- BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Guten Tag
Wegen akuter "Probleme" mit meiner gegenwärtigen Krankenkasse erlaube ich mir - einen Mitbewerber der betroffenen Kasse möchte ich nicht fragen, weil aus naheliegenden Gründen unter Umständen (Stichwort: Kundenakquise) nicht mit einer neutralen, rechtssicheren Antwort zu rechnen ist - die folgende Frage:
Ich bin seit 1995 SELBSTÄNDIGERWERBEND mit einer Einzelfirma. Bis zum Wechsel zur gegenwärtigen Krankenkasse (per 1.1.2016) konnte ich in all den Jahren immer meine Krankenkassen-Grundversicherung mit einer Franchise von CHF 2500 und OHNE UNFALLDECKUNG abschliessen.
Nach einem Jahr nach dem Kassenwechsel fordert mich nun die gegenwärtig aktuelle Kasse auf, entweder bei ihr eine Mehrprämie für die Unfalldeckung NACH KVG zu entrichten oder den Nachweis zu erbringen, dass ich bei einer Versicherung das Unfallrisiko versichert hätte.
Nach meinem Kenntnisstand besteht für SELBSTÄNDIGERWERBENDE keine Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Vereinbarung = Eigenrisiko!
Wie kann ich meiner gegenwärtigen Krankenkasse diese meine Meinung kundtun... Bestätigung der selbständigen Erwerbstätigkeit durch die zuständige AHV-Ausgleichskasse liegt schriftlich vor und wurde "vorgelegt"... Ohne Erfolg. Die Kasse stellt sich auf den Standpunkt, dass ich entweder eine Unfalldeckung bei ihr oder bei einem anderen Versicherungsträger haben muss.
Wäre ihnen für eine Antwort - kann kurz und bündig ausfallen - herzlich dankbar.
Freundliche Grüsse