Guten Tag
Bin kein Steuerexperte, aber auf Infos von KPMG gestossen. KPMG schreibt: «Kunstwerke, die jemand aus Liebhaberei besitzt, unterliegen gemäss obigen Grundsätzen der Vermögenssteuer. Die Gewinne aus der Veräusserung einzelner Kunstwerke sind grundsätzlich steuerfrei. (...) Gehen die Verkäufe und Käufe von Kunst über die eines Hobbys hinaus, kann dies als gewerbsmässiger Kunsthandel qualifiziert werden. Ein Indiz dafür ist eine kurze Haltedauer von Kunstwerken, sowie eine hohe Frequenz an Transaktionen aus Erwerb und Verkauf. Hierbei sind die Gewinne, welche aus dem Verkauf von Kunstwerken erzielt werden, nicht mehr steuerfrei, sondern unterliegen der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben.»
Quelle: KPMG
Zu den Steuersätzen am besten das kantonale Steueramt fragen. Das dürfte von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein, wie auch die Einkommensteuern ja unterschiedlich hoch sind.
Grüsse