Finanzanlagen jährliche Kostenaufstellung

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  • Benutzernamefritz
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Hallo,
für eine befreundete Schweizerin versuche ich herauszufinden, ob sie in der Schweiz von ihrer Bank automatisch eine vollständige Kostenaufstellung ihrer Depots bei der Raiffeisenbank bekommen müßte (per Brief oder online). In Deutschland ist das gesetzlich so geregelt, ich finde keine Informationen darüber, wie das in der Schweiz geregelt ist. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Friedrich Obermaier

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
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  • Beiträge128

Guten Tag

Besten Dank für Ihre Nachricht.

Bei allen mir bekannten Banken und Online-Brokern erhalten die Kundinnen und Kunden einen kostenlosen Depotauszug. Dies gilt meines Erachtens auch für Raiffeisen.

Kostenpflichtig ist je nach Bank ein Steuerauszug (https://www.moneyland.ch/de/steuerauszug-schweiz-kosten) oder ein e-Steuerauszug (https://www.moneyland.ch/de/esteuerauszug-schweiz). Für das Ausfüllen einer Steuererklärung reicht auch ein normaler, kostenloser Depotauszug.

Oder meinen Sie mit "vollständige Kostenaufstellung" etwas anderes? Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine Abgeltungssteuer und Kapitalgewinne durch private Anlegerinnen und Anleger sind in der Schweiz in der Regel einkommenssteuerfrei.

Liebe Grüsse

 

Ralf Beyeler
moneyland.ch

 
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  • Benutzernamefritz
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  • Beiträge4

Hallo Herr Beyeler,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Nein, es geht mir nicht um den Steuerauszug oder den Depotauszug, sondern um eine vollständige Aufstellung aller direkten und indirekten Kosten, die im jeweils vergangenen Jahr für die Depots und die darin enthaltenen Wertpapiere angefallen sind: Depotgebühren, Verwahrgebühren, Ausgabeaufschläge, Provisionen und Bestandsprovisionen, sonstige Entgelte für Depot oder Wertpapiere und was sonst noch alles in der Schweiz einbehalten werden könnte.
Gibt es dafür in der Schweiz keine automatische Aufstellung? Muss man die separat beantragen, vermutlich wieder gegen Gebühren?
Nochmal vielen Dank dafür, dass Sie sich mit meinen Fragen befassen!
Viele Grüße,

Friedrich Obermaier

 
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  • Benutzernamefritz
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  • Beiträge4

Hallo Herr Beyeler,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich meinte eine Kostenaufstellung aller Gebühren, Provisionen, Bestandsprovisionen und sonstigen Entgelten, die mit den Depots und den darin befindlichen Wertpapieren in einem Jahr angefallen sind. So etwas muss in Deutschland jede Depotbank ihren Kunden einmal im Jahr zur Verfügung stellen. Gibt es das in der Schweiz nicht? Oder muss das gegen Gebühr beantragt werden?
Unter https://www.kasparund.ch/blog/gebuehren-beim-anlegen-in-der-schweiz habe ich eine Aufstellung aller in der Schweiz möglichen Abgaben beim Anlegen gefunden, diese Dinge meine ich.

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Fragen!

Friedrich Obermaier

PS: ich habe gestern schon eine Antwort in dieses Forum geschrieben, sie ist nicht mehr auffindbar.

 
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  • Benutzernamefritz
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  • Registriert seit03.09.24
  • Beiträge4

Hallo Herr Beyeler,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich meinte eine Kostenaufstellung aller Gebühren, Provisionen, Bestandsprovisionen und sonstigen Entgelten, die mit den Depots und den darin befindlichen Wertpapieren in einem Jahr angefallen sind. So etwas muss in Deutschland jede Depotbank ihren Kunden einmal im Jahr zur Verfügung stellen. Gibt es das in der Schweiz nicht? Oder muss das gegen Gebühr beantragt werden?
Unter https://www.kasparund.ch/blog/gebuehren-beim-anlegen-in-der-schweiz habe ich eine Aufstellung aller in der Schweiz möglichen Abgaben beim Anlegen gefunden, diese Dinge meine ich.

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Fragen!

Friedrich Obermaier

PS: ich habe gestern schon eine Antwort in dieses Forum geschrieben, sie ist nicht mehr auffindbar.

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
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  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge128

Guten Tag

Mir wäre es nicht bekannt, dass es eine vollständige Kostenaufstellung in der Schweiz gibt. Auch ist mir nicht bekannt, dass es eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt.

Oft sind die Produktkosten anhand der TER nachvollziehbar, andere Kosten wie Wechselkursaufpreis hingegen werden nicht klar ausgewiesen.

Dazu natürlich die Gebühren, die Banken offen und transparent verrechnen wie Pauschalgebühren, Depotgebühren oder Courtagen.

Kapspar und hat einiges in der Pauschalgebühr inklusive, wie auch andere Vermögensverwalter. Allerdings gibt es auch bei Kaspar und einen Aufpreis durch einen Wechselkurs, wie unsere Smartphone-Bank-Studie 2024 ergeben hat (https://www.moneyland.ch/de/neobanken-studie-juli-2024). Allerdings ist es schwierig, da es verschiedenen Referenzkurse gibt. Kaspar und hat in unserer Untersuchung einen schlechteren Wechselkurs als andere Anbieter verrechnet, dies kann man als Wechselkursaufpreis betrachten.

Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter.

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler

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