Kapitalbezug Pensionierung - Und dann Steuern auf Kursgewinne?

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  • BenutzernameTim61
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  • Registriert seit26.02.24
  • Beiträge5

Guten Tag,

Ich habe vor, den grossen Teil, wahrscheinlich sogar mein gesamtes Pensionskassenguthaben bei Pensionierung als Kapital zu beziehen. Dieses Kapital würde dann vereinfacht gesagt breit gestreut in ETFs angelegt werden. Regelmässig würden über die Jahre Anteile verkauft werden, denn davon muss ich schlussendlich ja leben.

Nun eine Frage bez. Steuern:

Grundsätzlich sind ja Kursgewinne beim Wertschriftenverkauf von Wertschriften aus privatem Vermögen nicht steuerpflichtig, d.h. ich müsste hier keine Einkommenssteuern auf Kursgewinne bezahlen. Gleichzeitig gibt es offenbar auch noch die "5 Kriterien" zur Bestimmung, ob man als privater oder beruflicher Trader eingestuft wird. 4 der 5 Kriterien sind bei mir sicherlich kein Problem, das 5. Kriterium macht mir aber etwas Sorgen:

"Haupteinkommen: Ihre Kapitalgewinne aus dem Wertschriftenhandel sind nicht nötig, um fehlende Einkünfte für Ihren Lebensunterhalt zu ersetzen. Faustregel: Die Kapitalgewinne pro Steuerperiode sollten weniger als 50 Prozent Ihres Reineinkommens ausmachen."

Beim Kapitalbezug der Pensionskassengelder muss ich als Pensionierter selbstverständlich meinen Lebensunterhalt aus den Kapitalgewinnen bestreiten, und zwar zu deutlich mehr als 50%. Riskiere ich nun, dass ich die Kapitalgewinne plötzlich als Einkommen versteuern muss? Ich habe eine detaillierte Simulation für meine Pensionierungszeit und das Versteuern der Kapitalgewinne würde meine finanziellen Möglichkeiten logischerweise massiv beeinflussen.

 

 
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  • BenutzernameMister Banks
  • Status Member
  • Registriert seit16.08.15
  • Beiträge187

Guten Tag

In diesem Fall wäre ich zuversichtlich, dass Sie diese nicht versteuern müssten, da Sie als Pensionierter ja einfach vom Vorsorgekapital leben, und nicht aktiv traden. Zum Teil sind das aber Ermessensfragen, je nach Steuerkommissär gibt es manchmal wohl auch unterschiedliche Entscheide. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, würde ich kurz beim Steueramt nachfragen, die darüber ja sowieso dann entscheiden werden. Dann wissen Sie es mit Sicherheit.

 
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  • BenutzernameTim61
  • Status Member
  • Registriert seit26.02.24
  • Beiträge5

Hallo, sorry für die späte Rückmeldung. Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ja, "eigentlich" sollte man das nicht versteuern müssen aber es ist schwer, eine definitive Antwort zu erhalten. Gemäss meiner Erfahrung erhält man vom Steueramt, zumindest von meinem, kaum eine brauchbare Antwort für zukünftige Ereignisse. Da heisst es dann einfach lapidar "wir schauen es uns an wenn sie es im entsprechenden Steuerjahr veranlagen und können ihnen dann verbindlich Feedback geben". Ja, danke, dann ist es zu spät.

Falls es von Teilnehmern hier Praxiserfahrung gibt (d.h. Pensionierte mit Kapitalbezug statt Rente), wäre ein entsprechendes Feedback interessant.

 

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