Bin kein Steuerexperte.
Aber im Allgemeinen fallen keine Kapitalgewinnsteuern an (ausser wenn Sie als professioneller Händler eingestuft werden). Einkommensteuern wären nur relevant, wenn Sie Ethereum oder andere Kryptowährungen als Lohn oder Zahlung bekommen haben (oder im Fall von Mining).
Für Vermögenssteuern können die Angaben meines Wissens aber relevant sein. Für die Vermögenssteuer sollte der Wert der Kryptowährungen, die Sie am 31.12. besitzen, also wohl im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (umgerechnet in Schweizer Franken) angegeben werden. Eine Bescheinigung braucht es bei geringeren Beträgen wohl normalerweise noch nicht.
Schlussendlich ist das kantonale Steueramt massgeblich. Im Zweifelsfall könnten Sie also beim kantonalen Steueramt nachfragen.
Ein Beispiel des steuerlichen Umgangs mit Kryptowährungen im Kanton Aargau finden Sie hier.