Guten Tag
Beim Verlassen der Schweiz ist eine Barauszahlung des Freizügigkeitsvermögens (zweite Säule) nicht möglich für den obligatorischen Teil, sofern Sie in der EU / EFTA (also auch in Deutschland) ebenfalls versicherungspflichtig bleiben.
Sie können das Freizügigkeitsgeld auch nicht an eine Vorsorgestiftung ausserhalb der Schweiz überweisen (mit Ausnahme einer Ausreise nach Liechtenstein).
Sie können aber Ihr Freizügigkeitsvermögen (wie in der Schweiz) auch in der EU vorzeitig beziehen, wenn Sie
a) ein Wohneigentum (in der EU / EFTA) für die eigene Nutzung erwerben.
b) sich innert Jahresfrist selbständig machen (Personengesellschaft).
c) nur einen geringen Betrag auf dem Freizügigkeitskonto haben, der geringer ist als ein Arbeitnehmer-Pensionskassenbeitrag für ein Jahr.
Ansonsten müssen Sie also ein Freizügigkeitskonto bestimmen, auf das Ihre Pensionskassen-Gelder überwiesen werden. Ansonsten wird Ihr Geld an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (chaeis.net) überwiesen.
Eine Übersicht über Schweizer Freizügigkeitskonten und ihre Zinssätze finden Sie im Freizügigkeitskonto-Vergleich.
Kosten können bei Freizügigkeitskonten bei einer vorzeitigen Auflösung anfallen (in seltenen Fällen auch bei der Kontoführung). Diese Gebühren sehen Sie auf der Resultatseite des Vergleichs, wenn Sie auf das Plus-Symbol (Aufschlüsselung) klicken.
Ausserdem verlangen Schweizer Banken in der Regel zusätzliche Gebühren für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz (diese sind nicht in den Vergleichen auf moneyland.ch aufgeführt, sondern kommen separat hinzu). Einige Banken erlassen aber die Zusatzgebühren für ein Wohnsitz im Ausland, sofern Sie nur ein Vorsorge- oder Freizügigkeitskonto und kein weiteres Konto eröffnet haben.
Ausserdem müssen Sie beachten, dass bei einer zukünftigen Auszahlung der Freizügigkeitsleistung eine separate Quellensteuer anfällt. Diese kann je nach Kanton unterschiedlich sein. Wenn Sie aus der Schweiz ausgewandert sind, ist der Kanton massgebend, in der die Freizügigkeitsstiftung ihren Sitz hat. Steuergünstig ist zum Beispiel der Kanton Schwyz.
Bezüglich Vorsorgefonds: Die meisten Vorsorgefonds, die für die dritte Säule zur Verfügung stehen, können Sie auch im Rahmen der zweiten Säule mit einem Freizügigkeitskonto eröffnen. Hier ist ein Kostenvergleich wichtig - gerne können wir Ihnen eine Kostentabelle zustellen. Weitere Informationen zu Vorsorgefonds finden Sie hier.
Beste Grüsse vom Moneyguru
Weitere Informationen:
Freizügigkeitskonto-Vergleich