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Was muss ich beachten bei einer Scheidung, wenn es um die Hypothek geht?
Danke für Ihre Hilfe.
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Was muss ich beachten bei einer Scheidung, wenn es um die Hypothek geht?
Danke für Ihre Hilfe.
Guten Tag
Wenn die Immobilie (Haus, Wohnung) beiden verheirateten Partnern gehört, stellt sich das Problem, wem die Immobilie nach der Trennung gehören soll.
In der Regel möchten die geschiedenen Personen nicht mehr viel miteinander zu tun haben; zumindest - oder schon gar nicht - wenn es um administrative Dinge geht. Wenn jemand der beiden geschiedenen Personen das Haus oder die Wohnung allein übernimmt, stellen sich zwei wesentliche Fragen:
a) Welche Entschädigung erhält die Person, welche das Haus oder die Wohnung (und damit die Hypothek) an die andere Person abtritt?
b) Kann sich die Person, welche das Haus oder die Wohnung (und damit die Hypothek) behält, die Hypothek überhaupt leisten?
Zu a) Hier muss der Wert im Idealfall durch einen unabhängigen Expert möglichst genau geschätzt werden. Die Person, welche auf die Immobilie nach der Trennung verzichtet, sollte dafür eine entsprechende Entschädigung erhalten. Die Entschädigung kann natürlich mit weiteren Faktoren im Rahmen einer Vereinbarung bezüglich des gesamten Güterstands kombiniert werden. Berücksichtigt werden muss auch die ganze Vorsorgethematik (wenn zum Beispiel Pensionskassen-Gelder für eine Hypothek eingesetzt worden sind).
Zu b) Hier sollte die Hypothek für die Person, die im Besitz der Immobilie bleibt, tragbar bleiben. Wenn die Tragbarkeit nicht gegeben ist, muss die Hypothek und damit das Haus oder die Wohnung veräussert werden - was häufig unangenehm wird. Im schlimmsten Fall muss zum Beispiel eine Festhypothek vorzeitig aufgekündet werden, was zusätzliche Strafgebühren nach sich zieht.
In jedem Fall müssen Sie im Fall einer Scheidung die gesamte finanzielle Situation beider Ex-Partner genau und "in aller Ruhe" analysieren. Bei komplexen Verhältnissen ist es dabei hilfreich, auf neutrale Experten zurückzugreifen.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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