Guten Tag
In der obligatorischen Krankenversicherung der Schweiz gibt es KEINE Wartefristen. Sie können sich also sofort ohne Wartezeit behandeln lassen.
Anders sind es bei den freiwilligen Zusatzversicherungen aus. Hier können die Krankenkassen je nach Leistungen bestimmte Wartezeiten (man spricht auch von "Karenzfristen") nach Vertragsbeginn verlangen, bevor Sie bestimmte Leistungen vergüten.
Das Argument der Kassen: Sie möchten mit einer Karenzfrist bei bestimmten Leistungen verhindern, dass die Personen schon vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung genau wissen, dass sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Die Karenzfristen können je nach Zusatzversicherung, Leistungskategorie und Kasse einige Monate bis sogar Jahre betragen.
Konkrete Beispiele:
- Karenzfrist von 3 Jahren nach Vertragsabschluss für Augenlaser-Behandlungen bei einer ambulanten Zusatzversicherung (ÖKK).
- Karenzfrist von 270 Tagen von Leistungen rund um die Geburt/Mutterschaft (KPT).
- usw.
Es lohnt sich also, bei den Zusatzversicherungen genau hinzuschauen, welche Leistungen gedeckt sind und wie lange die Wartefristen sind.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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