- BenutzernameManni
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Hallo
Im Internet gibt es viele Informationen zur Schenkungssteuer wenn eine Wohnung umsonst / zum "Vorzugsmietzins" vermietet wird. Aber ich frage mich, ob auch gemeinsam bewohnte Wohnungen unter die Schenkungssteuer fallen - also wenn beide Mieter sind. Hier steht beispielsweise, dass die "ganz oder teilweise unentgeltlich[e] Einräumung von [Nutzniessung, Wohnrecht]" eine Schenkung darstellt.
Zur Verdeutlichung meiner Frage nenne ich ein paar Beispiele:
(1.) A hat Einkommen und mietet die Wohnung, B ist Hausfrau/mann und wohnt kostenlos dort (da kein eigenes Einkommen). Abgesehen von der Wohnung zahlt A auch für alle anderen Ausgaben. Während die einzelnen Ausgaben vermutlich unter 5000 Franken fallen, dürfte die Summe klar über der Grenze sein, und für ein "Gelegenheitsgeschenk" fehlt auch die "Gelegenheit". Müsste B also Schenkungssteuer zahlen, obwohl B gar kein Einkommen hat?
(2.) A und B haben beide Einkommen, aber nur A bezahlt die volle Miete, B wohnt kostenlos. Diese Situation entsteht zum Beispiel, wenn jemand bei dem Freund/der Freundin einzieht ohne gleich Miete zu zahlen.
(3.) A und B haben stark verschiedenes Einkommen und zahlen proportional zu ihrem Einkommen die Miete. Einer von beiden zahlt aber effektiv weniger als die ortsübliche Miete für ein Zimmer zur Untermiete. Ist dieser "Vorzugszins" nun eine Schenkung?
Nehmen wir zur Vereinfachung an, dass die Partner/Bewohner A und B von keinen Steuervorteilen (Verwandtschaft, Ehe, Zusammenleben seit 5 Jahren, etc.) profitieren können. Falls doch, würde das nur den Freibetrag erhöhen, aber die Frage würde bei teureren Wohnungen / hohen Lebensausgaben wieder auftreten.
Danke für eure Einschätzungen und viele Grüsse