eToro Gewinne vesteuern

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  • BenutzernameWodan746
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  • Beiträge2

Guten Tag

Muss man Gewinne vom Social Trading (eToro) bei der Steuererklärung angeben auch wenn der Gewinn nur auf dem Konto und noch nicht ausgezahlt ist?

Falls ja, wie genau wird der Gewinn deklariert?

 

 
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  • BenutzernameHedgehog1
  • Status Member
  • Registriert seit27.08.17
  • Beiträge67

Grundsätzlich ja, aber was genau für ein Produkt haben Sie gekauft und welche Art von Gewinn erzielt wurde? Kapitalgewinn ist in der Regel steuerfrei; Zinsen, Dividenden muss man versteuern

 
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  • BenutzernameWodan746
  • Status Member
  • Registriert seit30.04.18
  • Beiträge2

Hauptsächlich gehebelte Kryptowährungen.

Und auch andere CFD Produkte. 

Zinsen und Divenden gab es keine, nur Kapitalgewinn (ca. 1000%).

 

 
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  • BenutzernameHedgehog1
  • Status Member
  • Registriert seit27.08.17
  • Beiträge67

Reiner Kapitalgewinn soll grundsätzlich steuerfrei sein, solange die Steuerbehörden nach Verarbeitung der Steuererklärung Ihre Tätigkeit nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel einstufen. Also nichts zu deklarieren, nur das Konto selbst für Vermögenssteuerzwecke inkl. Wertschriftenbestand.

Falls dieser Gewinn im Verhältnis zu Ihren übrigen Einkommen und Vermögen sehr gross ist, bereiten Sie sich für Rückfragen vor. Am besten schon in der Steuererklärung eine entsprechende Bemerkung über die Quelle des Gewinns machen.

 
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  • Benutzernamecashinger
  • OrtBrugg
  • Status Member
  • Registriert seit20.03.20
  • Beiträge1

Hoi zäme

Bin ganz neu hier in der Finanzwelt. Da ich eben fast keine Erfahrung habe, will ich erstmal bei eToro nur Kryptowährungen kaufen und evtl. auch in das Copytrading einsteigen. Jetzt ist die Frage, welche "Produkte" von eToro versteuert werden müssten. Denn bei eToro kann man ja vieles handeln, wie z.B. Krypto, Aktien, CFDs und viele weitere. Da frage ich mich, wo ich am besten das Geld ausgeben sollte, dessen Gewinne dann nicht steuerpflichtig sind.

Besten Dank für eure Antworten!

 
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  • BenutzernameFast Trader
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit13.08.15
  • Beiträge173

Eine Kapitalertragsteuer wird in der Schweiz nur für «professionelle Wertschriftenhändler» fällig. Das kantonale Steueramt bestimmt, wer als solcher zu gelten hat (wenn die Kriterien genau angewendet würden, müssten sehr viele Trader Steuern zahlen, aber offensichtlich wird das nicht so streng ausgelegt).

Kryptowährungen gelten in die Schweiz als steuerbares Vermögen. Dividenden gibt es bei Krypto nicht.

Beim Aktienkauf kann, je nach Domizil der Firma, eine ausländische Quellensteuer hinzukommen. 

Krypto kann man bei eToro anscheinend "in echt" kaufen und an Wallets überweisen. 

Wichtig zu erwähnen: eToro ist selber keine Bank. eToro Europe (für Schweizer relevant) ist in Zypern domiziliert. Bezüglich Sicherheit also nicht topp.

 
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  • Benutzernamekellermarc91
  • Status Member
  • Registriert seit26.03.20
  • Beiträge1

Sali zäme

Habe mehrere Einheiten XRP und Ethereum auf meinem eToro Account und weiss nicht, wie ich dies in den Steuern angeben muss. Man kann ja von eToro einen Kontoauszug erstellen. Der bringt mir aber nur wenig, da ich dort nicht bescheinigen kann, wie viel Einheiten ich von den jeweiligen Kryptowährungen habe. Oder muss man nur den Gewinn angeben, wenn ich die Positionen schliesse? Kann mir dies jemand erklären? Bitte um Hilfe.

Vielen Dank, LG

 
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  • BenutzernameFast Trader
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit13.08.15
  • Beiträge173

Bin kein Steuerexperte.

Aber im Allgemeinen fallen keine Kapitalgewinnsteuern an (ausser wenn Sie als professioneller Händler eingestuft werden). Einkommensteuern wären nur relevant, wenn Sie Ethereum oder andere Kryptowährungen als Lohn oder Zahlung bekommen haben (oder im Fall von Mining).

Für Vermögenssteuern können die Angaben meines Wissens aber relevant sein. Für die Vermögenssteuer sollte der Wert der Kryptowährungen, die Sie am 31.12. besitzen, also wohl im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (umgerechnet in Schweizer Franken) angegeben werden. Eine Bescheinigung braucht es bei geringeren Beträgen wohl normalerweise noch nicht.

Schlussendlich ist das kantonale Steueramt massgeblich. Im Zweifelsfall könnten Sie also beim kantonalen Steueramt nachfragen.

Ein Beispiel des steuerlichen Umgangs mit Kryptowährungen im Kanton Aargau finden Sie hier.

 
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  • BenutzernamenewbieTrader
  • Status Member
  • Registriert seit09.12.20
  • Beiträge1

Hallo zusammen

Habe noch weitere Frage zum Thema Social Trading bei eToro und Steuern. Habe vor einigen Monaten ein eToro-Account eröffnet und habe einen Top-Trader kopiert. Bis jetzt wurden ca. 1500 kleine Transaktionen in Aktien, Kryptowährungen, ETF und CFD ausgeführt. Es handelt sich meistens um Transaktionen, die kleiner sind als 5 USD.

Muss ich bei der Steuererklärung alle diese Transaktionen angeben oder genügt die Angabe vom Besitz am 31.12?

Vielen Dank.

 
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  • BenutzernameFast Trader
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit13.08.15
  • Beiträge173

Vermutlich nicht. Wenn verlangt können Sie immer noch nachreichen. 

Sonst zur Sicherheit mal kantonales Steueramt anrufen und anfragen. Schlussendlich entscheidet das kantonale Steueramt.

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