Auf Twitter (https://twitter.com/mitdiskutieren6/status/1431277314436964357) kam das Thema Kundendienst-Nummern auf. Dabei wurde auch auf unseren Ratgeber-Artikel «Was kosten Anrufe zu Kundendienst-Nummern» verwiesen. Dabei wurden einige interessante Fragen gestellt, die kaum komplett auf Twitter beantwortet werden können. Denn die Antwort wäre für Twitter einfach zu lang.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) spricht übrigens von Gebührenteilungsnummern.

084x (0840, 0842, 0844, 0848; Gebührenteilungsnummern): einheitlicher Preis, unabhängig vom Ort innerhalb der Schweiz, von dem aus der Anruf getätigt wird, höchstens aber 7.5 Rappen pro Minute (+MwSt., Höchstpreis einer nationalen Verbindung zum Festnetz)

Der Twitterer stellt einige spannende Fragen.

Gemäss #BAKOM sind dies Gebührenteilungsnummern. Bedeutet dies, dass die Kundendienste pro Minute eines eingehenden Anrufes ebenfalls 7.5 Rappen bezahlen?

Nein, das ist längst nicht mehr der Fall.
Um das System der 084x-er-Nummern zu verstehen, müssen wir etwa 25 Jahre zurückblicken. Die Telekom-Welt war eine andere: Sehr vieles lief noch analog, jeder hatte zu Hause seinen Festnetz-Anschluss, es gab zahlreiche Telefonkabinen und kaum Handys.

In der Regel haben Firmen eine Festnetz-Nummer mit der Vorwahl, wo sich das Büro befindet. So zum Beispiel 01 in Zürich, 031 in Bern oder 061 in Basel. Ferngespräche sind jedoch sehr teuer.

Anfangs der 1990er-Nummern führen die Telecom PTT (also der Vorgänger der Swisscom) die Gratisnummern mit der Vorwahl 155 ein. Anrufe auf 155er-Nummern sind für Kunden kostenlos, die angerufene Firma übernimmt die gesamten Gesprächskosten. In der gleichen Zeit werden die gebührenpflichtigen 156er-Nummern eingeführt.

Da Ferngespräche sehr teuer sind, Ortsgespräche hingegen wesentlich günstiger und da Firmen häufig nicht die Kosten für die teuren Ferngespräche übernehmen wollen, werden die Gebührenteilungsnummern eingeführt. Je nach Nummer können Kunden damit zum Ortstarif telefonieren, auch wenn die Firma an einem anderen Ort ist. Die angerufene Firma übernimmt die Differenz zum Ortstarif.

Zu den heutigen Kosten. Bei einem normalen Inlandsanruf auf eine normale Festnetz-Nummer bezahlt der Telekom-Anbieters des Anrufers eine Gebühr an den Telekom-Anbieter des Angerufenen. Bei einem 10 Minuten-Gespräch wochentags tagsüber sind das total 6.67 Rappen (ohne MWST). Auch bei einem Anruf auf eine Kundendienst-Nummer fliessen Gebühren, diese sind jedoch wesentlich happiger und nicht so einfach zu berechnen. Bei einem 10 Minuten-Gespräch (Kosten für den Kunden 75 Rappen plus MWST) muss der Telekom-Anbieter des Anrufers 60.4 Rappen (ohne MWST) an den Anbieter des Angerufenen bezahlen.

Zusätzlich noch eine nicht gerade kleine monatliche Gebühr für die Nummer? Wo ist der Vorteil für die Firma?

 

Es handelt sich um eine sogenannte INA-Nummer, die Nummer wird direkt der Firma zugeteilt (im Unterschied zu einer normalen Telefonnummer). Der Vorteil ist ein individuelles Routing, je nach Ort, wo sich der Anrufer befindet, wird der Anruf zu einer anderen Stelle geroutet. Das war insbesondere in den 90er-Jahren sinnvoll, heute ist dies jedoch kaum ein Vorteil. Denn Anrufe können beliebig und fast kostenlos innerhalb des Unternehmens an die richtige Stelle geleitet werden.

Der grosse Vorteil hat die Telefongesellschaft, bei der die Firma die Nummer schaltet. Diese erhält für diese Anrufe wesentlich mehr als bei einer normalen Telefonnummer (beim Beispiel oben Faktor 9). Damit hat die Telefongesellschaft ein starkes Interesse, solche Gebührenteilungsnummern zu verkaufen. Teilweise bezahlt die Firma ein Teil der zusätzlichen Einnahmen auch an die Firma aus.

Bei Firmen wo ich gearbeitet habe war es immer so, dass zusätzlich zur Sondernummer noch eine reguläre Nummer nötig war, auf welche diese weitergeleitet wurde. Ein Anschluss nur für die Sondernummer war nicht möglich. Sollte dies Stimmen: Weshalb lässt sich nirgends die normale Festnetznummer Abfragen?

Ja, meines Wissens braucht es tatsächlich immer eine (oder oftmals mehrere Nummern), auf die die Anrufe effektiv weitergeleitet werden.

Wahrscheinlich weil sich die Firma der Problematik nicht bewusst ist. Und in vielen Fällen erhält die Firma eine Entschädigung, wenn ein Kunde auf die Kundendienst-Nummer anruft.

Das BAKOM schreibt: "Höchstpreis einer nationalen Verbindung zum Festnetz".Entspricht dies dem Höchstpreis gemäss Tarif der Anrufenden oder existiert ein regulatorischer Höchstpreis von 7.5+Mwst?Falls letzteres, sind dann Gemäss Regulierung Tarife von 0.39 pro Minute illegal?

Es gilt ein Maximalpreis von 7.5 Rappen pro Minute (plus MWST) für Anrufe auf Nummern, die mit 0840, 0842, 0844 und 0844 beginnen. Einem Kunden darf nicht mehr als dieser Maximalpreis verrechnet werden. Und meines Wissens verrechnet keine Telefongesellschaft höherere Tarife. (Das wäre meines Erachtens auch gar nicht möglich, da jeder Rufnummer ein INA-Tarifcode zugewiesen ist und bei diesen Nummern nur INA-Tarifcodes möglich sind, die kompatibel sind mit den gesetzlichen Grundlagen). Aber viele Firmen sind mit Tarifangaben überfordert. Siehe auch, dass immer noch oft steht, dass für Anrufe vom Mobilfunknetz höhere Gebühren anfallen, obwohl solche Zuschläge seit vielen Jahren verboten sind.