- BenutzernameTim61
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Guten Tag,
Ich habe vor, den grossen Teil, wahrscheinlich sogar mein gesamtes Pensionskassenguthaben bei Pensionierung als Kapital zu beziehen. Dieses Kapital würde dann vereinfacht gesagt breit gestreut in ETFs angelegt werden. Regelmässig würden über die Jahre Anteile verkauft werden, denn davon muss ich schlussendlich ja leben.
Nun eine Frage bez. Steuern:
Grundsätzlich sind ja Kursgewinne beim Wertschriftenverkauf von Wertschriften aus privatem Vermögen nicht steuerpflichtig, d.h. ich müsste hier keine Einkommenssteuern auf Kursgewinne bezahlen. Gleichzeitig gibt es offenbar auch noch die "5 Kriterien" zur Bestimmung, ob man als privater oder beruflicher Trader eingestuft wird. 4 der 5 Kriterien sind bei mir sicherlich kein Problem, das 5. Kriterium macht mir aber etwas Sorgen:
"Haupteinkommen: Ihre Kapitalgewinne aus dem Wertschriftenhandel sind nicht nötig, um fehlende Einkünfte für Ihren Lebensunterhalt zu ersetzen. Faustregel: Die Kapitalgewinne pro Steuerperiode sollten weniger als 50 Prozent Ihres Reineinkommens ausmachen."
Beim Kapitalbezug der Pensionskassengelder muss ich als Pensionierter selbstverständlich meinen Lebensunterhalt aus den Kapitalgewinnen bestreiten, und zwar zu deutlich mehr als 50%. Riskiere ich nun, dass ich die Kapitalgewinne plötzlich als Einkommen versteuern muss? Ich habe eine detaillierte Simulation für meine Pensionierungszeit und das Versteuern der Kapitalgewinne würde meine finanziellen Möglichkeiten logischerweise massiv beeinflussen.