Lieber Grenzgänger
Sie haben als Grenzgänger prinzipiell ein Optionsrecht, das heisst können sich sowohl im Wohnland - bei Ihnen als in Deutschland - oder in der Schweiz krankenversichern. (Das gilt aber nicht für andere Sozialversicherungen, dort müssen Sie sich in der Schweiz versichern.)
Wenn Sie in Deutschland versichert bleiben möchten, können Sie das also tun. Aber Achtung: Sie können das Optionsrecht nur ein einziges Mal ausüben. Sie können also sich danach nicht mehr bei der schweizerischen obligatorischen Grundversicherung anmelden.
Es gibt auch spezialisierte Versicherungen für Grenzgänger, bei Helsana zum Beispiel für französische, italienische und deutsche Grenzgänger. Dabei können Sie sich sowohl im Wohnland als auch in der Schweiz behandeln lassen.
Vergleichen Sie auf alle Fälle die Konditionen genau, bevor Sie sich entscheiden, und wählen Sie die für Sie günstigste Lösung. Beachten Sie dabei, dass Schweizer Krankenkassenprämien in den letzten Jahren stetig jedes Jahr markant teurer geworden sind.