Fällt bei Irischem ETF die 35% CH-Verrechnungssteuer an?

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  • Benutzernamemarkus.haltner3
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Hallo,

Wenn ich bei einem Schweizer Broker einen ETF mit Domizil Irland im Depot habe und dieser Dividenden ausschüttet, dann werden ja erstmal intern im ETF die einzelnen Quellensteuern der jeweiligen Aktien vom ETF-Verwalter selbst bezahlt/organisiert/rückgefordert. Irland erhebt dann 0% auf die Dividenden. Soweit verstehe ich es.

Dann zahlt mir dieser ETF also die Dividenden in mein Schweizer Depot aus: Wird dann mein schweizer Broker 35% Verrechnungssteuer abziehen und and die ESTV senden ?

Es heisst ja das in der Schweiz Dividendenzahlungen der 35% Verrechnungsteuer unterliegen, aber gilt dies nur für schweizer Wertpapiere, also wenn die "Quelle" der Dividenden in der Schweiz liegen, oder auch für ein schweizer Depot das nur ausländische Wertschriften hält, weil dann die Dividendenzahlung auf ein schweizer Depot erfolgt ? Bzw. ist dann das Depot, also der Broker, die "Quelle" mir gegenüber und zieht dann die 35% ab ?


Oder unterliegt dies nicht der CH Verrechnugssteuer, weil die Quelle, also der ETF, in Irland liegt und nicht in der CH ?

Vielen Dank für Antworten

 
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  • Benutzernamemarkus.haltner3
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  • Beiträge5

Ist die Frage zu komplex?

Ich wäre dankbar, wenn mir da jemand helfen könnte.

 
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  • BenutzernameChris_
  • Status Member
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  • Beiträge48

Hi markus

Im ersten Teil stimme ich dir zu, der Anbieter des ETF sollte die Quellensteuern so weit möglich zurückzufordern.

Erträge auf Schweizer Fonds und Aktien

Erträge von Fonds mit Domizil Schweiz oder von Schweizer Einzelaktien unterliegen grundsätzlich der Verrechnungssteuer. Trotzdem fährst du damit bezüglich Verrechnungssteuer (die der ausländischen Quellensteuer entspricht) besser, weil du via Steuererklärung den ganzen Verrechnungssteuerabzug von 35% zurückfordern kannst.

Erträge auf ausländischen Fonds und Aktien

Erträge von Fonds mit ausländischem Domizil oder von ausländischen Aktien musst du meines Wissens im Wertschriftenverzeichnis unter Kollonne B («Werte ohne Verrechnungssteuerabzug») eintragen, da die Quelle, wie du sagst, im Ausland liegt. Da es sich in deinem Fall um einen ETF mit ausländischem Domizil handelt, musst du folglich keine Schweizer Verrechnungssteuer auf die Ausschüttungen bezahlen.

Zu beachten ist, dass auf Fondsebene selbst Quellensteuern bezahlt werden muss und da die ausländische Quellensteuer unserer Verrechnungssteuer entspricht, muss ein Irischer ETF auf Schweizer Dividenden Quellensteuern bezahlen. Für Investments in Schweizer Aktien empfiehlt sich deshalb ein ETF mit Domizil Schweiz, siehe mein Beitrag hier.

Beste Grüsse

Chris

 
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  • Benutzernamejason.22min
  • Status Member
  • Registriert seit28.03.21
  • Beiträge2
 

Erträge auf Schweizer Fonds und Aktien

Erträge von Fonds mit Domizil Schweiz oder von Schweizer Einzelaktien unterliegen grundsätzlich der Verrechnungssteuer. Trotzdem fährst du damit bezüglich Verrechnungssteuer (die der ausländischen Quellensteuer entspricht) besser, weil du via Steuererklärung den ganzen Verrechnungssteuerabzug von 35% zurückfordern kannst.

 

Guten Tag

Muss ich die restlichen 35% beim Kanton zurückfordern oder bekomme ich diese im nächsten Jahr automatisch wieder auf mein Depot? Lebe in Kanton Zürich & habe die schweizer aktie auch in Steuererklärung angegeben.

 

Gruss

Jason

 
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  • Benutzernamefatih
  • Status Member
  • Registriert seit24.01.17
  • Beiträge9

Hallo Jason

Sie müssen die Erstattung selbst beantragen.

Freundliche Grüsse

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