Sehr geehrte Moneyland Experten,
Ich bin Österreicher, habe von 2010 - 2019 in der Schweiz gelebt und gearbeitet.
Im Februar 2019 bin ich in die USA umgezogen, die Pensionskasse meines Schweizer Arbeitgebers hat mir versichert, meine dortigen Gelder für 2 Jahre zu behalten. Auf Anfrage kann dies um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Vor kurzem hat mir die PK erklärt, daß sie ab Februar 2021 (also nach den 2 Jahren) keine Verlängerung machen kann, die Gesetzeslage habe sich geändert: ich muß die PK Gelder rausnehmen und auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen. Gebe ich bis August 2021 kein Freizügigkeitskonto bekannt, so werden meine Gelder von der PK an die Auffangeinrichtung BVG: https://web.aeis.ch überwiesen.
Mein Problem ist nun da ich in den USA lebend von den Schweizer Banken wie ein US Amerikaner behandelt werde, und keine Bank eröffnet ein Freizügigkeitskonto für mich.
Frage: was passiert mit meinem Pensionsfond, wenn die PK des Ex-Arbeitgebers diesen an die Auffangeinrichtung BVG im Sommer 2021 überweist? Ist mein Pensionsgeld verloren oder kann ich weiter darüber verfügen? Wird die BVG meine Gelder ebenfalls ablehnen, da ich derzeit in den USA wohne?
Ich bin nun am überlegen wieder in die Schweiz zu ziehen. Den Pensionsfond tranferiere ich sicher nicht in die USA.
Ich wäre sehr froh über eine Antwort zu meinen Fragen.
Vielen Dank im voraus und beste Grüsse,
Peter