Guten Tag
Obwohl ich mich seit vielen Jahren mit Kreditkarten beschäftige, habe ich noch nie etwas von der 30 Prozent-Regel gehört? Woher haben Sie die Informationen zu der 30 Prozent-Regelung? Bezieht sich die 30 Proeznt-Regel auf von Schweizer Kreditkarten-Herausgeber herausgegebenen Kreditkarten?
In der Schweiz bezahlen die meisten Kundinnen und Kunden ihre Kreditkarten-Rechnung jeweils komplett, oft wird die Rechnung über das Lastschriftverfahren sogar direkt dem Bankkonto belastet. In diesem Fall ist es kein Problem, wenn Sie die Limite vollständig ausschöpfen.
Wenn Sie die Teilzahlungsoption nutzen, so sind die Kreditkarten-Herausgeber gemäss Artikel 27 Konsumkreditgesetzt verpflichtet, dies unter gewissen Umständen einer zentralen Informationsstellen zu melden. Dies ist der Fall, wenn ein Konsument dreimal hintereinander von der Teilzahlungsoption Gebrauch gemacht hat. Eine Meldung ist nicht notwendig, wenn der Betrag unter 3000 Franken liegt.
Die Kreditkartenanbieter wie auch andere Kreditgeber müssen bei Krediten, die dem Konsumkreditgesetz unterstehen, die Bonität prüfen. Dabei werden insbesondere offene Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt, Zahlungsrückstände, Unzuverlässigkeit bei Zahlungen in der Vergangenheit wie auch die Tragbarkeit anhand Informationen zu Einkommen und Ausgaben (Miete, Unterhaltungszahlungen etc.). Eine Nutzung einer Kreditkarte nur zu 30 Prozent führt nicht zu einer Verbesserung der Bonität.
Liebe Grüsse
Ralf Beyeler
moneyland.ch