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Auskunft über Konsumkredite gibt das Konsumkreditgesetz (KKG) (vergleiche das Bundgesetz über den Konsumkredit https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010555/index.html).
Dieses wendet sich an "natürliche Personen", nicht an juristische Personen - also nicht an Firmen (vgl. Artikel 3 KKG). Konsumkredite sind also in diesem Sinn keine Geschäftskredite, sondern Privatkredite.
Konsumkredite sind gemäss Artikel 7 a) und b) keine Kredite, die grundpfandversichert wären oder durch "bankübliche" Sicherheit gedeckt wären. Allerdings sind Sicherheiten für Konsumkredite prinzipiell nicht ausgeschlossen (vgl. zum Beispiel Artikel 9 i).
Es gibt mehrere Kriterien für Konsumkredite, die unter Artikel 7 und 8 (in Form von Ausschlusskriterien) definiert werden, darunter das Kriterium Kreditbetrag: Kredite unter 500 und über 80'000 Franken gelten nicht als Konsumkredite. Auch kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit von unter 3 Monaten oder weniger gelten nicht als Konsumkredite.
Die Kreditwürdigkeit (Bonität) wird vom Kreditgeber beurteilt und kann einen Einfluss darauf haben, ob ein Konsumkredit vergeben wird oder nicht und wenn ja, wie hoch der Zinssatz des Konsumkredits ausfällt. Prinzipiell gilt bei vielen Kreditanbietern: Je besser die Bonität, desto tiefer der effektive Zinssatz des Konsumkredits.
Zum Begriff Darlehen: Hier kommt es auf den Kontext an, was darunter verstanden wird. Allgemein wird der Begriff Darlehen häufig als Überbegriff für diverse Kreditarten verwendet (auch in der Alltagssprache).
Gemäss Konsumkreditgesetz kann ein Konsumkredit auch ein Darlehen sein, muss aber nicht (vgl. Artikel 1). Der Begriff wird genauer umschrieben im Artikel 312 des Obligationenrechts (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a184): Demnach muss das Darlehen nicht unbedingt verzinst werden. Das ist ein Unterschied zum Konsumkredit gemäss KKG: Als Konsumkredite gelten nur Darlehen (Kredite) mit einem Zins bzw. mit Gebühren (vgl. Artikel 7 c).
Ausserdem gilt für Konsumkredite im Unterschied zu allgemeinen Darlehen ein Höchstzinssatz, der durch den Bundesrat festgelegt wird (Artikel 14). Momentan ist das ein effektiver Jahreszinssatz von 10% für Barkredite und 12% für Konsumkredite im Rahmen von Kreditkarten.
Zum Vergleich:
Kredit