuer».

Anders sieht es jedoch aus, wenn du in Schweizer Aktien investieren möchtest, wie du es im ETF «Switzerland Titans 30» machst. Bezüglich Quellensteuern könntest du günstiger in die grössten Schweizer Unternehmen investieren, falls du einen ähnlichen ETF mit Domizil Schweiz findest (z.B. auf den SMI mit den 20 grössten Schweizer Unternehmen).

Begründung: In diesem Fall schüttet der ETF zwar nur 65% der Dividenden an dich aus, die übrigen 35% kannst du aber zurückfordern mittels Steuererklärung. Folglich erhältst du bei Schweizer ETF die ausschliesslich Schweizer Aktien beinhalten schliesslich 100% der Dividenden. In deinem Fall aber kann der Fonds die Schweizer Quellensteuer von 35% nicht (vollumfänglich) zurückfordern.

Gruss

Chris

 
avatar
  • BenutzernameIrina
  • Status Member
  • Registriert seit11.06.20
  • Beiträge1

"die Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei bleiben".

Bedeutet das, dass es keine Verrechnungssteuer für Kapitalgewinne gibt, oder dass man die Kapitalgewinne mittels Steuererklärung zurückfordern kann?

Vielen Dank für eine Erklärung.

 
avatar
  • BenutzernameChris_
  • Status Member
  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

Hoi Irina

Das bedeutet, dass auf Kapitalgewinne keine Einkommenssteuern erhoben werden (Ausnahme: du wirst von der Steuerbehörde als gewerbemässige Traderin eingeordnet, mehr dazu siehe z.B. https://www.moneyland.ch/de/boersengewinne-steuern).

Mit Kapitalgewinne sind Kursgewinne von z.B. Aktien oder Anleihen gemeint. Im Gegensatz dazu stehen Erträge (= Dividenden oder Zinsen).

Einkommenssteuern und Verrechnungssteuern werden auf Erträge erhoben, nicht auf Kapitalgewinne.

Gruss

Chris

 
avatar
  • Benutzernameblaumann
  • Status Member
  • Registriert seit06.06.20
  • Beiträge1

Chris_ schrieb am 9. Juni 2020

@blaumann

Bei ETF mit ausländischem Domizil – wie den von dir genannten – fordert grundsätzlich die Fondsgesellschaft selbst die Quellensteuern zurück.

Im Falle eines ausschüttenden Fonds (LU0392496427) werden dir die Ausschüttungen, welche der ETF erhalten hat bzw. zurückfordern konnte, deinem Cash-Konto bei Swissquote gutgeschrieben, bei den anderen Fonds werden sie direkt reinvestiert. Einkommenssteuern musst du jedoch in beiden Fällen auf den Ausschüttungen bezahlen.

Die von dir gewählten Fondsdomizile (Luxemburg und Irland) gelten gemeinhin als die besten für Schweizer Anleger, die in ausländische Wertschriften (über ETF) investieren.

Begründung: Diese Domizile haben vorteilhafte Steuerabkommen mit vielen Ländern und können jeweils einen überdurchschnittlich grossen Anteil der Quellensteuern auf Ausschüttungen für dich zurückfordern.

Wenn du wissen möchtest, welchen Anteil der Bruttodividenden oder Zinsen die entsprechenden Fonds tatsächlich zurückfordern konnten, kannst du im aktuellsten Jahresbericht nachsehen. Für den ETF «IE00B3WJKG14» beispielsweise ist dies aufgeführt auf Seite 97 unter «Nichterstattungsfähige ausländische Quellensteuer».

Anders sieht es jedoch aus, wenn du in Schweizer Aktien investieren möchtest, wie du es im ETF «Switzerland Titans 30» machst. Bezüglich Quellensteuern könntest du günstiger in die grössten Schweizer Unternehmen investieren, falls du einen ähnlichen ETF mit Domizil Schweiz findest (z.B. auf den SMI mit den 20 grössten Schweizer Unternehmen).

Begründung: In diesem Fall schüttet der ETF zwar nur 65% der Dividenden an dich aus, die übrigen 35% kannst du aber zurückfordern mittels Steuererklärung. Folglich erhältst du bei Schweizer ETF die ausschliesslich Schweizer Aktien beinhalten schliesslich 100% der Dividenden. In deinem Fall aber kann der Fonds die Schweizer Quellensteuer von 35% nicht (vollumfänglich) zurückfordern.

Gruss

Chris

Hallo Chris

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Verstehe ich Dich richtig, dass ich in den von mir genannten Fällen nichts tun muss, da die Fondsgesellschaft, das für mich bereits getan hat, d.h. alles was rückforderbar ist, wurde zurückgefordert? Heisst das dann auch, dass DA-1 für mich keine Rolle spielt? In welchem Fall, wäre DA-1 dann relevant?

Vielen Dank.

 
avatar
  • BenutzernameChris_
  • Status Member
  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

Hoi blaumann

Im DA-1-Formular geht es um pauschale Steueranrechnung für Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen. Relevant ist das Formular, wenn du ausländische Einzeltitel hältst. Je nach Land der Aktie, kannst du einen Teil der Dividende anrechnen lassen.

Beispiel Aktie USA

Wenn eine Position USD 1000 an Dividenden abwirft, erhältst du nur USD 700 gutgeschrieben (70% der Bruttodividende). Wenn du die Position im DA-1-Formular aufführst, kannst du 15% der Bruttodividende anrechnen lassen, was bedeutet, dass USD 150 von deinem geschuldeten Steuerbetrag abgezogen wird. Die fehlenden 15% der Bruttodividende kannst du nicht pauschal anrechnen lassen, jedoch kannst du sie im Ausland zurückfordern. Der Prozess dazu ist komplizierter und unterscheidet sich von Land zu Land. Für kleine Positionen lohnt es sich in der Regel nicht.

Da deine ETF vorteilhafte Fondsdomizile haben, sind die Quellensteuern auf den Erträgen sicherlich kleiner als bei anderen Domizilen (Ausnahme «Switzerland Titans 30»). Ob du die noch verbleibenden durch den Fonds nicht zurückgeforderten Quellensteuern selbst zurückfordern kannst und ob sich der Aufwand lohnt, kann ich dir leider nicht beantworten, weil ich damit keine Erfahrung habe.

Frag doch dazu bei deiner Steuerverwaltung und beim Fondsanbieter nach. Ich bin gespannt auf die Antwort.

Gruss

Chris

 
avatar
  • Benutzernamee.nap
  • Status Member
  • Registriert seit26.04.21
  • Beiträge6

Hallo zusammen 

 

Jetzt stellt sich mir folgende Frage: wenn ich die Wahl zwischen zwei ETF's auf den FTSE EPRA/NAREIT Developed Index habe, einer mit Domizil Irland und einer mit Domizil Luxemburg, 

habe ich dann steuerliche Nachteile, wenn ich den ETF mit Domizil Luxemburg wähle? 

Denn leider ist nur dieser thesaurierend. 

Vielleich kann mir jemand helfen. Ich wäre sehr dankbar. 

Liebe Grüsse

 

 
avatar
  • BenutzernameChris_
  • Status Member
  • Registriert seit04.10.19
  • Beiträge48

@e.nap

Ob thesaurierend oder ausschüttend ist steuerlich nicht direkt relevant, denn auch bei einem ETF, der Ausschüttungen intern umgehend reinvestiert, müssen diese versteuert werden.

Jedoch verstehe ich, dass du einen thesaurierenden Fonds vorziehst, denn bezüglich Aufwand und Transaktionskosten ist eine selbständige Reinvestition der Ausschüttungen oftmals nachteilig.

Das Fondsdomizil hingegen hat einen signifikanten Einfluss auf die Versteuerung der (thesaurierten) Ausschüttungen (wegen den Quellensteuern). Wie du vermutlich weisst, gilt die Faustregel: Für ETF die in ausländische Aktien investieren sollte man das Domizil Luxemburg oder Irland wählen, für ETF mit Schweizer Aktien sollte man unbedingt Domizil Schweiz wählen.

Begründung: Der Fonds kann bei diesen beiden Domizilen einen grossen Teil der ausländischen Quellensteuer auf Ausschüttungen (im Fall von US-Titeln beträgt die Quellensteuer 30% der Bruttodividende) zurückfordern.

Bei ETF mit US-Titeln (in deinem Fall rund die Hälfte des Fondsvermögens) fährt man bezüglich Quellensteuer etwas günstiger, wenn man Irland wählt, weil zwischen den beiden Ländern ein attraktives Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Ob dieser Steuervorteil so bedeutend ist, dass du den irländischen ausschüttenden ETF wählen solltest, ist eine schwierige Frage, die ich nicht pauschal beantworten kann. Aus dem Stegreif tendiere ich aber eher zum luxemburgischen ETF, mit dem du steuertechnisch marginal schlechter fährst, dafür ist er thesaurierend.

Bei ETFs die REITs beinhalten ist dies meiner Meinung nach ähnlich, da ich selbst aber mit REITs keine Erfahrung habe, rate ich dir, noch kurz beim Anbieter nachzufragen.

Beste Grüsse

Chris

Jetzt gratis anfordern

Günstige Bankkonten mit Karte

Schweizer Bank

Bank WIR Bankpaket Top

  • Gratis Konto & Karte

  • Keine Wechselgebühren bei Auslandszahlungen (Interbanken-Kurse)

  • 24 Bancomatbezüge weltweit pro Jahr kostenlos

Schweizer Digitalbank

Radicant

  • Hoher Zinssatz auf dem Alltagskonto

  • Beste Wechselkurse

  • Bis 1% der Kartenausgaben als Saveback ins Investmentportfolio

Kostenloses Bankkonto

Yuh

  • Keine Konto-Gebühren

  • Bankpartner: Swissquote & Postfinance

  • CHF 20 Trading-Credit mit Code «YUHMONEYLAND»

Schweizer Digitalbank

Alpian

  • CHF 100 Willkommensbonus

  • Günstige Fremdwährungskurse

  • Multiwährungskonto mit Visa-Karte (CHF, EUR, USD, GBP) 

Online-Privatkonto

UBS key4

  • 50 KeyClub-Punkte als Willkommensgeschenk

  • Online-Privatkonto mit Debitkarte

Jetzt gratis anfordern

Günstige Bankkonten mit Karte

Schweizer Bank

Bank WIR Bankpaket Top

  • Gratis Konto & Karte

  • Keine Wechselgebühren bei Auslandszahlungen (Interbanken-Kurse)

  • 24 Bancomatbezüge weltweit pro Jahr kostenlos

Schweizer Digitalbank

Radicant

  • Hoher Zinssatz auf dem Alltagskonto

  • Beste Wechselkurse

  • Bis 1% der Kartenausgaben als Saveback ins Investmentportfolio

Kostenloses Bankkonto

Yuh

  • Keine Konto-Gebühren

  • Bankpartner: Swissquote & Postfinance

  • CHF 20 Trading-Credit mit Code «YUHMONEYLAND»

Schweizer Digitalbank

Alpian

  • CHF 100 Willkommensbonus

  • Günstige Fremdwährungskurse

  • Multiwährungskonto mit Visa-Karte (CHF, EUR, USD, GBP) 

Online-Privatkonto

UBS key4

  • 50 KeyClub-Punkte als Willkommensgeschenk

  • Online-Privatkonto mit Debitkarte

Deal des Tages
×
Schweizer Bank

Bank WIR Bankpaket Top

Gratis Konto & Karte