- Benutzernamemichael_4
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Hallo!
Meine Partnerin und ich haben Anfang des Jahres eine KLG gegründet. Bisweilen hat aus Zeitgründen nur sie etwas zum Gesamtgewinn beigesteuert und das wird auch bis mindestens Ende des Jahres so bleiben.
Wenn ich es richtig verstehe, wird normalerweise der Gewinn zu gleichen Teilen an die Gesellschafter ausgeschüttet und dies muss auch so versteuert werden. Mit einem Gesellschaftervertrag kann man das anderweitig regeln.
Meine Frage ist: Muss man den Gesellschaftervertrag konkret abändern, oder kann man das bei der nächsten Steuererklärung einfach so angeben, wie es richtig ist? (= zu 100% in ihrer Steuererklärung und zu 0% in meiner) Das wäre steuerlich auch sehr relevant, weil ich noch einer nichtselbstständigen Arbeit nachgehe während sie ausschliesslich in Namen der KLG arbeitet.
Vielen Dank!